E-Bike zu Unrecht beschlagnahmt!?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir vergangenes Jahr ein gebrauchtes Haibike gekauft. Nach dem Kauf habe ich es bei der Strassenverkehrswacht (zus.Arbeit der Polizei) überprüfen und auf mich codieren lassen und somit als "sauber" befunden. Alles schriftlich mit Kaufvertrag und Codierauftrag bzw. Codierbestätigung Nachweisbar.
Vor gut 3 Wochen wurde mein Fahrrad von der Polizei sichergestellt und verlangte das mitbringen eines Nachweises und des Schlüssels für den Akku damit man an die Rahmennummer kommt. Nachdem ich mit den geforderten Dingen zur polizeiwache fuhr und all dies aushändigen wurde das fahrrad überprüft und als mein Eigentum festgestellt und nicht als gestohlen. Also konnte ich mit einer Unterschrift wieder nachhause radeln.
Jetzt der Hammer, vor 2 Tagen steht die Polizei wieder vor meinem fahrrad und beschlagnahmt es, weil die Seriennummer oder Typennummer bei einem Diebstahl aus 2018 angegeben wurde. Jetzt habe ich trotz mehrmaliger Überprüfung die A...-Karte gezogen? Wie kann das sein? Hat Jemand einen Tipp oder ähnliches erlebt? Ich bin für jeden Tipp dankbar...
Mfg Nixxcen
5 Antworten
E-Bike zu Unrecht beschlagnahmt!?
So blöd wie das für dich ist - wenn das Rad Diebesgut war, dann hast du Pech.
Und nein, das Bike wurde nicht zu ungerecht beschlagnahmt.
Kann es sein, dass die Diebstahlmeldung erst jetzt eingegangen ist? Oder im Ausland erfolgte? Dann ist die Verzögerung erklärbar.
Wurde bei deiner ursprünglichen Kontrolle vllt nur keine technische Manipulation also Tuning bescheinigt?
Du hast dich zumindest rechtlich abgesichert.
Ich kenne zwei solcher Fälle bei gebrauchten Elektrowerkzeugen. Die Käufer waren stets Waren und Geld los.
An Diebesgut ist kein Eigentumserwerb möglich (§ 935 BGB).
Du kannst aber von deinem Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen, da die Sache einen Rechtsmangel hatte.
Tja, da kannst du wohl nichts machen. Du hast zwar das Fahrrad rechtmäßig erworben, wenn der Vorbesitzer es aber gestohlen hat, ist der Kauf leider ungültig
Naja, beim Kauf hättest du vom Vorbesitzer einen Nachweis fordern müssen, damit belegt ist, dass er das Rad rechtsmäßig erworben hat. Kassenbon, Kaufvertrag oder Ähnliches. Du kannst den dann jetzt anzeigen und dein Geld zurück verlangen. Sicher hat die Polizei auch ein Wörtchen mit dem zu reden
Nö, zu Recht. Hehlerware kommt teuer, ich fürchte, da kommt auch noch der Staatsanwalt zu Dir.
Viel Glück, Dein Vertragspartner ist der Verkäufer.
Den Verdacht der Hehlerei sollte er durch seine Bestätigungsaktionen abschmettern können.
Ich habe einmal eine kostenfreie Ehrenkarte angenommen und wurde später eingeladen zur Vernehmung wegen Verdacht auf Hehlerei. Nicht als Zeuge!
Joa, aber der FS hat einen Nachweis, dass er es sogar als solche überprüfen hat lassen.
Au man,... danke