Darf man legal eine Taschenmesser zu Selbstverteidigung haben?
Wenn ja dann welche Regeln sollte man beim kauf sowas beachten damit man kein Straftat macht.
11 Antworten
Ein Taschenmesser ist für Selbstverteidigungszwecke nicht geeignet, wenn es zu diesem Vorsatz bei sich geführt wird. Der Einsatz einer Stichwaffe ist unkalkulierbar und könnte zu schweren Verletzungen, oder sogar zum Tode führen. Am besten man läßt sich von Sach und Fachkundigen Personen beraten (Z.B. im Waffengeschäft, oder Polizei), welche Mittel zur Abwehr geeignet sind. Die gängigsten dürften Reizgas oder Pfefferspray sein.
Wenn du abgestochen werden willst, dann nimm ruhig ein Taschenmesser mit.
Wenn du dich verteidigen willst, dann nimm ein Tierabwehrspray mit oder lerne Selbstverteidigung.
Legal ist es, solange das Messer legal ist. Taschenmesser sind legal.
Wenn er so ängstlich ist, dass er meint ein Messer mitnehmen zu müssen, dann würde ein gekonnter Verbrecher ihm das Messer auch abnehmen können.
Sagen wir jetzt mal, dass er nicht ängstlich ist, sondern "mutig" und stark genug, dass ihm das Messer nicht abgenommen wird. Dann wird der Angreifer sein eigenes Messer rausholen und dann hat der ungeübte Fragesteller keine Chance mehr.
Jemand mit nem Messer zu entwaffnen ist schwer.
Woher möchtest du wissen das der ANgreifer sein eigenes messer hat und wenn er das hat ist man tot bevor man sein eigenes zückt.
Du hast grundsätzlich recht, nur vergisst du, dass Angreifer meist geübt sind und wissen wie man jemanden vernünftig abzieht oder sonst was.
Der Fragesteller hingegen fühlt sich eventuell sogar sicher (was er nicht ist), nur weil er ein Messer dabei hat.
Er weiß nicht wie man das Messer richtig hält und wie man sich damit richtig verdeidigt (eher wie man damit vernünftig angreift).
Das wäre für den Angreifer leichtes Spiel.
Viele angreifer sind eben nicht geübt viele sind halt einfach welche die zuviel gesoffen haben und dann auf prügel aus sind. Wenn der angreifer geübt ist zieht er sein Messer wenn er nen halben meter von dir entfernt ist und sticht schnell 5-10 mal zu.
Dadurch wird er selbstbewusster. Und leute die selbstbewusster rüber kommen werden seltener angegriffen.
es gibt viele Arten ein messer zu halten wenn man die Funktionsweise eines messers verstanden hat kann man es ziemlich gut gebrauchen.
Du willst nen besoffenen direkt abstechen?
Der merkt dann übrigens nichts. Der verblutet ohne das wahrzunehmen. Durch die Messerstiche wird der nur aggressiver und greift viel wilder an.
Nen besoffenen Idioten kann man auch deutlich gewaltfreier und weniger Mordlustig beschwichtigen.
Pfefferspray hat natürlich auch keine große Schmerzwirkung auf einen besoffenen. Trotzdem wird er kurz blind sein, die Orientierung verlieren und genau dann kann man Land gewinnen.
Wer 5 - 10 mal zusticht befindet sich übrigens auch nicht mehr im Rahmen der Notwehr. Das wäre wahrscheinlich vor den meisten Gerichten ein Mordversuch oder eben sogar Mord.
Wenn ich den Angriff nicht anders abbrechen kann nehme ich das Messer.
Er ist aber wenn man ihn gut getroffen hat in kurzer Zeit tot und dadurch keine Gefahr mehr. Bei einen kubotan oder Pfefferspray wird er nur wütend.
Dann erzähl Mal wie. Und was daran soll mordlustig sein es ist kein Mord
Nein ein Pfefferspray wirkt bei besoffen absolut gar nicht.
Ich würde einmal in den Hals als Verteidiger. Und da im Notwehr Recht nur die Rede von Erforderlichkeit und nicht Verhältnismäßigkeit ist wäre es legal.
Legal ist es, solange das Messer legal ist.
Selbstverteidigung ist auch mit illegalen Messern legal. Bestraft wird dann zwar der illegale Waffenbesitz, aber nicht die Notwehrhandlung an sich.
Ja hab mich da falsch ausgedrückt. Meinte natürlich, dass die Führung legal ist, wenn das Messer legal ist, was aber im Endeffekt auch logisch ist... Naja.
Welche Messer du führen darfst, ist in § 42a WaffG geregelt, und Notwehr in § 32 StGB.
Aber Messer taugen im allgemeinen nicht zur Selbstverteidigung.
Es gibt wesentlich bessere Mittel. Nimm Pfefferspray mit, und eventuell einen Kubotan oder Tactical Pen.
In Verbindung mit Pfefferspray schon. Falls man beispielsweise im Schwitzkasten gehalten wird, kann man mit dem Kubotan versuchen sich zu befreien. Und dann mit dem Pfefferspray in die Visage.
Man kann auch einfach mit ein Messer zustechen statt mit dem Kubotan. Wenn der angreifer betrunken ist oder anderen Drogen bringt Pfefferspray nichts.
Wenn man sich im legalen Bereich bewegen will, müsste man ein feststehendes Messer mit maximal 12 cm Klingenlänge oder ein zweihändig feststellbares Messer führen. Ersteres ist unpraktisch mit sich herumzutragen, letzteres bekommst du in der Notwehrsituation nicht auf, da du nicht beide Hände frei haben wirst und Klappmesser ohne Feststellmechanismus könnten einklappen, so dass du eher dich selbst verletzt. Dazu kommt, dass die "Erforderlichkeit" nach § 32 StGB geprüft wird. Wenn es vor Gericht nicht als erforderlich erwiesen wird, dass du das Messer zur Notwehr verwendet und möglicherweise sogar den Angreifer getötet hast, bist du ziemlich schnell am Anus.
Nachtrag: Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, darf man auch ein nicht legal führbares Messer zur Notwehr verwenden. Aber da ist wohl die Gefahr zu groß, im Alltag erwischt zu werden und dann die Konsequenzen tragen zu müssen.
Ein Messer auch nicht. Einen Messerstich nimmt jemand auf Drogen locker mit und kämpft weiter. Pfefferspray lässt dich in jedem Fall für kurze Zeit erblinden und so hat man ne kleine Zeitlücke zum abhauen.
Oder willst du den Angreifer direkt umbringen, indem du ihm die Halsschlagader aufschneidest?
So sieht's aus. Man muss auch an die Folgen denken.
müsste man ein feststehendes Messer mit maximal 12 cm Klingenlänge oder ein zweihändig feststellbares Messer führen.
Oder ein einhändiges was sich nicht feststellen lässt.
Ersteres ist unpraktisch mit sich herumzutragen,
Wieso sollte das unpraktisch sein?
letzteres bekommst du in der Notwehrsituation nicht auf, da du nicht beide Hände frei haben wirst
Man kann einfach ne Schraube lockern dann lässt es sich ohn e Probleme einhändig öffnen.
Klappmesser ohne Feststellmechanismus könnten einklappen, so dass du eher dich selbst verletzt.
Man muss nur mit umgehen können.
Dazu kommt, dass die "Erforderlichkeit" nach § 32 StGB geprüft wird. Wenn es vor Gericht nicht als erforderlich erwiesen wird, dass du das Messer zur Notwehr verwendet und möglicherweise sogar den Angreifer getötet hast, bist du ziemlich schnell am Anus.
Ich weiß, aber wenn man angegriffen wird ist es in der Regel durch den paragraphen gedeckt.
Ein Messer auch nicht. Einen Messerstich nimmt jemand auf Drogen locker mit und kämpft weiter.
Jenachdem wo der Messerstich ist, aber da hat man 100 mal höhere überlebenschanchen als mit Kubotan oder Pfefferspray.
Pfefferspray lässt dich in jedem Fall für kurze Zeit erblinden und so hat man ne kleine Zeitlücke zum abhauen.
Auf Drogen passiert rein gar nichts nur das er wütend wird.
Oder willst du den Angreifer direkt umbringen, indem du ihm die Halsschlagader aufschneidest?
Wenn es erforderlich ist natürlich. Ist doch nicht mein Problem.
Ist doch nicht schlimm wenn er schwer verletzt ist oder stirbt. Er ist selbst schuld.
Oder ein einhändiges was sich nicht feststellen lässt.
Kann aber einklappen, und dann sind die Finger futsch und der Angreifer wird noch aggressiver.
Wieso sollte das unpraktisch sein?
Weil man es halt schlechter verbergen kann. Oder läufst du mit einem feststehenden Messer mit 12 cm Klinge durch die Innenstadt? Klar darf man es außerhalb sogenannter "Waffenverbotszonen". Sieht aber komisch aus.
Man kann einfach ne Schraube lockern dann lässt es sich ohn e Probleme einhändig öffnen.
Dann unterliegt es dem Führverbot, denn § 42a WaffG schreibt nicht vor, dass ein "Daumenpin" oder ähnliches vorhanden sein muss, damit es als Einhandmesser im Sinne eben dieses Paragraphen gilt. "Einhändig feststellbar" (egal wie) reicht da aus.
Man muss nur mit umgehen können.
Das wird in so einer Situation schwierig werden.
Ich weiß, aber wenn man angegriffen wird ist es in der Regel durch den paragraphen gedeckt.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn du einen Angreifer, den du rein körperlich oder eben mit einem der von mir genannten (und natürlich mitgeführten) Mitteln hättest abwehren können, dann wird bei der Verwendung eines Messers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Erforderlichkeit in Frage gestellt.
Das wird dann schlimm, wenn vor Gericht entschieden wird, dass die Voraussetzungen für Notwehr nach § 32 StGB nicht gegeben waren. Außerdem möchte ich selbst als unbescholtener Bürger nicht das Leben eines besoffenen Randalierers auf dem Gewissen haben.
Weil die auch so einfach einklappen...
Ich habe am Gürtel ein Cold Steel masterHunter welches eine Klingenlänge von 11,6cm hat. Was soll daran komisch aussehen?
Man muss nur Wissen wie man ein Messer manipulieren muss. Ich habe da ein Klappmesser welche als zweihändig von allen Polizisten eingestuft wird, aber wenn man weiß wie bekommt man es einhändig auf.
Aufklappen und gerade zustechen.
Entweder es wird gedeckt oder der Angriff war mehr Kindergarten. Hast du kein Kubotan oder so dabei dann kann dir niemand was dafür das du das Messer benutzt.
Wenn das nachweislich ein Angriff war egal ob bewaffnetoder nciht darf man alles machen um den angriff abzubrechen.
Ich habe am Gürtel ein Cold Steel masterHunter welches eine Klingenlänge von 11,6cm hat. Was soll daran komisch aussehen?
Deshalb sieht man so viele mit feststehendem Messer am Gürtel durch die Fußgängerzone laufen.
Man muss nur Wissen wie man ein Messer manipulieren muss. Ich habe da ein Klappmesser welche als zweihändig von allen Polizisten eingestuft wird, aber wenn man weiß wie bekommt man es einhändig auf.
Sobald einhändig feststellbar: Führverbot nach § 42a WaffG. Und die Einstufung als einhändig oder nur zweihändig feststellbar machen nicht "alle Polizisten", sondern allein das Bundeskriminalamt. Damit ist Pohl Force schon mit seinem eigentlich als Zweihandmesser konzipierten "Foxtrott Two Outdoor" auf die Schnauze gefallen.
Richtig. Aber die Art der Abwehrhandlung wird auf Erforderlichkeit (NICHT Verhältnismäßigkeit) geprüft. Und das kann nach hinten losgehen.
aber da hat man 100 mal höhere überlebenschanchen als mit Kubotan oder Pfefferspray.
Oh Gott nein! Starke Fehlinformation!
Schau dir mal die Statistiken an. Messerkämpfe enden fast immer mit einem toten und einen schwer verletzten.
Selbst wenn der Angreifer kein Messer hat, wird einer schwerverletzt oder tot aus der Situation rausgehen und das ist meist der, der weniger Erfahrung hat.
Wie bereits gesagt, wenn man nicht mit einem Messer umgehen kann, kann es einem auch sehr leicht entnommen werden.
Trifft man schlecht macht man den Angreifer aggressiv, trifft man zu gut, tötet man ihn. Weder fürs Gewissen, noch fürs Gericht gut.
Haben nur wenige, aber kann man machen.
Die Polizisten sehen aber das messer und wen die das nicht anzeigen wird niemand weiteres das checken.
Ja und wenn man richtig angegriffen wird ist es halt erforderlich sich zu wehren
weil beide ein Messer haben, aber wenn einer ein Messer und der andere ein Kubotan hat ist der mit Kubotan tot und der mit Messer hat wenn es hoch kommt ein blauen fleck.
Wenn der angreifer kein Messer oder so hat ist der Verteidiger in der eindeutig besseren Situation. Es ist nicht so einfach wie im Fernseher jemand mit Messer zu entwaffnen
Im Fernseher ist das vielleicht sehr leicht. Komm treffen wir uns mal du versuchst mir das Messer wegzunehmen.
Dann muss man halt ein zweites mal treffen. Dann ist er halt tot. Es war halt erforderlich.
Entschuldige die Nachfrage, aber wie groß ist die Chance, dass sich überhaupt zwei Leute mit Messer gegenüberstehen, und wie groß ist die Chance, dass du, wenn du von einem mit Messer hinterrücks überfallen wirst, überhaupt dein Messer ziehen kannst? Ich weiß, in der Situation kann man auch kein Pfefferspray oder Kubotan ziehen. Aber sobald du gegen einen Angreifer mit Messer ebenfalls ein Messer ziehst, wird das nicht gut ausgehen.
Jenachdem wo man wohnt. Ich wohne leider in nem assi kaff da laufen einige mit Messer rum und gerade wenn die sich betrinken...
Mir ist bewusst das Messerangriffe statistisch gesehen meistens so ablaufen das man nichts gegen tun kann, aber es gibt eben fälle wo ich dann was tun kann.
Das ist mir bewusst. Nur ein Kubotan also ein Druckpunktverstärker bereitet etwas schmerzen. Ein Messer doch etwas mehr. Und mit dem Pfefferspray muss man ordentlich zielen und wenn Wind ist hat man pech.
Ich halte ein Schlagstock für am effektivsten. Nur kann man halt nicht wirklich mit sich führen.
Das ist bei vielem das Problem. Am besten ein Stück Erdkabel mitnehmen, das gilt nicht als Schlagstock und zieht genauso oder sogar noch besser als ein "richtiger" Schlagstock rein.
Nimmst du einen Guardian Angel, der funktioniert laut Hersteller auch bei Gegenwind. Und eventuell zusätzlich den Kubotan.
Ich kenne den Guardian Angel. Der funktioniert wirklich bei gegenwind wenn der Wind nicht all zu kräftig ist
Jup, und bei richtigem Unwetter läuft man wohl auch eher nicht draußen rum, wo man angegriffen werden könnte.
Also nur weil der Wind ein bisschen stärker ist gehen viele trotzdem raus.
Ich weiß wie gefährlich Messerattacken sind und wie schwer es ist ein herumfuchtelndes Messer zu verteidigen und gegebenfalls es abzunehmen.
Aber aus meiner Erfahrung heraus können die meisten ungebübten nicht vernünftig mit Messern herumfuchteln. Die stehen dann da in Schockstarre und wissen nicht weiter. Oder drohen mit dem Messer. Sowas ist dann bei Laien die Realität.
Ein Messer festhalten kann jeder und dadurch ist das entwaffnen schwer.
Klar wirklich professionell wäre das nicht, aber irgendwie in die Richtung stechen kann jeder
Wieso soll ein Tactical Pen oder Kubotan besser als ein Messer sein ?
und ist das auch erlaubt sowas mitzunehmen.
Was für eine Frage! Klar ist es erlaubt, sonst würde ich das nicht empfehlen. Und was ich daran besser finde, habe ich hier schon lang und breit erklärt. Das wiederhole ich jetzt nicht mehr.
Welche Messer du führen darfst, ist in § 42a WaffG geregelt
Das steht aber nicht drin wie alt ich mindestens sein muss um sowas zu haben
Deshalb gibt es kein Mindestalter für alle Messer, die man führen darf. Merkst du was?
Ein Taschenmesser darf man haben, wenn die Klingen-Länge im erlaubten Rahmen ist. Allerdings ist ein Taschenmesser zur Selbstverteidigung absolut ungeeignet!
Außer Du möchtest dem Gegenüber die Zehennägel sauber machen :-)
Die Klingenlänge ist bei Taschenmessern (Klappmessern) überhaupt nicht relevant, siehe § 42a WaffG.
wie lang soll Klingen-Länge lang sein ?
Muss ich 18 Jahre alt sein ?
warum soll die ungeeignet sein ! Wie wäre mit Abstichen anstatt due Zehnnägel sauber machen ;)
wie lang soll Klingen-Länge lang sein ?
Bei feststehenden Messern maximal 12 cm, bei Klappmessern egal wie lang. Bei einhändig feststellbaren Klappmessern generell Führverbot, siehe wiederum § 42a WaffG.
Muss ich 18 Jahre alt sein ?
Nein.
warum soll die ungeeignet sein ! Wie wäre mit Abstichen anstatt due Zehnnägel sauber machen ;)
Nein, weil's Scheiße ist.
Wenn du eine Waffe (versuchst) gegen jemanden einzusetzen, dann legitimierst du diese Waffe auch im Kampf gegen dich für deinen Gegner. In deinem Taschenmesserbeispiel wirst du mit wesentlich höher Wahrscheinlichkeit Opfer von Messerattacken, wenn du selbst eine ziehst.
Und by the way Taschenmesserwunden können sehr schnell tödlich sein.
Zur Selbstverteidigung als Grund nicht, aber du darfst auch so ohne Grund einfach bestimmte Messer dabeihaben!
- Dürfen keine Waffen sein
- Bei Messern mit feststehender Klinge darf die Klinge max. 12cm lang sein
- Bei Klappmessern die man mit einer Hand öffnen kann darf die Klinge nicht verriegeln.. ( Klingenlänge egal..)
Und bei Notwehr darfst du dich mit allem verteidigen, was du dabei hast...
Bestimmte Messer sind Waffen (normale Messer sind Schneidwerkzeuge)
Also die Dolche, erlaubten Springmesser, Bajonette, Karambits, und alle anderen, deren Waffeneigenschaft festgestellt wurde.
Waffen unterliegen grundsätzlich dem Verbot des führens!
Am einfachsten wäre es, wenn du dich hier kurz meldest, bevor du etwas anschaffst, dann kann man nachsehen, ob das ok zum führen ist!
Er hat doch das Messer wir soll er abgestochen werden.