Das hängt davon ab, ob die Fahrbahn "autobahnähnlich" ausgebaut ist, z.B. durch baulich getrennte Fahrstreifen.
Auf keinen Fall. Es gibt absolut keinen Grund dazu!
Das ist dauerhaft öffentlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Möglich. Aber da kommt eh nichts bei raus.
Hallo ihr lieben ❤️😘
Servus.
was meint ihr kann Wladimir Putin Polen mit Raketen angreifen ?
Können kann er. Nur wäre das nicht sehr klug von ihm.
Also würde er ein Nato Land angreifen wie wäre die Reaktion der Nato drauf ?
Zisch... BUMM. Mehrmals hintereinander.
Liebe Grüße und alles Gute aus NRW
Gruß aus der Pfalz. ;-)
Bist du der "Incredible Hulk" oder warum ist deine Hose so groß, dass ein Wanderstock hineinpasst?
However: Ein Wanderstock hat nicht die Zweckbestimmung als Waffe, er ist eben nicht als Waffe gedacht. Und darum ist er rechtlich auch keine. Aber wie bei jedem Gegenstand, den man verwendet um jemanden zu verletzen, wird aus einfacher Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung. Nur in Notwehr bleibt man straffrei.
Nein, jedenfalls nicht durchgehend, zudem müssen dir ausreichend oft Pausen gewährt werden. 10 Stunden täglich wäre eine 50-Stunden-Woche, die ist auch für Volljährige nicht normal.
Aber das Praktikum hat doch damit schon einen Zweck erfüllt: Du weißt jetzt, in welcher Firma du später mal nicht arbeiten willst.
Also: Sprich mit dem Chef, so geht das nicht.
Falls es eine Wehrpflicht geben sollte (was ich stark bezweifele), kannst du dich freistellen lassen. Habe ich damals auch gemacht.
Das ist vollkommen normal. Wenn an der Sicherung Verbraucher angeschlossen und diese eingeschaltet sind, dann fließt direkt Strom, wenn die Sicherung eingedreht wird.
Nein, es ist Feiertag.
Wohl kaum. Er wäre 113 Jahre alt.
Menschen sind Allesfresser. Sie können Fleisch und Fisch genauso wie Pflanzen verdauen.
Natürlich sind die zunächst freundlich. Es kommt immer auf das Verhalten der "Kundschaft" an.
Nein. Das wäre ein schlechtes Hobby, das sollte man sich gar nicht erst anfangen.
Kaufverträge, die von Kindern abgeschlossen werden. sind immer "schwebend unwirksam" und können von den Erziehungsberechtigten rückgängig gemacht werden.
Immer zweimal mehr wie du.
Die Chance, bei einem Arbeitsunfall oder im Straßenverkehr zu sterben, ist wesentlich höher, als bei der Bundeswehr umzukommen.
Das braucht man nicht mal speziell zu verbieten, denn alles, was gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geht, ist schon vom Grundgesetz her generell verboten, also verfassungswidrig.
Jeder darf demonstrieren, aber ob es Erfolg hat, ist eine Sache für sich.
Den kannst du nicht selbst erstellen, den musst du über die zuständige Gemeindeverwaltung beantragen.
In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt bekommen.