Kann der Zoll mein Messer nehmen?
Hi also ich will mir ein Hidden blade kaufen. Ich weiß nicht ob es stumpf oder scharf ist gehe aber davon aus....
Könnte der zoll was machen wenn ich es mir liefern lasse?
3 Antworten
Nehmen und an due Staatsanwaltschaft weiterleiten!
Von der gibts dann die Strafanzeige!
Was ist unklar an der Formulierung im WaffG Anlage 2 "...Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:....Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. ..."*
* Messer..2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
"Hidden" deshalb, weil man es mit zwei Riemen am Unterarm festschnallt, es dann mit langen Ärmel nicht zu sehen, also "versteckt" ist und die Klnge dann eben nach vorne herausschnellt...
Ich nehme an, das ist ein Springmesser?
Dann kann der Zoll gleich die Staatsanwaltschaft informieren.
Ja, der Zoll könnte das Teil an die SA schicken und die wird dich anzeigen.
Kann auch sein dass das Ding eher in die Richtung Stockdegen geht.
Dann greift der Paragraph der versteckte Klingen verbietet. Das Ding heißt ja nicht umsonst "Hidden Blade"