Stimmt das (Notwehr etc.)?

2 Antworten

Die Verhältnismäßigkeit muß gegeben sein.
Du darfst Niemanden schlagen der dich Beleidigt.
Du darfst aber einen Dieb der dich bestiehlt so lange festhalten bis die Polizei kommt.
Du darfst z.B. jemanden der dich mit einem Knüppel schlägt, mit einem KO Schlag außer Gefecht setzten.

Aber Vorsicht, es kann jede Gewalt nach hinten losgehen, weil es auch Richter gibt die dir sagen du hättest auch weglaufen können.

ChiliStyle  13.05.2023, 17:52

Nein in der Notwehr findet keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit statt.

Du darfst Niemanden schlagen der dich Beleidigt.

Auch eine andauernde Beleidigung darf wenn ERFORDERLICH mit Gewalt abgewehrt werden.

weil es auch Richter gibt die dir sagen du hättest auch weglaufen können

Nein weil der Richter dann von seinen Kollegen ausgelacht wird dafür dass er den Elementaren Grundsatz "Recht muss dem Unrecht nicht weichen" nicht kennt.

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Nein.

Nur wenn es keine Notwehr ist, ist es vielleicht gefährliche KV und nicht einfache, weil deine Hände und Füsse Waffen sind.

Todbringende Waffen!

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 - (Boxen, Kickboxen, Muay Thai)
ChiliStyle  13.05.2023, 17:53

Nein Hände und Füße können per Definition keine Waffen sein. Ist juristisch geklärt.

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