Als Notwehr jemanden abstechen?


26.06.2020, 13:58

Mit bedroht ist gemeint, dass der Angreifer mich versucht abzustechen. Sollte aber eigentlich klar sein.

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Anklage wegen versuchten Mordes & Körperverletzung 36%
Würde als Notwehr gelten 32%
Anderes 32%

10 Antworten

Würde als Notwehr gelten

Das ist eine unmittelbare Bedrohung von Leib und Leben.

Du musst nicht warten, bis er auf dich einsticht. Wenn du solange warten würdest, wäre es längst zu spät.

Nehmen wir mal an, du müsstest warten. Mir persönlich wäre dann das Gesetz egal, weil ich keine Lust auf Stichwunden hätte. Also das Gesetz würde sich gegen den natürlichen Lebenserhaltungstrieb richten.
Allein von der Logik her betrachtet würde eine so enge Regelung keinen Sinn ergeben, auf den direkten Hieb warten zu müssen.

Lolipop77740 
Fragesteller
 26.06.2020, 13:54

Bin auch der Meinung, dass das als Notwehr gelten würde

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Suboptimierer  26.06.2020, 13:59
@Lolipop77740

Es kann natürlich trotzdem sein, dass du trotzdem angeklagt wirst. Und dann wird genau geguckt. War es denn eine wirkliche Bedrohung? Oder warst du überempfindlich? Ich meine, wenn jemand einfach nur sagt "Ich mag dich nicht" und du würdest das als einen Angriff auf dein Leben auslegen, muss dir zum Beispiel klar sein, dass das so manch ein Richter nicht für angemessen halten würde, ihn aufgrund dessen als Akt der "Notwehr" nieder zu stechen.

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Anderes

Mord kann es nicht sein, weil du keine Mordmerkmale aufweist. Das wäre dann versuchter Totschlag, wenn überhaupt.

Das Gericht müsste alles weitere Entscheiden. Die Große Landgerichtskammer des Landgerichtes deines Wohnsitzes ist dafür zuständig.

Die Gerichte urteilen immer anders, da jedes Gericht eine eigene Rechtsauffassung hat.

burak19690  29.06.2020, 00:31

Außerdem gab es mal Fälle dazu: Ein BSP:

Ein Rocker wurde im Jahr 2010 freigesprochen, wegen Notwehr. Folgender Sachverhalt:

Das SEK stürmte die Wohnung des Rockers, der dachte es wäre eine konkurrierende Rockergruppe. Er holte seine Pistole raus und schoss durch die Tür. Ein SEK Beamter starb dabei.

Das Landgericht Koblenz sprach ihn Frei wegen Notwehr. Das Oberlandesgericht Koblenz hob das Urteil auf. Der BGH entschied, dass es Notwehr war und hob das Urteil des OLG auf.

Es kommt halt auf die Richter an und wie gut dein Anwalt ist

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uni1234  29.06.2020, 06:51
@burak19690

Der Rocker wurde nicht wegen Notwehr freigesprochen. Das ist falsch. Er wurde freigesprochen weil er dachte, dass er angegriffen wird (sogenannter Erlaubnistatbestandsirrtum).

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uni1234  29.06.2020, 11:47
@burak19690

Putativnotwehr ist ein Fall des Erlaubnistatbestandsirrtums. Eine Notwehrlage liegt hierbei nicht vor und damit auch keine Notwehr im Sinne von § 32 StGB.

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burak19690  29.06.2020, 11:57
@uni1234

Ja er dachte er befindet sich in Notwehr.

Aber was auch richtig ist: Jedes Gericht hat eine eigene Rechtsauffassung

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Notwehr ist die Handlung, die notwendig ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Damit ist eigentlich auch schon alles gesagt. Findet gegenwärtig kein Angriff statt kannst du auch keinen Angriff anwenden.

VirageXO  26.06.2020, 13:56
Damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.

Nur wurde die Frage ja nicht beantwortet.

Findet gegenwärtig kein Angriff statt kannst du auch keinen Angriff anwenden.

Da hier ja ein gegenwärtiger Angriff vorliegt, kann dieser auch abgewehrt werden. Somit wäre es Notwehr.

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DameDePique  26.06.2020, 14:06
@VirageXO

Im Falle einer Bedrohung nach §241 StGB liegt eben nicht zwangsweise ein notwehrfähiger Angriff vor.

Schon gar nicht zwangsweise ein solcher, der "abstechen" als Methode der Abwehr legitimiert.

Läuft mir beispielsweise im Parkhaus jemand nach und ich fühle mich durch seine Anwesenheit bedroht, ich ziehe ein Messer und fordere ihn auf, er solle mir nicht folgen, warten, bis ich in meinem Wagen bin ansonsten würde ich Gewalt anwenden.

Eine Bedrohung nach §241 StGB? Auf jeden Fall.

Ein notwehrfähiger Angriff? Prinzipiell ja.

Ist mich abzuatechen die erste erfolgversprechende Handlung, um den Angriff abzuwenden? Nein, stehen bleiben wäre vollkommen ausreichend.

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Anklage wegen versuchten Mordes & Körperverletzung

Wenn ein Angriff gegenwärtig und rechtswidrig ist und die Handlung geboten erscheint, um diesen Angriff abzuwehren, kann das natürlich Notwehr sein.

Dennoch wird zunächst ein Strafverfahren wegen Totschlag eingeleitet werden, alle Umstände würden ermittelt und zusammengetragen und dann entscheidet ein Gericht, ob oder ob das keine Notwehr war.

Nowehr bedeutet nicht, dass das sogleich als solche gilt und man geht nach Hause und das wars schon. Sowas entscheidet nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft oder man selbst, sondern ausnahmslos ein Gericht.

Bis zu dieser Entscheidung liegt da zunächst mal eine rechswidrige Handlung vor, aufgrund der man sich zu verantworten hätte.

Darüber hinaus, eine Drohung mit einem messer ist noch kein gegenwärtiger Angriff. Dieser muss zweifelsfrei unmittelbar bevorstehen. Nur weil da einer mit nem Messerchen rumfuchtelt, ist das noch nicht so weit.

ThisIsJustMeHH  26.06.2020, 14:10

"Darüber hinaus, eine Drohung mit einem messer ist noch kein gegenwärtiger Angriff. Dieser muss zweifelsfrei unmittelbar bevorstehen. Nur weil da einer mit nem Messerchen rumfuchtelt, ist das noch nicht so weit." Ein Raub ist ein Rechtswidriger Angriff auf den Besitz des bedrohten. Besitz ist Notwehrfähig. Es ist daher nicht nötig auf einen Körperlichen Angriff zu warten.

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Lolipop77740 
Fragesteller
 26.06.2020, 14:13
Darüber hinaus, eine Drohung mit einem messer ist noch kein gegenwärtiger Angriff. Dieser muss zweifelsfrei unmittelbar bevorstehen. Nur weil da einer mit nem Messerchen rumfuchtelt, ist das noch nicht so weit.

Ich warte sicher nicht bis ich erst abgestochen werde, damit ich dann zurück angreifen kann

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feinerle  26.06.2020, 15:06
@Lolipop77740

Es reicht nicht, wenn einer mit einem Messer in der Hand dasteht. Es muss ein Angriff mit diesem erkennbar sein oder nach "menschlichem Ermessen mit höchster Wahrscheinlichkeit" kurz bevorstehen.

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VirageXO  26.06.2020, 14:24
Darüber hinaus, eine Drohung mit einem messer ist noch kein gegenwärtiger Angriff.

Doch.

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burak19690  29.06.2020, 00:34

Nach ständiger Rechtsprechung sei „die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr

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Anklage wegen versuchten Mordes & Körperverletzung

nur wenn das unmittelbar danach ist (paar sekunden )

polizisten schießen ja auch wenn einer mit dem messer auf sie losgeht

notwehr

sind da aber minuten dazwischen oder tage ist es totschlag

planst du den typen in 3 tagen umzubringen ist es mord aus heimtücke

DameDePique  26.06.2020, 13:55

Da müssen keine Sekunden dazwischen liegen, der Angriff muss gegenwärtig sein.

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VirageXO  26.06.2020, 14:01
@DameDePique
der Angriff muss gegenwärtig sein.

Und was ist Gegenwärtigkeit?

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DameDePique  26.06.2020, 14:07
@VirageXO

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn sie unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 16. Auflage München 2014, § 7 Rdn. 19; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 34 Rdn. 2

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VirageXO  26.06.2020, 14:11
@DameDePique

Rhetorische Frage.

Im Falle einer Bedrohung nach §241 StGB liegt eben nicht zwangsweise ein notwehrfähiger Angriff vor.

Andauernder Angriff auf den individuellen Rechtsfrieden und Entschlussfähigkeit.

Unmittelbar bevorstehender Angriff auf die körperliche Unversehrtheit.

Läuft mir beispielsweise im Parkhaus jemand nach und ich fühle mich durch seine Anwesenheit bedroht, ich ziehe ein Messer und fordere ihn auf, er solle mir nicht folgen, warten, bis ich in meinem Wagen bin ansonsten würde ich Gewalt anwenden.
Eine Bedrohung nach §241 StGB? Auf jeden Fall.
Ein notwehrfähiger Angriff? Prinzipiell ja.
Ist mich abzuatechen die erste erfolgversprechende Handlung, um den Angriff abzuwenden? Nein, stehen bleiben wäre vollkommen ausreichend.

Was denn jetzt? Verneinst du die Notwehrlage oder die Notwehrhandlung? Verneinst du die Gegenwärtigkeit des Angriffs? Die Rechtswidrigkeit?

Die Erforderlichkeit der Notwehrhandlung?

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