Höhe der Entschädigung bei 3 statt 4-Sterne Hotel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das Problem ist, dass es immer als Einzelfall betrachtet werden muss. Auch die Frankfurter Tabelle oder die Kemptner Reisemängeltabelle geben im Prinzip nur den Hinweis darauf, wie es bereits in Prozessen entschieden wurde.

Inwiefern dein Fall mit einem bereits verhandelten Fall als vergleichbar angesehen werden kann, kann man anhand der wenigen Infos nicht entscheiden.

Ist das Hotel zwar Landeskategorie einen Stern niedriger, in der Eigenbewertung des Reiseveranstalters aber als gleichwertig angesehen, wird das anders ausfallen, als wenn in beiden Fällen eine Kategorie niedriger ist. Worin unterscheidet sich hier die Sternevergabe (Service, Zimmergröße, Ausstattung...). Manche Hotels erhalten 3 Sterne, obwohl alles auf 5*-Niveau ist, außer der Zimmergröße.

Wie hoch der Anteil des Hotelpreises an der gesamten Reise ist, kann auch ein Faktor sein.

Ich finde in der Frankfurter zum Thema W-Lan nichts (vielleicht ist meine nicht ganz aktuell). Wo hast du das her?

Realistisch sehe ich hier den Rahmen von 10-15%. Die Frage ist, mit wie viel wärest du denn zufrieden? Fordere erstmal mindestens die Hälfte mehr.

LG, Chris

Abciph6 
Fragesteller
 25.02.2019, 10:09

Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten.

Wenn Du bei einem Pauschalreiseveranstalter einen Urlaub in einem 4-Sterne Hotel gebucht hast, steht Die eine Entschädigung zu wenn das Hotel nur 3-Sterne hatte. Massgeblich ist die Angabe auf der Reisebestätigung. Für die Höhe der Entschädigung gibt Dir die Frankfurter Tabelle einen guten Anhaltspunkt.

https://www.tabelle.info/frankfurter_tabelle.html

10% - 15% solltest Du fordern können. Das fehlende W-Lan dürfte zusätzlich nichts bringen.

Abciph6 
Fragesteller
 25.02.2019, 10:09

Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten.

10 %: 3-Sterne- statt 4- oder 5-Sterne-Hotel (AG Frankfurt / Main, Urteil vom 15.1.2004, 31 C 2352/03-83, RRa 2004 S. 73)

Abciph6 
Fragesteller
 25.02.2019, 10:09

Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten. Die 10% aus deinem Fall sind irgendwie komisch, vor allem bei der größeren Differenz von nur 3 statt 5 Sternen.

catweazle01  25.02.2019, 14:46
@Abciph6

Glückwunsch!

Das Urteil ist ja auch von 2004. wer weiß, was es da an Details zu berücksichtigen galt.