Hallo bachforelle49,
müssen nicht bevölkerungspolitische Erwägungen und die Frage der Abtreibungen klar auseinandergehalten werden?
Denn – wie hier mit Recht bemerkt wurde –
“Frauen sind keine Gebärmaschinen”.
Allerdings muss auch bedacht werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Mutter das Lebensrecht des Embryos gegenübersteht.
1974 wurde vom Bundestag die Fristenlösung beschlossen, die – wie ich meine – einen akzeptablen Kompromiss darstellt:
Ein Abbruch soll in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft straffrei bleiben.