Parken vor der Grundstückseinfahrt ohne Bewohnerausweis und/oder Parkticket?

5 Antworten

§ 12 Absatz 3 Nr. 3 bzw. Nr. 5 StVO

Das Parken ist unzulässig
• vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, und
• vor Bordsteinabsenkungen.

Das Ordnungsamt kann nicht feststellen, ob du vor deiner eigenen Einfahrt stehst, oder nicht – auch nicht mit Bewohnerausweis – und muss daher den Verstoß feststellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Darf man vor der eigenen Einfahrt ohne Bewohnerausweis und/oder Parkticket parken, wenn dies in der Straße eigentlich verlangt wird?

Das ist dem Grundsatz nach unzulässig, wird aber in aller Regel nie amtlich geahndet. Da niemand aus dem Kennzeichen alleine ermitteln kann, ob der/diejenige nun GrundstückseigentümerIn oder BewohnerIn der betreffenden Liegenschaft ist, wird das üblicherweise geduldet, weil weder Ordnungsamt noch Polizei sich in private Zuständigkeiten einmischen. Umgekehrt bedeutet es leider auch, dass der Besitzer einen dort falsch Parkenden auf eigene Kosten abschleppen und die Kosten zivilrechtlich einfordern muss.

da braucht niemand paragraphen.

wenn die straße so offiziel eingeordnet ist , hat man als anwohner eine plakette dafür .

Leider habe ich keinen Gesetzestext zur Hand.

Wenn in der Straße jedoch ein Bewohnerausweis oder ein Parkticket gefordert wird, musst Du wohl auch eins davon anbringen.

Nein, vor einem abgesenkten Bordstein darfst du nicht parken.