Zählt Notwehr als Mord?

14 Antworten

Totschlag setzt Vorsatz voraus. Wenn man nicht die Absicht hatte, jemanden zu töten, ist es Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung.

Mord ist Vorsatz + Mordmerkmal, wie Laurent schon sagte.

Notwehr ist straffrei. Dass dabei weder Vorsatz, noch Mordmerkmale gegeben sein dürfen, erklärt sich von selbst.

HansImGlueck178  22.10.2019, 02:52

"Totschlag setzt Vorsatz voraus"

Jede Straftat setzt Vorsatz voraus, wenn auch im Zweifel nur den Eventualvorsatz (also das fahrlässige Hinnehmen).

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Comicer51299 
Fragesteller
 22.10.2019, 02:53

Also ist Totschlag = Mord?

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Comicer51299 
Fragesteller
 22.10.2019, 02:55
@Hacker48

Achso, Danke.

Aber ich hatte schon Recht damit wie ich Totschlag erklärt habe oder?

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Hacker48  22.10.2019, 02:56
@Comicer51299

Nein. Wenn man nicht die Absatz hatte, jemanden zu töten, ist es nicht Totschlag, steht sowohl in meiner als auch in Laurents Antwort.

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Comicer51299 
Fragesteller
 22.10.2019, 03:01
@Hacker48

Ich gebe mal ein Beispiel von einen Filmbösewicht der auf einer amerikanischen Seite von Bösewichten in verschiedenen Medien unter "Manslaughter" (Deutsch: Totschlag) gelistet war. Und zwar der Vulture aus Spider-Man: Homecoming. Dieser war sauer auf einen seiner Arbeiter und hat ihn mit einer Waffe getötet, wo er dachte es wäre eine Waffe die ihn nur betäuben würde. Heißt er wollte ihn gar nicht töten aber hat es aus dem Affekt getan.

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Hacker48  22.10.2019, 03:06
@Comicer51299
  1. Filmbösewicht.
  2. Amerikanische Seite von Filmbösewichten
  3. Verschiedene Medien.

Erst mal spiegeln Filme nicht die Realität wider, zweitens sind Medien, die Filmbösewichte auflisten, nicht unbedingt juristisch korrekt und drittens unterscheidet sich US-Recht von deutschem Recht.

Als juristischer Laie, würde ich sagen, dass es in dem Fall kein Totschlag war.

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Comicer51299 
Fragesteller
 22.10.2019, 12:52
@Hacker48

Das war ja jetzt nicht darauf bezogen dass es ein Fiktiver Film ist, es war darauf bezogen dass sie ihn als Totschläger gelistet haben. Macht doch auch Sinn oder nicht? Weil was ist er sonst? Er hat niemanden mit Absicht getötet und es war auch nicht aus Selbstverteidigung.

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Die Unterscheidungen zwischen Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Beihilfe zum Suizid oder Tötung auf Verlangen sind nicht grundlos unterschiedene juristische Begriffe. (Ich weiß nicht einmal ob sie komplett sind) Notwehr gehört nicht zu dieser Begriffsreihe. Wenn jemand dich mit der Absicht dir zu schaden angreift, wirst du dich wehren. Das ist Notwehr. Wenn dein Angreifer dabei ums Leben kommt, wird wohl darüber verhandelt werden, ob deine Reaktion gerechtfertigt war, oder ob noch andere Motive als reine Notwehr dabei eine Rolle spielen. Notwehr ist nicht Mord!

Dann wäre es keine Notwehr mehr , lies einfach mal § 32 StGB und übersieh nicht, daß darin nicht von Geeignetheit, sondern von Erforderlichkeit die Rede ist.Dafür braucht man kein Staatsexamen.

Was fummelst du dir da für komplizierte Dinger zusammen?

dass dies nicht als Mord zählt, da Mord geplant ist.
Dann ist Notwehr doch erst recht kein Mord oder ?

Ich frage mich, was dir unklar ist, nachdem du bereits eine Erklärung gelesen hast?

Vielleicht ist es so einfacher:

Wie würdest du Notwehr beschreiben? - Not + Wehr = Notwehr

Not (nötig) + Wehr (wehren)

Man könnte also auch sagen: Es ist/war nötig sich zu wehren - richtig?

Die Person, die sich wehren muss, kann ja eigentlich nur ein Opfer, aber nicht Aggressor (Angreifer) sein.

Du hast völlig zu Recht gesagt: Die Voraussetzung für einen Mord ist Vorsatz (Vorhaben).

Fazit:

Wer sich wehren (verteidigen) muss, ist nicht in der Lage gleichzeitig ein Vorhaben realisieren.

Wenn er seinen Angreifer ausgeschaltet hat, kann er natürlich ungestört sein Vorhaben weiter verfolgen und auch umsetzen.

Fazit:

Wer in Notwehr handelt - kann nicht zur gleichen Zeit einen Mord begehen, weil er sich in diesem Moment eben nicht in einer Notwehrsituation befand.

Noch ein Beispiel:

Auch der Betrug setzt Vorsatz voraus! - also die Absicht zu betrügen.

Nehmen wir an, du verkaufst unwissentlich eine hochwertige Uhr, die sich aber als Blender herausstellt als der Käufer damit beim Uhrmacher war.

Der zeigt dich wegen Betrugs an.

Das du den Schaden ersetzen musst, steht außer Frage.

Nun muss das Gericht herausfinden, ob du ggf. selbst über den Tisch gezogen worden bist, oder ob du mit Absicht die Uhr billig eingekauft hast, um so mit hohem Gewinn weiter zu verkaufen.

Du bestellst etwas im Internet, obwohl du nie die Absicht hattest die Rechnung zu bezahlen. Betrug!

Du hast vergessen und zahlst nach der Mahnung. Kein Betrug.

Bei der Strafverfolgung hängt davon viel ab

? ?? Mord ist dann kein Mord wenn man nicht zurechnungsfähig ist wie wenn man sehr alkoholisiert ist dann wird man nicht dafür bestraft aber wenn man seiner Schuld bewusst ist wird es als Mord anerkannt.