Notwehr gegen Polizeihund?

10 Antworten

Um gegen den Hund Notwehr einzusetzen, wäre ein rechtswidriger Einsatz des Diensthundes erforderlich. Das kann man aber ausschließen. Also Notwehr nicht möglich.

Im Übrigen wäre eine Gegenwehr nicht erforderlich, ein gut ausgebildeter DH stellt dich, verbellt dich und greift nur an, wenn du wegrennst.

Stichst du den Hund ab, wärest du wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei dran. Ohne jetzt im Kommentar zu blättern könnte es auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein (müsste genauer geprüft werden).

Das würde soweit ich weiß wenn überhaupt sowieso nur als Sachbeschädigung zählen. Andersherum dürfen dir Herrchen nichts antun, wenn du deren Hund etwas antust.
Ob diese Theorie auch praxisgerecht ist... Ich weiß ja nicht.

wiki01  13.02.2021, 20:23
Andersherum dürfen dir Herrchen nichts antun, wenn du deren Hund etwas antust.

Das wage ich zu bezweifeln.

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matmatmat  13.02.2021, 20:23
Andersherum dürfen dir Herrchen nichts antun, wenn du deren Hund etwas antust.

Doch, klar. Ist doch ein Angriff auf deren Eigentum wenn Du jemand den Hund abstichst?

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Theorie oder Praxis?

Im Gegensatz zu dem "Angriff" eines Polizeibeamten, darfst Du Dich gegen einen Hund mit allen Mitteln wehren.

Bei dem Beamten bekommst Du dann eine Strafanzeige wegen des Widerstands, bei dem Hund nicht.

14905403  13.02.2021, 20:25

Beim Hund ist es aber immernoch Sachbeschädigung

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NonNam  13.02.2021, 20:26
@14905403

Im Leben nicht. Kein Gesetz zwingt mich einen Hundeangriff passiv zu erdulden.

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14905403  13.02.2021, 20:28
@NonNam

Doch, weil der Hundeangriff nicht rechtswidrig ist sondern eine legale hoheitliche Maßnahme (bzw. un genau zu sein greift dichd er Polizist an, nicht das Einsatzmittel, in dem Fall Hund)

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NonNam  13.02.2021, 20:29
@14905403

Jepp Richtig. Aber ich darf ihn mir allen Mittel abwehren.

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NonNam  13.02.2021, 20:36
@14905403

Notfalls ja. Und wenn Hunde verbeamtet werden schauen wir weiter. Sorry, aber ich bin im Bereich der Ausbildung von Diensthunden.

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Artus01  13.02.2021, 20:42
@14905403

Das Du den § 112 StGB nicht kennst hast Du mit Deinem Kommentar bewiesen.

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NonNam  13.02.2021, 20:51
@Artus01

Da hast Du recht: https://dejure.org/gesetze/StGB/112.html

Aber mal im Ernst. Was soll die Diskussion? Es ist schon fraglich wenn ein "Hundepanischer" Mensch sich von Drogenhunden abschnüffeln lassen muss. Und mit Sicherheit darf ich mich gegen einen mich angreifenden Hund wehren.

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14905403  13.02.2021, 20:52
@NonNam

Der Hund ist ein Einsatzmittel! Ein Einsatzmittel!!!

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NonNam  13.02.2021, 20:57
@14905403

Ich mache es mal einfacher für Dich.

Ich werde beim Diebstahl ertappt. Der Polizist erklärt mir die Festnahme. Ich kooperiere. Er sagt mir: Ich hasse Diebe, Dir haue ich jetzt in die Fresse"

Darf ich mich wehren?

Ein unkontrollierbarer Polizeihund will mir in die Kehle beissen. Ich habe eine Duldungspflicht? Nicht Dein Ernst.

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14905403  13.02.2021, 20:59
@NonNam

Beim ersten Fall ja, weil es sich dann um einen rechtswidrigen Angriff handeln würde. Das ist aber i.d.R. nicht der Fall und für einen Laien sowieso schwer zu beurteilen (bei weniger klaren Fällen, bei deinem fiktiven ist es ja glasklar). Und der Polizeihund will dir nicht in die Kehle beißen.

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Artus01  13.02.2021, 21:01
@14905403

Was der Hund ist interessiert kein Aas, erst recht keinen Richter. Gleich der Anfang des § 113 StGB klärt bereits das es mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht wird:

Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, .......

Ein Hund ist ein Hund und kein Amtsträger oder Soldat, auch nicht wenn es ein Polizeihund ist, bleibt er immer noch eine Hund!

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14905403  13.02.2021, 21:02
@Artus01

Aber der Hund ist ein Einsatzmittel genauso wie z.B. die Schusswaffe. Und wenn du dich gegen die Schusswaffe wehrst wehrst du dich gegen den Polizisten.

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Artus01  13.02.2021, 21:05
@14905403

Tja, allerdings hält der Polizist die Schusswaffe in der Hand, was bei Hunden in der Regel nicht der Fall ist. Der Widerstand richtet sich im Fall der Pistole gegen den Polizisten, nicht gegen die Pistole.

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14905403  13.02.2021, 21:07
@Artus01

Und beim Fall des Hundes wehre ich mich juristisch gesehen gegen den Polizisten.

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Artus01  13.02.2021, 21:08
@14905403

Nein, Du wehrst Dich aus Deiner Verblendung gegen den Polizisten, juristisch gesehen absolut nicht.

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NonNam  13.02.2021, 21:11
@Artus01

Ich lernte gerade, dass ich mich gegen Angriff dieser Bestien nicht verteidigen dürfte.

Verstehe ich zwar noch nicht. aber ich warte auf die juristische Begründung.

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furbo  13.02.2021, 21:11
@NonNam
Sorry, aber ich bin im Bereich der Ausbildung von Diensthunden.

Dann weisst du sicherlich, dass ein gut ausgebildeter DH dich nicht so ohne Weiteres angreift. Wenn du flüchtest, stellt er dich, verbellt dich und bleibst du stehen, passiert gar nix.

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Artus01  13.02.2021, 21:13
@NonNam
Ich lernte gerade, dass ich mich gegen Angriff dieser Bestien nicht verteidigen dürfte.

Das Du das nicht darfst hat hier niemand behauptet.

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NonNam  13.02.2021, 21:15
@Artus01

Ähm doch:

14905403vor 46 Minuten

@NonNam

Doch, weil der Hundeangriff nicht rechtswidrig ist sondern eine legale hoheitliche Maßnahme (bzw. un genau zu sein greift dichd er Polizist an, nicht das Einsatzmittel, in dem Fall Hund)

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Artus01  14.02.2021, 07:24
@NonNam

Hört doch einfach mal mit dem Blödsinn des "Einsatzmittels" auf.

Natürlich darf man sich verteidigen wenn man von einem Polizeihund angegriffen wird. Denn man erfüllt damit keinen Straftatbestand, von Sachbeschädigung mal abgesehen.

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Sachbeschädigung ganz sicher und vielleicht sowas wie Wiederstand bei der Festnahme, ggf. illegaler Waffenbesitz wenn es kein legales Messer war? Aber das mußt Du erstmal schaffen...

Na das will ich mal sehen, wie man da ohne entsprechende Ausbildung noch so geistesgegenwertig ist, ein Messer zu zücken und damit einen Hund zu töten.

Ich wurde selber mal von 3 Hunden angegriffen. Kannste vergessen dass du da an so was denkst.

Prinzipiell ist der Hund ein Einsatzmittel, wie beispielsweise der Schlagstock oder die Handfesseln. Die können bei einem Einsatz natürlich auch mal kaputt gehen. Niemand käme dann auf die Idee, den Verhafteten deswegen um Schadenersatz anzuhauen. So ähnlich ist es auch mit einem Hund. Wird er im Einsatz verletzt oder getötet, dann ist das schade... aber letztendlich nichts anderes als der Verlust eines Werkzeugs. (Die Diensthundführer werden das sicherlich nicht gerne hören/lesen, ist aber so.)

Verletzt du den Hund dagegen absichtlich, ist das wiederum Sachbeschädigung und kann eine entsprechende Strafanzeige nach sich ziehen. (Nein, es kann nicht, es wird! Wegen der Diensthundführer.)

P.S: Bei einer Flucht gibt es keine "Notwehr".