Töten aus Notwehr?
Also wenn man z.B. von jemanden mit einem Messer angegriffen wird und derjenige einen auch schwer verletzt, hat man dann direkt das Recht ihn aus Notwehr umzubringen?
7 Antworten
Das hängt von der Situation ab. Man darf alles tun, was erforderlich ist, den Angriff zu beenden.
Du darfst ihn auch umbringen sobald er das Messer rausholt, ich Bezweifle nur, dass jemand unbewaffnetes jemand mit Messer im kampf besiegen kann, denn 95% der Messerangriffe enden tödlich für das Opfer und vorallem kann niemand mit einem Animeprofil kämpfen noch jemand umbringen.
Welchen Kampfsport? Und ich bin davon ausgegangen, weil davon nichts dort stand und kein normaler Mensch bewaffnet rausgeht.
Ich gehe bewaffnet raus haha fast jeder Knecht läuft mit Messer herum
Du hast mich doch gefragt ob ich eine gang hab ich hab nein gesagt dann hab ich dich gefragt ob du eine gang hast und du hast ja gesagt wie viele sind in deiner gang?
Doch ich habe immer und ich betone immer ein Messer am Mann!!!!
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt,
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe mich würde es nicht wundern wenn man im toteskampf jemand tötet das man ins Gefängnis gehen muss weil die meisten Richter Realitätsfern sind es gibt ja auch die Null-Toleranz Politik
Du darfst alles tun, was erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf deine Rechtsgüter sofort und ohne jedes weitere Risiko zu beenden.
Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht statt.
Damit wäre eine Tötung so erstmal gerechtfertigt.
Moralisch ist es absolut gerechtfertigt zu töten aber die Richter sind meistens Realitätsfern also würde es mich nicht wundern wenn man im toteskampf jemand tötet das man ins Gefängnis gehen muss es gibt ja auch die Null-Toleranz Politik
Nein, man hat immer nur das Recht den Angreifer unschädlich zu machen.
Ey ihr seid so möchtegern hart... 😂😂😂
Ja ist er, dennoch darf man gesetzlich niemanden abstechen, nur weil er einem eine klatscht, sollte schon zu rechtfertigen sein.
Wenn ich 1.60m groß auf 60kg Kampfgewicht bin und mir Mike Tyson eine klatschen will dann darfst ich ihn u.U. auch abstechen.
Das will ich mal sehen wenn jemand viel stärker ist als du das du ihn unbewaffnet unschädlich machst es hat schon ein Grund wieso die Polizei bewaffnet ist
Wo habe ich erwähnt dass das Opfer unbewaffnet ist? Es ging nur darum, ob man in so einer Situation töten darf. Außerdem nur weil man ein Anime Profilbild hat heißt das nicht, dass man nicht kämpfen kann, ich habe z.B. ungefähr 4 Jahre lang Kampfsport gemacht.