Im islam aus Notwehr töten?
Wenn jemand mich angreift mit einer Waffe und ich habe z.B auch eine Waffe z.B ein Messer darf ich mich dann damit verteidigen?
5 Antworten
Notwehr ist auch nicht Islam erlaubt. Angemessen. Wenn du dein Leben nur noch durch den Einsatz des Messers retten kannst, dann kannst du es benutzen.
Natürlich, darfst du dich wehren, aber nur soweit, um dich zu schützen.
Wenn du es bspw schaffst, dass er die Waffe fallen lässt, sodass keine Gefahr mehr besteht und ihn dann trotzdem umbringst, wäre das nicht mehr Notwehr, sondern Mord.
Das ist natürlich was anderes und würde wahrscheinlich auch von einem islamischen Richter in Erwägung gezogen werden.
Die Frage ist, ob das im Rahmen der Notwehr geschehen ist, oder aus Wut, nachdem man die oberhand gewonnen hat.
natürlich
Du darfst dich wehren, aber wenn der andere sich ergibt ist es dir nicht erlaubt ihn weiter zu verletzen
Im Qur'an heißt es diesbezüglich:
Al-Ḥaǧǧ 22:39
Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt wurde - und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen -,
Das wäre eher einer Totschlag als Mord. Der allerdings nach Paragraph 33 auch Straffrei blekben kann wenn er nach Beendigung einer Notwehr Situation aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken passiert.