Schenkung an beschränkt Geschäftsfähige?

1 Antwort

(schwebenden unwirksam, denke ich)
  1. Grundsätzlich ist ein Rechtsgeschäft nach den Paragraphen 106ff. BGB schwebend unwirksam, wenn es nicht rechtlich vorteilhaft ist oder aus eigenen Mitteln bewirkt worden ist.Ist in der Schenkung von vornherein lediglich ein rechtlicher Vorteil zu sehen, so ist diese auch ab Beginn an sich wirksam.
Wenn die Eltern gegen das Rechtsgeschäft sind, so kann Eva das Geschenk auch nicht annehmen 

2.Das wäre letztlich nur möglich, wenn für den beschränkt Geschäftsfähigen ein rechtlicher Nachteil aus der Schenkung erwachsen würde (z.B. wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt der Übereignung, 929ff. BGB, vermietet wäre). Da hier m.M.n. keine schwebende Unwirksamkeit vorliegt, bedarf es auch keiner Zustimmung der Eltern. Die Eltern können daher m.M.n. gegen die Schenkung an Eva nichts machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung