Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage
Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

Liebe Community,

In der Dusche in meiner Wohngemeinschaft ging das Rohr vom Abfluss ab. Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand. Der Hausmeister kam, behob den Schaden und machte einige Fotos.

Nachdem ich nun mit dem Vermieter redete, sagte dieser mir, dass sich die Schraube, die das Abflusssieb mit dem Rohr darunter verbindet, wohl abgegangen sei. Seine Erklärung: Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt.

Der Fall sei eindeutig und wir als WG müssten später für den enststandenen Schaden Haften. Er hat ja die Fotos, sagte er.

Hierbei Frage ich mich jetzt, ob der Fall tatsächlich so eindeutig ist. Erstmal habe ich mit meinen Mitbewohnern Rücksprache gehalten und nachgefragt, ob dieses auf- und zuschrauben tatsächlich passiert sei. Haben sie verneint. Nun vertraue ich meinen Mitbewohnern zwar, aber wer weiß. Vielleicht ist sowas wirklich mal passiert.

Kann uns in einem solchen Fall, in dem so etwas passiert ist, das tatsächlich anhand der Fotos nachgewiesen werden? Nach dem Motto: Eine Schraube löst sich nicht von alleine und schlechte Verarbeitung oder ähnliches kann nicht der Grund gewesen sein?

Die Dusche ist noch nicht besonders alt. Paar Jahre vielleicht.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Moritz

Dusche, Handwerk, Recht, Mietrecht, Vermieter, juristisch, Klempner, Sanitär
Wie kann ich gegen einen Kontrolleur der DB in dieser Situation vorgehen?

Hallo,

vorgestern war ich mit der deutschen Bahn unterwegs, da ging ein Kontreuller rum, der bei einer Studentin festgestellt hatte, dass ihr Semesterticket nur ein Screenshot & nicht die offizielle PDF Datei war. Das ist nicht erlaubt. Die Studentin hatte Probleme ihm genau zu folgen, als er ihr dieses sehr sehr energisch sagte. Sie war offensichtlich nicht deutschsprachig (ich schätze Mal eine Austauschstudentin). Anstatt ihr zu erklären, dass sie die PDF Datei ihres Tickets heraussuchen soll, schrie er sie schon beinahe an (als hätte er die Geduld verloren, NUR weil sie ihn nicht gleich verstehen konnte), sie solle doch auf der Stelle ihren Personalausweis zeigen. Die Stundentin wirkte sehr gestresst&unter Druck gesetzt. Bis sie aus ihrer Tasche ihren Studentenausweis heraussuchte und diesen dem Kontrolleur überreichte, hatte der Kontrolleur sie PERMANENT beinahe-angebrüllt, sie solle SOFORT ihren Personalausweis vorzeigen. Der Kontrolleur bekam ihren Stundentenausweis&wurde daraufhin noch wütender, wiederholte wieder & wieder, dass sie den Personalausweis vorzeigen solle. Die Studentin war verwirrt & dachte mit Perso sei der Studentenausweis gemeint. Anstatt ihr also in dieser ganzen Zeit nur zu sagen, dass sie doch bitte die PDF Datei öffnen soll, hatte der Kontrolleur sie gezielt eingeschüchtert&ganz offensichtlich ausgenutzt, dass sie ihn nicht verstand. Jetzt warf er sie aus dem Zug. Den Tränen nahe, verstand sie in dem Moment, dass sie die PDF Datei zu öffnen hat & begann diese auf ihrem Handy heraus zu suchen, aber keine Chance, sie wurde rausgeschmissen. Es ging dann noch weiter. Er kontrolliert auch mich (ich bin ebenfalls Studentin & benutze das Semesterticket) & andere Studenten aber scannte deren Tickets nicht! Ein paar Personen weiter, traf der Kontrolleur auf eine alte Frau, die ebenfalls nicht besonders gut deutsch sprach & zwei junge Begleiterinnen dabei hatte. Geschichte geht in den Kommentaren weiter

Dieser Kontrolleur hat seine berufliche Autorität vollkommen ausgenutzt und die Passagiere schikaniert! Ich habe mir seinen Namen aufgeschrieben, möchte mich bei der DB beschweren. Wie kann ich das am Besten tun? Bloß zum Info Point laufen, fühlt sich falsch an. Ich hätte gerne eine Garantie des Durchkommens der Beschwerde & Rückmeldung. Kann mir vorstellen, dass die DB sowas nicht anbietet. Aber vielleicht kennt sich damit jemand hier besser aus. Ansonsten wäre ich auch interessiert daran wie es juristisch aussieht. Am liebsten würde ich das ganze zur Anzeige bringen aber ich habe keine Ahnung, ob das geht oder es etwas bringt. In der Hinsicht fühle ich mich hilflos & finde es nicht in Ordnung, dass jemand seinen Beruf so frech & unmenschlich ausnutzen darf. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und habt eine Idee wie man da vorgehen kann.

Vielen Dank im Voraus!

Deutsche Bahn, Diskriminierung, juristisch