Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

Liebe Community,

In der Dusche in meiner Wohngemeinschaft ging das Rohr vom Abfluss ab. Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand. Der Hausmeister kam, behob den Schaden und machte einige Fotos.

Nachdem ich nun mit dem Vermieter redete, sagte dieser mir, dass sich die Schraube, die das Abflusssieb mit dem Rohr darunter verbindet, wohl abgegangen sei. Seine Erklärung: Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt.

Der Fall sei eindeutig und wir als WG müssten später für den enststandenen Schaden Haften. Er hat ja die Fotos, sagte er.

Hierbei Frage ich mich jetzt, ob der Fall tatsächlich so eindeutig ist. Erstmal habe ich mit meinen Mitbewohnern Rücksprache gehalten und nachgefragt, ob dieses auf- und zuschrauben tatsächlich passiert sei. Haben sie verneint. Nun vertraue ich meinen Mitbewohnern zwar, aber wer weiß. Vielleicht ist sowas wirklich mal passiert.

Kann uns in einem solchen Fall, in dem so etwas passiert ist, das tatsächlich anhand der Fotos nachgewiesen werden? Nach dem Motto: Eine Schraube löst sich nicht von alleine und schlechte Verarbeitung oder ähnliches kann nicht der Grund gewesen sein?

Die Dusche ist noch nicht besonders alt. Paar Jahre vielleicht.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Moritz

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Hohen Vorschuss zurückfordern vom Anwalt?

Hallo. Es geht um einen Rechtsanwalt der uns seit Anfang an viel versprochen hat und nachdem er 15 tausend im voraus genommen hat nicht mehr auf Telefonanrufe reagiert geschweige denn zurückanruft. So etwas habe ich noch nicht erlebt bis jetzt. Ein seriöser anwalt nimmt normalerweise geld nachdem er Leistungen erbracht hat aber ok wir waren sehr naiv und zu diesem Zeitpunkt und haben zu viel von ihm erhofft. Der Mandant sitzt seit 5 Monaten in untersuchungshaft und der anwalt hat den Mandanten nur 3 mal besucht und die akten bekommen und durchgelesen und eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich verlief. Da er uns nicht mehr anruft finde ich dieses verhalten unangemessen und von diesem hohen Vorschuss möchte ich mindestens die Hälfte zurück weil das ist Betrug was dieser Anwalt gemacht hat. Naiven Leuten Geld aus der Tasche ziehen im Vorraus. Normalerweise muss er doch nach der Mandatsniederlegung seine erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abrechnen wenn ein anderer Anwalt ihn dazu auffordert und den übrigen Überschuss von den 15 tausend zurückzahlen oder nicht? Er hat 3 mal seinen Mandanten besucht in all diesen Monaten, er hat eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich war und die Akten durchgelesen mehr nicht. Er zeigt null Engagement und wir möchten einen Teil unseres Geldes zurück und ihn kündigen. Er hatte vorher handschriftlich eine Vereinbarung geschrieben wegen diesen 15 Tausend euro pauschal im voraus mit unterschrift vom mandanten und hat ihn sozusagen dazu gedrängt zu unterschreiben und ihm druck gemacht einfach ein betrügerisches verhalten und der mandant hat viel von ihm erwartet und ihm geglaubt da der anwalt viel versprochen hat und am ende nichts dabei rumkam. Er ist so dreist das er sogar vor der 1. Hauptverhandlung noch 10 tausend haben wollte. Dieser fehler wird uns definitiv nicht mehr vorkommen aber ich wollte fragen ob wir einen teil vom vorschuss zurückfordern können weil er für 15 tausend keine vergleichsweise erbrachte Leistung gebracht hat und es sich beim Mandanten noch um die Untersuchungshaftphase handelt und der Anwalt nur bei der Haftprüfung ihn verteidigt hat mehr nicht. Bitte nur antworten wer sich damit auskennt und keine unnötigen kommentare. Danke.

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