Kameraüberwachung in der Anmeldung einer Arztpraxis

3 Antworten

Wenn der Arzt ein Hinweisschild anbringt, dass in dem bestimmten Bereich eine Videokamera angebracht ist, ist es meines Wissens schon erlaubt. Ich finde es aber schon merkwürdig, dass ein Arzt in seiner Praxis eine Videokamera anbringen will. Die Patienten müssen ja Angst haben, dass auch noch im Untersuchungsbereich Kameras angebracht sind.

Wenn er seine Mitarbeiter über die Überwachung informiert, darf er das, da es ja seine Räumlichkeiten sind. Problematischer ist es, die Kunden, Lieferanten und Patienten zu überwachen, da könnte er sich in einer Grauzone des Rechts befinden. Wenn ihn ein Patient anzeigt, könnte es für ihn schwierig werden. Zumindest sollte er VOR der Praxis mit einem Schild darüber informieren, dass die Anmeldung videoüberwacht wird.

Eigentlich ja Was er nicht darf ist eine Kamera im behandlungsbedürftigen Bereich oder die filmaufnahmen vom empfangsbereich ins Internet stellen oder zu illegalen Zweck en verwenden wenn du eine professionelle Antwort willst geh doch aber zu einem Anwalt der dir das dann noch mal genau beantwortet