Verkauft als Bauland, danach unbebaubar?

3 Antworten

Gibt es keinen Bebauungsplan oder sogar Flächennutzungsplan?

DaveKocht 
Fragesteller
 09.05.2021, 11:09

Doch, ich habe einen Bebauungsplan, der ist halt schon sehr alt... Dort ist das Grundstück mit einer Legende versehen, 2 Stöckiges Haus + Carport und Grünfläche, ausgestellt vom LRA. Aber müsste bei einer solch gravierenden Änderung nicht die Besitzerin angeschrieben werden? Immerhin hat Sie Erschließungskosten etc. gezahlt.

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Kleidchen2  09.05.2021, 11:23
@DaveKocht

Ein Bebauungsplan hat Gesetzeskraft. So lange der nicht außer Kraft gesetzt wurde, ist er gültig.

Wenn er geändert wird, muss der Staat den Minderwert ausgleichen.

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Du hast einen alten Bebauungsplan- aber aktuell bei der Gemeinde eingesehen? Und auch den Flächennutzungsplan aktuell kontrolliert? Wenn das Grundstück im aktuellen Bebauungsplan als bebaubar ausgewiesen ist - würde ich zumindest eine schuldrechtliche Haftung bei der Gemeinde sehen. Ein ausgehobener Bauleitplan - hier ist die Aufgabe der Gemeinde dies entsprechend zu dokumentieren.

Nun hast du aber eine Bauvoranfrage gestellt- welche nur eine bedingte Rechtverbindlichkeit darstellt.

Der Einwand kam nun von der Naturschutz behörde, stellt sich die Frage - von wann war diese Biotopkartierung und wie ist das Zusammenspiel bei dir in der Gemeinde/ Bundesland zwischen Bauamt und Naturschutz geregelt.

Welcher Art waren deine Vorarbeiten und wieso schreibst du Bürgermeister? Auch wenn er die Schreiben der Gemeinde schlusszeichnet , ist er nicht der Bearbeiter.

Zum Schluss kommt es noch drauf an, wer in deinem Bundesland die tatsächliche Baugenehmigung ausstellt- bei mir wäre diese zum Beispiel beim Kreis angesiedelt.

DaveKocht 
Fragesteller
 09.05.2021, 12:09

Ich hatte von Anfang an Kontakt mit dem Bürgermeister. Sämtliche Fragen habe ich ihn gestellt, zu keiner Zeit verwies er mich auf andere Ämter, jegliche Zusagen, ob zur Rodung, Wegebau oder einbau von Schotter in der Einfahrt. Alles würde von Ihm Schriftlich mit Ja bestätigt. Er räumte bereits seine Fehler ein. Zugleich riet er mir einen Anwalt aufzusuchen. Dies wundert mich etwas... Wenn er Falsch Aussagen macht, diese zugibt, warum riet er mir zum Anwalt? Ich finde das ganze sehr Suspekt

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kabbes69  09.05.2021, 12:18
@DaveKocht

Stehst du privat in Kontakt mit dem Bürgermeister?

Den Anwalt benötigst du sowieso, aber er evtl auch.

Wenn die Fläche tatsächlich biotopkartiert ist - musst du - als Verursacher- auch mit einer Anzeige und evtl Schadensersatz rechnen. - von Seiten Naturschutz.

Die Frage ob dein Regresspartner die Gemeinde oder der Bürgermeister persönlich ist - beantwortet dir dein Anwalt, dem du sämtlichen Schriftverkehr zur Verfügung stellen kannst.

Bei der Verkäuferin sehe ich hier keine Schuld.

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