VERBOTENE MESSER?

8 Antworten

Steht im Waffengesetz.

Abgesehen davon, wer sowas hat, mit Ausnahme des Schweizer Taschenmessers, sollte sich Gedanken über seine Einstellung machen.

LetzterRitter  04.11.2020, 15:55

Also bei uns im Ruhrgebiet hat das jeder zweite in der Tasche.

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shagdalbran  04.11.2020, 15:59
@LetzterRitter

Mir war bisher nicht bekannt, dass die Gewohnheiten im Ruhrgebiet das Waffengesetz außer Kraft setzen. Wenn du aber das Schweizer Taschenmesser meinst - im Waffengesetz ist die Legalität genau definiert. Hab' ich auch in der Tasche.

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Die beiden in der Mitte nicht da das eine ein Schlagringmesser ist (Führung und besitz verboten) und das andere wie ein butterfly aufgebaut ist, die beiden aussen darf man in Deutschland besitzen

Das ganz linke und ganz Rechte schon die mittleren denke ich nicht.

Nur das ganz rechte Messer ist mit Sicherheit zulässig.

Das linke Messer nur, wenn man beide Hände zum Öffnen braucht.

SuperKuhnibert4  04.11.2020, 18:09

Wenn man nur eine oder gar keine Hand braucht, dann auch.

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Xapoklakk  05.11.2020, 00:17
@SuperKuhnibert4

Es reicht nicht lesen zu können, du musst das gelesene auch verstehen! Nochmal: Das linke Messer nur, wenn man beide Hände zum Öffnen braucht.

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SuperKuhnibert4  05.11.2020, 06:03
@Xapoklakk

In welchem Land soll das so sein? In Deutschland schon mal nicht. Es gibt komplett verbotene Messer, die man nicht besitzen darf. Das trifft hier nicht zu. Und es gibt Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, die man nach § 42a WaffG nicht führen darf. Das trifft hier auch nicht zu. Wo hast du den Quatsch mit "beide Hände zum Öffnen" gelesen?

Nirgends, weil du dir den Blödsinn ausgedacht hast. Man muss das Gelesene halt auch verstehen!

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Xapoklakk  05.11.2020, 11:34
@SuperKuhnibert4

Wiederholung: Nur das ganz rechte Messer ist mit Sicherheit zulässig.

Das linke Messer ist dies nur dann, wenn man beide Hände zum Öffnen braucht.

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SuperKuhnibert4  05.11.2020, 12:14
@Xapoklakk

Wiederholung:

Falsch. Siehe § 42a WaffG. Und steht da was von "einhändig öffnen"? Nein. Da steht "einhändig feststellbar". Und das betrifft lediglich das Führen und nicht den Besitz.

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