Darf das Ordnungsamt Taschen kontrollieren?

8 Antworten

Ordnungsbehörden haben in einigen Bundesländern polizeigleiche Befugnisse. Das schließt auch Durchsuchungen mit ein. Alkerdings bezweifle ich, dass die Begründung "allgemeine Jugendschutzmaßnahme" für eine Durchsuchung ausreicht. Was wollten die OA-Mitarbeiter denn überhaupt finden?

Was du machen könntest: die Durchsuchung richtet sich nach Polizeirecht. Gegen diese Maßnahme hast du ein Widerspruchsrecht. Du schreibst das OA an, nennst Ort und Zeitpunkt der Kontrolle und legst Widerspruch ein. Unterstelle, dass die genannte Begründung nicht im Polizeigesetz aufgeführt und damit rechtswidrig ist. Die Behörde muss dir die Begründung für die Durchsuchung nennen.

Allgemeine Jugendschutzmaßnahme ist keine Begründung. Man darf euch und eure Habe nicht einfach so durchsuchen. Das ist ein starker Eingriff in deine Intimsphäre.

Nein, das dürfen sie selbstverständlich nicht.

Manuel0404  14.09.2019, 23:09

Stimmt nicht

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Menuett  14.09.2019, 23:19
@Manuel0404

Nein. Da steht ganz eindeutig, dass sie dafür einen dringenden Grund haben müssen. Einen Tatverdacht.

Einfach mal so, als allgemeiner Jugendschutz... Nein.

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Manuel0404  14.09.2019, 23:24
@Menuett

Das ist der Grund. Kannst ja mal das nächste Mal wenn du einen siehst ihn fragen wenn du es nicht glauben kannst

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Auf offener Straße eigentlich nicht, aber es ist möglich als Kontrolle für irgendein Fest oder Veranstaltung. Dieser Antrag kommt dann direkt von der Stadt im Sinne des Jugendschutzes.

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/aufgaben-und-rechte-was-das-ordnungsamt-darf

1. Personenkontrollen: Personalien, Durchsuchung und in Gewahrsam nehmen

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt das Ordnungsbehördengesetz, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den gleichen Voraussetzungen Personalien kontrollieren und feststellen dürfen wie Polizisten. Auch in anderen Landesgesetzen findet sich ein entsprechender Paragraph.

„Zur Abwehr von Gefahren oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann kontrolliert werden. Dann dürfen die Bürger angehalten und Personalausweise oder Reisepässe überprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs.

Und die Befugnisse reichen noch weiter: Hat jemand keinen Ausweis dabei und kann die Person auf andere Weise nicht identifiziert werden, ist auch eine Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen möglich. Eine Einschränkung macht der Verwaltungsrechtsexperte allerdings: „Wie bei Polizisten gilt auch hier: ohne Anlass keine Kontrolle und erst recht keine Durchsuchung.“

Auch Platz­ver­weise darf das Ordnungsamt aussprechen und sogar Personen in Gewahrsam nehmen. „Das kommt zum Beispiel in Betracht, wenn sich Kinder oder Jugend­liche ‚der Obhut der Sorge­be­rech­tigten entzogen haben’“, erklärt Hotstegs. Dann könnten Minderjährige in Gewahrsam genommen und den Sorge­be­rech­tigten oder dem Jugendamt übergeben werden.

Menuett  14.09.2019, 23:12

So und jetzt liest du deinen eigenen Beitrag nochmal.

Sinnerfassend dieses Mal.

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headshotd  14.09.2019, 23:16
@Menuett

Das Ordnungsamt darf schon im Sinne des Jugendschutzes die Taschen kontrollieren. Im Sinne des Jugendschutzes wäre z.b. um zu kontrollieren ob ein Kind Alkohol im Laden gekauft hat.

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Menuett  14.09.2019, 23:23
@headshotd

Dafür muss ein Verdacht vorliegen. D.h. die Beamten müssen den Diebstahl beobachtet haben.

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Manuel0404  14.09.2019, 23:31
@Menuett

Ordnungsamt nicht nur als Behörde wahrgenommen werden dürfe, die gegen Falschparker und Raser vorgeht. Auch andere Aufgaben - etwa der Jugendschutz - müssten verstärkt werden.

zum Beispiel ob sie Zigaretten haben. Diese dürfen dann eingezogen werden.

Kannst du googeln

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Menuett  15.09.2019, 09:13
@Manuel0404

Die müssen trotzdem einen Verdacht haben. Einfach so ist nicht.

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Manuel0404  15.09.2019, 09:19
@Menuett

Das ist der Verdacht (siehe oben)

wenn ihr es alle nicht glauben könnt dann fragt beim nächsten mal die doch !!!!!

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Menuett  15.09.2019, 09:28
@Manuel0404

Ähm, ich arbeite auch bei der Stadt. Nö, dürfen sie nicht.

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Sevotrix12 
Fragesteller
 14.09.2019, 23:21

Deine Antwort hilft null weiter. Da steht nichts, was meine Frage beantwortet.

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gubi19  14.09.2019, 23:31

Das Ordnungsamt darf unter den gleichen Voraussetzungen wie die Polizei kontrollieren. Nur müssen diese Voraussetzungen erstmal vorliegen. Und das war ja offenbar nicht der Fall. "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme" reicht als Begründung jedenfalls nicht. Da könnte das Ordnungsamt ja jeden kontrollieren.

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