Abstand zwischen Garageneinfahrt und Hauseingang?

2 Antworten

Dies kann dir höchstens die Gemeinde beantworten. Mir fehlt im Moment die Vorstellungskraft.

Wenn es das Eigentum des Nachbarn ist - kann er das Parken dort verbieten und muss dir hierfür noch nicht einmal eine Erklärung liefern.

Das einzige was mir mit 5m bekannt ist, ist die Aufstellfläche zwischen öffentlichem Verkehrsraum und Garage, hat aber nichts mit dem Hauseingang zu tun. Ist dieses Maß unterschritten benötigst du zwingend ein elektrisches Garagentor. Dann darfst du auf der Fläche natürlich auch nicht parken - da das Auto dann in den öffentlichen Verkehrsraum ragen würde.

Wenn es deine garage ist die du gemietet oder besitzt kannst du auch 2cm davor parken

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung