Diebstahl als Kassierer, die Folgen?

5 Antworten

Wenn der Fall vor Gericht geht, hat das i.d.R. zwei Konsequenzen:

Strafrechtlich bekommt er vermutlich eine Strafe aufgebrummt. Was da in Frage kommt, hängt auch vom Alter ab.

Zivilrechtlich hat das Opfer Anspruch auf Schadenersatz. Wenn eine Sonderinventur nötig ist, um den genauen Schaden zu ermitteln, geht das auf den Deckel Deines Freundes. Ebenso die Prozesskosten. Den angerichteten Schaden muss er sowieso zurückzahlen.

"Seine Anwälte..." - allein das ist schon bloße Panikmache.
Wie viel Anwälte benötigt man wegen einer Strafanzeige? Jeder normale Mensch kann das selbst machen.

Also, dafür (Diebstahl etc.) wird man natürlich verurteilt. Der entstandene Schaden muss zurück gezahlt werden, dazu die Gerichts- und Anwaltskosten. 
Das mit den 1800 € könnte als Nötigung, Erpressung oder ähnliches angesehen werden. 
Ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen. 

RobertLiebling  29.11.2016, 17:02


Wie viel Anwälte benötigt man wegen einer Strafanzeige? Jeder normale Mensch kann das selbst machen.

Es geht hier aber nicht um eine Strafanzeige, sondern um die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche.

Man kann natürlich abwarten, wie ein (Zivil-)Gericht über solche Forderungen urteilt, aber sehr viel günstiger wird es mit Prozesskosten etc. nicht werden.


Das mit den 1800 € könnte als Nötigung, Erpressung oder ähnliches angesehen werden. 

Mit Sicherheit nicht. Das ist eher ein Vergleichsangebot. Es ist gerade keine Nötigung, mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu drohen.

lordy20  30.11.2016, 14:35
@RobertLiebling

Mag ja stimmen, wenn man das so betrachtet - da reicht dann aber trotzdem ein Anwalt.
Ich habe da eher auf den Diebstahl und das kann jeder selbst zur Anzeige bringen.

Leider wurde nicht gesagt, wie viel Geld aus der Kasse genommen wurde. Da könnte man eventuell überschauen, welche Kosten entstehen würden.

RobertLiebling  30.11.2016, 15:15
@lordy20

Mit "seine Anwälte" ist üblicherweise einfach die Kanzlei gemeint, die das Unternehmen betraut. Sicher werden sich dann nicht mehrere RAe aus dieser Kanzlei mit der Angelegenheit befassen, sondern nur einer.

Dann hat er Schulden! Was er gemacht hat war falsch amich schätze er muss auf jeden Fall das Geld zurück zahlen das er auch geklaut hat. Das steht seinem ex arbeitsgeber zu

Wenn beweisbar ist, wie viel er aus der Kasse genommen hat, muss er wohl wieder den Betrag in die Kasse zurücktun.

Es handelt sich hierbei nicht um einen gewöhnlichen Diebstahl, sondern da kommen bestimmt noch erschwert die Manipulation an der Kasse hinzu... Letztendlich kann Dir... äh... Deinem Freund.... *hüstel*  nur ein guter Rechtsanwalt weiterhelfen...