Dürfen sich Autofahrer gegen die Strassenkleber wehren?

Das Ergebnis basiert auf 42 Abstimmungen

nein, dürfen sich nicht wehren 67%
ja, dürfen sich wehren und sie losreißen 33%
Waldmensch70  23.11.2022, 11:39

Wenn Du jetzt noch die betreffende Quelle mit den Aussagen von Herrn Hilgendorf hier verlinken würdest, bitte?

Ich finde das gerade sehr spannend. Danke für die Frage!

Dafur 
Fragesteller
 23.11.2022, 12:01

Das war ein Bericht in BR24. Wie genannt.

23 Antworten

ja, dürfen sich wehren und sie losreißen

Es liegt eine Nötigung vor und dagegen hat man ein Notwehrrecht.

Das sieht die Polizei nicht gerne, aber das Gesetz gibt es her. Übertreiben sollte man es aber nicht.


peace87  23.11.2022, 12:24

Als Rechtsexperte kannst du sicher auch den entsprechenden Paragraphen nennen, der deine Aussage bestätigt und glaubhaft macht!?

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peace87  23.11.2022, 13:07
@AnglerAut

Willst du mich verarschen!? Das ist der ganz normale Notwehrparagraph!

DU behauptest hier, dass die Körperverletzung legitim ist! Das begründet sich aber nicht mit Notwehr!

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Wenn es nicht nur völliger Bullshit ist den du hier schreibst erkläre die Rechtslage vernünftig und warum die hinsetzen auf einer Straße ein ANGRIFF auf einen Autofahrer ist! Wenn der Unsinn stimmt den du hier schreibst muss es ja irgendein Gesetz geben, nachdem soetwas als Angriff gewertet wird!

Wenn nicht, bist du nur ein Schwurbler der zu Unrecht diesen Expertentitel trägt! Zumal du damit glaubhafter wirkst und manche Leute deinem Beispiel folgen könnten und dann Straftaten begehen!

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AnglerAut  23.11.2022, 13:46
@peace87
Grundsätzlich erfüllt das Blockieren der Straße den Straftatbestand der Nötigung, indem andere mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden

Klimastreik - Straßenblockaden strafbar als Nötigung? (anwalt.de)

a) Notwehrfähige Rechtsgüter.
 Diese sind alle rechtlich geschützten Interessen des Täters oder eines anderen. Unerheblich ist, ob es sich dabei um strafrechtlich geschützte Güter handelt.

(Schönke/Schröder/Perron/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 32 Rn. 4)

Damit kann man gegen eine Nötigung Notwehr haben.

Erforderlich ist die Verteidigung, wenn und soweit sie einerseits zur Abwehr des Angriffs geeignet ist und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel darstellt. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich, soweit hier eine Prognose zu stellen ist, nach einem objektiven ex ante-Urteil, dies jedoch auf der Grundlage der zZ der Handlung tatsächlich gegebenen – und deshalb uU erst nachträglich bekannt werdenden. 

(Schönke/Schröder/Perron/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 32 Rn. 34)

Welches mildere, gleich wirksame Mittel steht dem Autofahrer zur Verfügung? Keines.

Anders als beim Notstand (vgl. § 34 RN 20) entfällt bei der Notwehr die Erforderlichkeit der Verteidigung grundsätzlich nicht wegen der Möglichkeit mühelosen Ausweichens. 

(Schönke/Schröder/Perron/Eisele, 30. Aufl. 2019, StGB § 32 Rn. 40)

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Noch Fragen?

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peace87  23.11.2022, 14:59
@AnglerAut
Welches mildere, gleich wirksame Mittel steht dem Autofahrer zur Verfügung? Keines.

Die Sperre umfahren oder auf die Polizei warten!

Das ist durchaus zumutbar ehe man eine Körperverletzung begeht! Im übrigen dreht es sich immer noch um den juristischen Angriff! Wie ist der definiert!? Wenn dieser laut rechtlicher Definition daa nicht hinhalten bleibt deine Aussage die eines Pseudoexperten!

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AnglerAut  23.11.2022, 15:18
@peace87

Langsam bin ich es leid. Du hast selbst keine Ahnung, verlangst Nachweis über Nachweis und bist nichtmal in der Lage, Dinge zu lesen, die ich dir liefere und bist dabei auch noch beleidigend.

Damit komme ich zu einem eindeutigen Urteil:

Du bist ein ahnungsloser Schätzer, dem man zuhause keine Manieren beigebracht hat. Deswegen werde ich auf deine Einwände hier und woanders nicht mehr eingehen.

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Blumenacker  23.11.2022, 20:58
@peace87

Hallo peace1187

Der Ton, den du hier an den Tag legst, ist alles andere als "peace".
Aber das ist bei euch "Friedensstiftern" ja nichts Neues!

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tinalisatina  23.11.2022, 13:41

Da liegst Du (ausnahmsweise) mal daneben.

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AnglerAut  23.11.2022, 13:47
@tinalisatina

Danke für das ausnahmsweise, aber aktuell würde ich das noch bestreiten. Weswegen sollte kein Notwehrrecht bestehen?

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tinalisatina  23.11.2022, 13:51
@AnglerAut

Es liegt keine Notwehrsituation vor, da kein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff" vor.

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tinalisatina  23.11.2022, 13:53
@AnglerAut

Ähem, das ist die Meinung von einem/mehreren Richtern, aber mehr oder weniger privat, nicht in einem Verfahren. Auch in dem Artikel ist der Tenor:

 „Blockierer von der Straße zu ziehen, ist Aufgabe der Polizei“

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AnglerAut  23.11.2022, 13:54
@tinalisatina

Es liegt eine Nötigung vor, nach der Zweite-Reihe-Rechtssprechung des BVerfG, oder siehst ud das anders?

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AnglerAut  23.11.2022, 13:54
@tinalisatina

Keine Frage, deswegen mein Einwand, dass die Polizei das nicht gerne sieht, aber ich sehe nicht woran das Notwehrrecht scheitern sollte.

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tinalisatina  23.11.2022, 13:57
@AnglerAut

Hm, wie gesagt, ich seh das anders. (Und die bisherigen Urteil wohl auch.)

Ab jetzt im Fußballmodus.

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AnglerAut  23.11.2022, 13:58
@tinalisatina
Haben die Teilnehmer an einer Straßenblockade dadurch, daß sie sich auf die Fahrbahn begeben, Kraftfahrer an der Weiterfahrt gehindert und deren Fahrzeuge bewußt dazu benutzt, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer tatsächlich zu versperren, so kann diesen gegenüber im Herbeiführen eines solchen physischen Hindernisses eine strafbare Nötigung liegen.

BGH, Urteil vom 20.07.1995

Viel Spass beim Fussballschauen ;)

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tinalisatina  23.11.2022, 16:50
@AnglerAut

Betonung auf "kann".

Und das rechtfertigt keine Selbstjustiz - ist ein seeeehr schmales Brett.

Fußball hat auch nicht wirklich Spaß gemacht :-(

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Answer1234567  23.11.2022, 19:09
@tinalisatina

Ob der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich halte ich die hier gegenständlichen Sachverhalte für mit dem in BGH 1 StR 126/95 - Urteil vom 20. Juli 1995 zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

Gerade auch in Anbetracht des vorgenannten Urteils wäre z. B. die Frage zu stellen, inwieweit sich die Sperre für den Autofahrer durch Wenden und Nutzen eines Umwegs umgehen lässt.

Im Übrigen wäre aber m. E. die relevantere Frage, ob -eine notwehrbegründende Nötigung voraussetzend- die Handlungen des Fahrzeugführers geboten sind und ob die Anforderungen von Rechtsprechung und Literatur an das zu nutzende "mildeste Mittel" im erforderlichen Maße erfüllt sind.

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nein, dürfen sich nicht wehren

Ich denke, das sollte man der Polizei überlassen.

Wobei ich dafür wäre, diese Leute dort einfach kleben zu lassen😊

Ich würde mich da hinstellen, mir gemütlich einen Kaffee trinken und zuschauen, wie es denen immer kälter wird und unbequemer. Zu essen und zu trinken, bekämen sie von mir auch nichts, spätestens nach der ersten durchfrorenen Nacht machen die das nie wieder. Die rechnen doch damit, dass sie irgendjemand wieder befreit.

Umleitung einrichten und die Typen da einfach kleben lassen, bis sie halb verhungert und verdurstet sind . Problem erledigt.

ich habe für solche Aktionen überhaupt gar kein Verständnis. Das ist einfach nur kindisch und blöd.


Bts10a  02.12.2022, 11:59

Endlich jemand, der meiner Meinung ist.

Den Verkehr umleiten und mit Bauzaun die Kleber einfrieden um diese vor den bösen Autofahrern zu schützen.

Spätestens nach 6 oder 7 Stunden wollen die Kleber dann befreit werden.

Ich würde die aber für mindestens 24 Stunden dort sitzen lassen.

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William1307  02.12.2022, 12:52
@Bts10a

Ganz genau. Und wer noch ein paar faule Tomaten hat, darf sie auch gerne Auswurfgeschosse benutzen😂

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nein, dürfen sich nicht wehren

Notwehrrecht gilt nur für direkte, persönliche Angriffe und fordert eine Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Beides wäre bei einer Selbsthilfeaktion auch mit Lösungsmitteln rechtlich nicht zu vertreten.


wiki01  02.12.2022, 12:55
und fordert eine Verhältnismäßigkeit der Mittel

Nein, genau das fordert Notwehr nicht. Sie muss erforderlich und geboten sein, das Mittel muss geeignet sein, und bei der Wahl der Mittel soll das mildeste genommen werden.

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Traconias  02.12.2022, 15:50
@wiki01

Sinngemäß wollte ich das auch sagen mit "verhältnismäßig".

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JamesGerling  04.01.2023, 22:52

Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit, genau das macht die Diskussion um die Notwehr in dem Fall ja noch schwieriger.

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Wehren sollten sie sich gegen den CO2-Ausstoß ihrer PKWs

Wie wäre es, wenn diejenigen, die sich hier über demonstrierende und blockierende junge Leute empören, sich stattdessen die Konsequenzen der Waldbrände, Dürren, verheerende Überschwemmungen bewusst machen würden, die die Existenz von Naturräumen und Millionen Menschen bedrohen?

Doch die Empörung über Verkehrsbehinderungen ist im Seelenhaushalt mancher Autofahrer wesentlich kostengünstiger, als die Auseinandersetzung mit den schon jetzt wirksamen Folgen des Klimawandels:

Aufgrund von Wetterextremen verloren zwischen 1992 und 2012 fast 600.000 Menschen ihr Leben laut dem Büro der Vereinten Nationen für Katastrophenprävention. Forscherinnen und Forscher machen für ein Drittel der Hitzetoten zwischen 1991 bis 2018 den Klimawandel verantwortlich. Die wirtschaftlichen Schäden durch Wetterextreme haben sich dem Versicherungsunternehmen Munich Re zufolge seit 1980 verdreifacht. Aber die Gefahr, Opfer solcher Extreme zu werden, ist auf dem Globus ungleich verteilt. 
Entwicklungsländer sind von klimabedingten Schäden besonders betroffen. Einerseits wegen ihrer geographischen Lage, andererseits sind die Menschen aufgrund ihrer Armut besonders verwundbar. So führen Wetterextreme in Staaten mit niedrigem Einkommen zu mehr Opfern, den verhältnismäßig größten wirtschaftlichen Schäden und zu einer großen Zahl Vertriebener. Die Nansen-Initiative beziffert die Zahl der Vertriebenen aufgrund klimawandelbedingter Naturkatastrophen für die Jahre 2008 bis 2013 auf 140 Millionen, wozu auch Binnenflüchtlinge und temporäre Flüchtlinge zählen. Bis zum Jahr 2050 prognostiziert die Weltbank bis zu 200 Millionen Menschen, die aufgrund des Klimawandels aus ihrer Heimat vertrieben werden.

https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/klimawandel/?gclid=Cj0KCQiA4aacBhCUARIsAI55maH_SUknU67X3Y76XTiuZfUDDn1P7LsiD5tEh6GL-obNEOFq0VoSkcUaArvFEALw_wcB