Das sie Muslima ist heißt noch nicht, dass sie auch praktizierende Muslima ist. Islamisch ist sowas natürlich nicht erlaubt.

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Es gibt Dönerspieße verschiedener Größen, idealerweise sollte es so geplant sein, dass es gut verbraucht wird.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es weggeschmissen wird, kommt sicherlich aber auch vor.

Vermutlich wird es bis zum Ende gegrillt und runtergeschnitten, entweder nach Hause genommen oder vom Personal gegessen. Wenn es durchgegart ist, sollte es im Kühlschrank noch haltbar sein.

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Glaubst du, dass du dich von den Sünden distanzieren kannst, wenn du dich vom Koran distanzierst? Ich glaube kaum! Je mehr du dich mit dem Koran beschäftigst, desto weiter wirst du dich von deinen Sünden distanzieren! Nicht andersherum!

Egal, was für Sünden du hast, das ist kein Grund die Hoffnung zu verlieren. In einer Hadith sagt der Prophet:

"Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, wenn ihr keine Sünden begehen würdet, dann würde Allah -erhaben ist Er- euch zugrunde gehen lassen und ein Volk hervorbringen, das sündigt, sodass sie Ihn um Vergebung bitten." (Muslim)

Bis auf die Propheten sündigen alle Menschen! Wir begehen alle Sünden! Wichtig ist es jedoch anschließend dafür Reue zu zeigen und Allah um Vergebung zu bitten, egal wie häufig wir wieder in diese Sünde tappen!

Das ist nichts anderes als das Spiel des Shaytans, welcher dich von deinen guten Handlungen fernhalten will! Das solltest du nicht zulassen und es weiter durchziehen! Er wird dir immer wieder Stopersteine in den Weg legen, welche du überwinden musst. Der Weg zum Hifz des Korans ist nicht einfach. Dafür ist die Belohnung umso größer!

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Ohne den ersten Satz würde ich sagen, du bist noch Muslim. Denn die Taten an sich führen vielleicht zu Sünden, aber niemals zum Glaubensabfall.

Aber wenn du nicht an Allah glaubst, bist du kein Muslim.

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Erstmal ist zu schauen, ob das Loch derart groß/positioniert ist, dass eine dritte Person deine Awrah unter der Hose sehen könnte. Falls nicht, gibt es kein Problem.

Nach der Hanafitischen Rechtsschule wäre dein Gebet gültig, kleine Löcher beeinträchtigen nicht die Gültigkeit (sollten aber dennoch bedeckt werden!).

In den anderen Rechtsschulen kenn ich mich nicht aus, könnte aber dazu finden:

Nach der Schafiitischen und Hanbalitischen Rechtsschule dürfte das Gebet dadurch ungültig geworden sein.

Nach der Malikitischen Rechtsschule wäre das Gebet nur ungültig, wenn das Loch sich im Bereich der "Awrat Galiza" (starke Awrah, Bereich um den Genitalbereich) befindet. Da ich schätze, dass du noch eine Unterhose darunter hast, welche die Awrah Galiza bedeckt, wäre das Gebet also gültig.

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Ja, hat er. Propheten haben Wunder gezeigt, so auch der Prophet Muhammed (saw). Ein weiteres Wunder war, dass er beispielsweise den Mond in 2 teilte.

Aber selbst die Götzendiener, die es seiner Zeit mit eigenen Augen gesehen haben, haben ihm trotzdem nicht geglaubt, insofern ist es wenig verwunderlich, dass du es auch nicht glaubst.

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Nein, die Hadith ist in vielerlei Hinsicht fragwürdig.

Sie kommt nur in Schiitischen Quellen vor. Die Schiiten haben sehr viele Hadithe ausgedacht, ihre Bücher werden somit allesamt nicht als authentisch angesehen.

Außerdem ist in der Überlieferungskette Muawiya aufgelistet, welcher von den Schiiten verhasst und beleidigt wird. Selbst die Schiiten würden diese Hadith - obwohl sie in ihren eigenen Quellen vorkommen - nicht anerkennen.

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Alaikum salam,

wir haben genug Moscheen in Deutschland, was fehlt sind die Gläubigen, welche diese Moscheen aufsuchen!

Außer zum Freitagsgebet und zum Festtagsgebet sind in den meisten Moscheen leider nur wenige Leute da, die am Gemeinschaftsgebet teilnehmen.

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Zuerst müssten die Israel-Treuen westlichen Marionetten welche in diesen Ländern regieren, abgesetzt werden.

Wenn dann ein Ambargo aufgesetzt wird, kommt Israel ins schwitzen. Es ist umzingelt von Muslimischen Staaten, wenn diese den Warenimport auf Land, Luft und Wasser verhindert, ist Israel auf sich selbst gestellt.

Aber selbst dann würden auch die Palestinenser stark darunter leiden. Ob das wirklich eine Lösung wäre, weiß ich nicht.

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Alaikum salam,

wenn die der Arzt aus gesundheitlichen Gründen angeordnet hat und du sie nicht ausziehen darfst, dann ist es beim Wudu ausreichend mit der feuchten Hand drüber zu streichen. Falls nicht die gesamten Füße bedeckt werden, müsstest du die offenen Stellen waschen.

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Gott hat 124.000 Propheten entsandt, Jesus (as.) war einer davon. Auch die Menschen vor ihm haben die Botschaft Gottes erhalten und werden somit am Tage des jüngsten Gerichts demnach zur Rechenschaft gezogen.

Der letzte Prophet, welchen Allah entsandt hat, war Muhammed (saw), er ist das Siegel der Propheten, an den man glauben muss, um heute zu den geretteten zu gehören.

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Um eine Sache als Haram zu deklarieren, muss es eine eindeutige Quelle aus dem Koran und der Sunnah geben.

Es ist eine große Verantwortung, etwas Haram oder Halal zu deklarieren. Allah sagt im Koran (An-Nahl 116):

Und sagt nicht aufgrund der Falschheit eurer Zungen: "Das ist erlaubt, und das ist verboten", so daß ihr eine Lüge gegen Allah erdichtet. Wahrlich, diejenigen, die eine Lüge gegen Allah erdichten, haben keinen Erfolg."

Zigaretten werden nicht erwähnt. Deshalb halten sich viele Gelehrten davon fern es als Haram zu deklarieren.

Diejenigen, die es als Haram bezeichnen, beziehen sich darauf, dass es Gesundheitsschädigend ist, wobei Allah im Koran sagt, dass man sich selbst nicht schaden soll. Mit der Argumentation müsste jedoch bspw auch Zucker für einen Diabetiker Haram sein. So einfach ist das also nicht.

Ali Haydar Efendi, ein großer Gelehrter und Mufti aller 4 Rechtsschulen gegen Ende des Osmanischen Reiches sagte:

"Wenn ihr mir einen Raum voll Gold geben würdet, würde ich es nicht als Haram bezeichnen, aber selbst wenn ihr mir einen Raum voll Gold geben würdet, würde ich keine einzige Zigarette rauchen.".

Es gibt viele Gründe, die für ein Verbot der Zigarette sprechen, jedoch fehlt der eindeutige Beweis aus dem Koran und Sunnah.

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Im Normalfall ist dein Gebet gültig, sofern du es noch in der richtigen Zeit begonnen hast. Somit wäre es kein Problem. Einzige Ausnahme ist das Morgengebet, das wird durch Sonnenaufgang ungültig.

Für Leute, die eine Behinderung haben, welche es nicht zulassen, dass sie während einer ganzen Gebetszeit nicht beten könnten (bspw durchgehend unkontrolliert austretendes Urin oder Blut) gibt es eine Erleichterung.

Dafür müssen sie bereits vor dem Wudu die Absicht fassen, dass sie diese Erleichterung nutzen wollen. Wenn sie das tun, dann wird das Wudu durch die jeweilige Behinderung nicht ungültig. Jedoch wird das Gebet ungültig, sobald die Gebetszeit wechselt.

Wenn du also beim Wudu diese Absicht gefasst hast, ist dein Wudu und somit dein Gebet ungültig geworden.

Wenn du jedoch ganz normal ohne eine spezielle Absicht Wudu genommen hast, dann ist dein Gebet gültig.

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  • Wenn einer Person sonst droht Zina (Unzucht) zu begehen, ist es ihm eine Pflicht zu heiraten, um sich davor zu schützen. Ansonsten ist es keine Pflicht.
  • Ein Muslim darf neben Musliminnen auch Christinnen und Jüdinnen heiraten
  • Ja, sie können mit einem berechtigen Grund vor den Richter treten und sich scheiden lassen
  • Nein, sie müssen nicht wieder heiraten
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Es gibt keine Islamischen oder Unislamischen Namen.

Es gibt nur Islamkonforme Namen und nicht-islamkonforme Namen. Beispielsweise dürfte man keinen Namen haben, der gegen die Islamischen Werte spricht.

Man merkt schon, dass du keine Ahnung von der Arabischen Sprache hast, deine ganze Argumentation macht wenig Sinn.

Und nein, die Gottheit aus Vorislamischer Zeit heißt nicht Lah, sonder Lat. Lat, Uzza und Manat waren die 3 altarabischen Gottheiten.

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Sie müssten Jizya zahlen, also eine Schutzsteuer. Somit wären sie vom Militärdienst befreit und müssten ihre Stadt in Fall des Krieges nicht beschützen.

Und nein, selbstverständlich hatten sie Feinde, der Islam war womöglich das geringste Problem, da sie eben mit einer Schutzsteuer ihr Leben ganz normal fortführen konnten.

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Die Jizya wurde je nach dem finanziellen Status der jeweiligen Person einbezogen. Durch die Jizya waren die Nicht-Muslima von der Verteidigung ihrer Stadt befreit, die Muslime haben sich darum gekümmert. Die Höhe wurde individuell von den Machthabern festgelegt und kann somit variieren.

Gegen Ende des Osmanischen Reiches (1835, 1855 wurde die Jizya abgeschafft) wurde jährlich je nach Finanziellem Status 60, 30 oder 15 "Kuruş" eingefordert, wobei 1 Kuruş 26.39 Gr Silber entspricht.

Nach heutigem Silberpreis wären das also zwischen 348,35€ und 1392,39€ Jährlich.

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