Was ist bei der Einfuhr eines Karambit zu beachten?

Ich möchte mir dieses Karambit kaufen.

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In Deutschland sind Karambits legal. Ich bin mir aber wegen der Einfuhr nicht sicher. Ich hab deshalb dem Zoll eine Mail geschrieben und bekam folgendes als Antwort. Bin mir aber immer noch nicht sicher, was das jetzt im Klartext bedeutet. Was hat es z.B.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Karambit-Messer wird im Sinne des deutschen Waffengesetzes als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft. Jedoch ist die erlaubnisfreie Einfuhr nach Deutschland gestattet, sofern der Einführer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Verboten ist die Einfuhr von:Faustmessern
  • Butterflymessern
  • Fallmessern
  • Springmessern, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist.
  • Messern, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit einem anderen Gegenstand verkleidet sind.

Nach entsprechendem Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes ist ein Karambit-Messer jedoch kein Faustmesser, und ist demzufolge keine verbotene Waffe. 

 

Allgemeiner Hinweis:

Hat das Messer eine Klingenlänge von mehr als 12 cm, ist es verboten, dieses Messer außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Geschäftsräumen öffentlich zu führen. Der Transport dieses Messers ist dann gemäß §42a Waffengesetz nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.

Bei der Einfuhr des Messers werden 8,5 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Sendungswert erhoben.

Für internationale Postsendungen muss der Absender bei der Postverwaltung seines Landes eine sogenannte Zollinhaltserklärung (Customs declaration) ausfüllen (CN 22 bzw. CN 23). Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf der Sendung angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren enthalten sind und welchen Wert sie haben. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender möglichst ebenfalls außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der sogenannten Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG gebracht. Dort fertigt die zuständige angeschlossene Zollstelle nach Vorlage durch den Postdienstleister die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. 

Und was meinen sie damit?

Es wäre demzufolge auch wichtig, zu überprüfen, ob das von Ihnen ins Auge gefasste Produkt den europäischen Vorschriften entspricht (CE-Kennzeichnung/ Konformitätserklärung/ deutsche Gebrauchsanleitung), da anderenfalls eine Einfuhr nicht möglich ist.

Messer, Recht, Zoll, Import, Waffenrecht, Karambit

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