Parken gegenüber Einfahrt?

5 Antworten

Er darf dort parken und wenn man Gesetze zitiert sollten diese auch zum Geschehen passen was hier nicht der Fall ist er parkt neben der Einfahrt nicht gegenüber.

und man kann ohne Umstände aus der Einfahrt fahren ( rangieren was man beim normalen parken auch macht, oder man nutzt die freie Fläche bei den Garagen ).

und beim fahren aus einer Einfahrt fährt man langsam und muss sich ggf wie an einer unübersichtlichen Kreuzung reintasten.

alles zumutbar und im Straßenverkehr Gang und gebe.

also auch für dich zumutbar

JochenOWL  15.03.2024, 22:37

@iggemeier

Sehr schön beschrieben und hoffentlich versteht es der FS....

Wenn ich mal daran denke, welche Probleme einige beim Einparken auf einem Supermarktparkplatz haben........

Schönes Wochenende und liebe Grüße

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Von Experte JochenOWL bestätigt

Der parkt nicht gegenüber der Ausfahrt, sondern daneben.
Ich sehe hier keinen Grund zur Beschwerde.

Es gibt Urteile, nach denen ein 2-3maliges Rangieren zumutbar ist.
Das dürfte hier nicht einmal der Fall sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Mogli02 
Fragesteller
 15.03.2024, 21:47

Ja mach das mal 365 Tage mit. Versetz dich in die Lage!

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Crack  15.03.2024, 21:54
@Mogli02

Kann ich schon.
Du willst doch aber sicher etwas über die rechtliche Lage erfahren,
nicht mein Bauchgefühl wissen?

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JochenOWL  15.03.2024, 22:08

@Crack

Völllig richtig, was du schreibst.

LG

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Das sind locker 3 Meter. Außerdem parkt er nicht gegenüber deiner Ein-/Ausfahrt.

Stell dich halt an, da kommt man selbst mit einem Sprinter locker rum..

emesvau

Mogli02 
Fragesteller
 15.03.2024, 21:38

Ja, mach du das mal 365 Tage mit, da ist eine hohe Hecke und es können Personen unmittelbar vors Auto springen.

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Crack  15.03.2024, 21:47
@Mogli02

Ich dachte, es geht um das Auto?
Wenn jetzt die Hecke schuld ist, komme ich ins Grübeln...

Du fährst doch sicher im Schritttempo,
da sollten die herumspringenden Personen kein Problem sein.

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Es gab andererseits bereits Gerichtsverfahren, in denen entschieden wurde, dass man kein Anrecht darauf hat, in einem Zug aus seiner Einfahrt fahren zu können. Ein zweimaliges Rangieren (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) ist zumutbar. Insofern kann es gut sein, dass der Nachbar nicht schön, aber nicht einklagbar illegal parkt.

Der Nachbar macht nichts falsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung