In ein Land ohne auslieferungsabkommen?

3 Antworten

Auch wenn es keine vertragliche Zusicherung für Auslieferung gibt, kann es sein, das eine Auslieferung stattfindet. Das kommt auf den individuellen Fall an. Wenn das ganze einen politischen Hintergrund hat, wie bei einem Whistleblower z.B ist eine Auslieferung sehr viel unwahrscheinlicher, wie wenn ein einfacher Bankräuber ins Ausland flieht..

Nach dem Zusammenbruch der DDR gab es mehr als eintausend internationale Haftbefehle die nicht vollstreckt werden konnten, weil sich die Personen nach Latein Amerika oder Afrika abgesetzt hatten.

Diese Personen lebten dort unbehelligt unter ihren Personalien, hatten sogar zT die Dreistigkeit bei Deutschen Vertretungen vor Ort Reisepässe zu beantragen.

Bemühungen der Deutschen Botschaft vor Ort wurde mangels Auslieferungsabkommen nicht bearbeitet oder versandeten in Korruption.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Amtsschreck  18.03.2022, 15:08

Schon interessant, dass es Länder wie die USA gibt, die mit Spezialeinheiten Menschen aus anderen Ländern ohne Auslieferungsabkommen entführen und vor eigene Gerichte stellen oder gleich in Guantanamo einbuchten. Scheinbar lässt das unser Rechtssystem nicht zu.

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TomEF98  18.03.2022, 16:00
@Udavu

Ich glaube nicht, dass Osama hier namentlich erwähnt wurde...

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TomEF98  18.03.2022, 16:13
@Amtsschreck

Die Inhaftierung in Guantanamo ist eine äußerst fragliche Angelegenheit! Nicht nur, dass die Haftbedingungen jeder Rechtsstaatlichkeit, jeglicher zivilisierten Justiz widersprechen, es ist auch äußerst fragwürdig wie viele der dort ohne jegliche Rechtsgrundlage festgehaltenen überhaupt irgendwas mit Terrorismus am Hut haben! Das unser Rechtssystem das nicht hergibt, ist gut so (Das Rechtssystem der USA übrigens auch nicht, deshalb wählte man ja diesen Standort, wo lediglich die US-Militärgerichtsbarkeit zuständig ist, sowie für ähnliche dubiose Gefängnisse direkt Standorte im Ausland)

Mit einer Einheit (gegen die ich prinzipiell nichts einzuwenden hätte), die flüchtige Straftäter, die hier offiziell per Haftbefehl gesucht werden, zurück bringt, und in Deutschland in reguläre Untersuchungshaft überführt, um sie hier einem regulären Gerichtsverfahren zuzuführen, wäre das wohl kaum vergleichbar

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Wenn es kein Auslieferungsabkommen gibt heißt das nicht, daß Du nicht dafür bestraft werden kannst. Du gehst dann eben nicht in Deutschland in den Knast sondern in Kuba.