In ein Land ohne auslieferungsabkommen?
Die Frage ist jetzt aus reiner neugier und im keinem fall als eigenbedarf.
Wenn man jetzt z.B ein Bankräuber ist und man flüchtet ins Ausland ohne auslieferungsabkommen also z.b Kuba oder Iran. Könnte man dann mit seinen Namen dort leben?
3 Antworten
Auch wenn es keine vertragliche Zusicherung für Auslieferung gibt, kann es sein, das eine Auslieferung stattfindet. Das kommt auf den individuellen Fall an. Wenn das ganze einen politischen Hintergrund hat, wie bei einem Whistleblower z.B ist eine Auslieferung sehr viel unwahrscheinlicher, wie wenn ein einfacher Bankräuber ins Ausland flieht..
Nach dem Zusammenbruch der DDR gab es mehr als eintausend internationale Haftbefehle die nicht vollstreckt werden konnten, weil sich die Personen nach Latein Amerika oder Afrika abgesetzt hatten.
Diese Personen lebten dort unbehelligt unter ihren Personalien, hatten sogar zT die Dreistigkeit bei Deutschen Vertretungen vor Ort Reisepässe zu beantragen.
Bemühungen der Deutschen Botschaft vor Ort wurde mangels Auslieferungsabkommen nicht bearbeitet oder versandeten in Korruption.
Bei Osama bin Laden war eine Überführung für ein Gerichtsverfahren keine Option das war eine angeordnete S-T 6 DMH (dead man`s hand) Aktion.
S-T 6 ist zuständig für Terrorismus/Geiselbefreiung/operative Maßnahmen im Ausland-ohne Gefangene-
https://www.history.com/news/the-secret-unit-that-killed-bin-laden
Die Inhaftierung in Guantanamo ist eine äußerst fragliche Angelegenheit! Nicht nur, dass die Haftbedingungen jeder Rechtsstaatlichkeit, jeglicher zivilisierten Justiz widersprechen, es ist auch äußerst fragwürdig wie viele der dort ohne jegliche Rechtsgrundlage festgehaltenen überhaupt irgendwas mit Terrorismus am Hut haben! Das unser Rechtssystem das nicht hergibt, ist gut so (Das Rechtssystem der USA übrigens auch nicht, deshalb wählte man ja diesen Standort, wo lediglich die US-Militärgerichtsbarkeit zuständig ist, sowie für ähnliche dubiose Gefängnisse direkt Standorte im Ausland)
Mit einer Einheit (gegen die ich prinzipiell nichts einzuwenden hätte), die flüchtige Straftäter, die hier offiziell per Haftbefehl gesucht werden, zurück bringt, und in Deutschland in reguläre Untersuchungshaft überführt, um sie hier einem regulären Gerichtsverfahren zuzuführen, wäre das wohl kaum vergleichbar
Das machen andere Länder wie Russland oder Israel aber genauso
Wenn es kein Auslieferungsabkommen gibt heißt das nicht, daß Du nicht dafür bestraft werden kannst. Du gehst dann eben nicht in Deutschland in den Knast sondern in Kuba.
Schon interessant, dass es Länder wie die USA gibt, die mit Spezialeinheiten Menschen aus anderen Ländern ohne Auslieferungsabkommen entführen und vor eigene Gerichte stellen oder gleich in Guantanamo einbuchten. Scheinbar lässt das unser Rechtssystem nicht zu.