Mein Freund verkauft meine Sachen. Wie ist die Rechtslage?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich hat dein Freund über dein Eigentum keine Verfügungsgewalt.

Daher ist auch ein dementsprechend abgeschlossener Kaufvertrag unwirksam. Es besteht kein Herausgabeanspruch des Käufers dir gegenüber. Du musst dem Käufer, selbst wenn er bezahlt hat, nichts herausgeben.

Wie dein Freund das dann mit seinem Käufer regelt, bleibt ihm überlassen. Das ist aber nicht mehr dein Problem.

Ich könnte mir vorstellen, dass dein Freund Probleme mit seinem Käufer bekommt, die bis zu einer Anzeige wegen Betruges gehen können.

Ronox  30.08.2016, 14:38

Der Kaufvertrag ist nicht unwirksam und es besteht ein Eigentumsverschaffungsanspruch dem Freund gegenüber, den er jedoch nicht erfüllen kann.

BellAnna89  30.08.2016, 14:45
@Ronox

Man kann kein Eigentum erwerben an gestohlener Ware, also ist das für den Käufer schlicht Pech.

Interesierter  30.08.2016, 19:10
@Ronox

Für den Fragesteller ist dies unerheblich. Für den Fragesteller hat ein vom Freund abgeschlossener Kaufvertrag rechtlich keine Bindung. 

Daher besteht gegen den Fragesteller auch kein Herausgabeanspruch. 

Es ist Diebstahl und du kannst Deinen Ex Freund anzeigen.

Da dir die Sachen eh nicht wichtig waren, rate ich davon ab, gibt nur unnötigen Stress. Sag einfach Danke zum Ex, du wolltest dir eh neue Sachen kaufen.

Dichterseele  11.11.2016, 01:21

Der hat aber das Geld eingesackt...

cloudwater  11.11.2016, 08:05
@Dichterseele

Wenn du Beweise hast und der Betrag hoch genug ist zeige ihn an. Ansonsten lass gut sein. Ruhe und Frieden ist sehr viel wert.

Du bist mit diesem Mann noch in einer Beziehung, oder wie kommt er an deine Sachen?

Er hat weder das Recht innerhalb einer Beziehung noch danach deine Sache zu veräußern. Hast du ihn darauf mal angesprochen?

Wenn der Käufer kommt, müsstest du ihn aufklären und sagen, dass dein "Freund" die Sachen unrechtmäßig verkauft hat und es dein und nicht sein Eigentum ist. Ein Recht hat der Käufer darauf nicht, solange es nicht das rechtmäßige Eigentum des Verkäufers ist. 

Aber das Bürschchen würde ich mir mal ordentlich zur Brust nehmen.

Es ist dein Eigentum, er hat kein recht ohne deine Einwilligung etwas an dritte weiterzugeben!!

Der Käufer deiner Gegenstände ist also getäuscht worden und der Kaufvertrag ist nichtig

das wird sxchwierig werden, hast  du belege dafür, das es um deine Sachen handelt.  für den Käufer ist es klar, er hat die Sachen gekauft.

siggiiii  30.08.2016, 12:14

Nein wenn jemand Sachen verkauft die ihm definitiv nicht gehören ist das Diebstahl und an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben.

nettermensch  30.08.2016, 12:17
@siggiiii

er kann ja sagen, das es alles ihm gehört, wenn sie keine belege vorweissen kann. oder irre ich mich da.

BellAnna89  30.08.2016, 14:47
@nettermensch

Er kann es auch nicht beweisen. Soll sie die Sachen zu ihrer Mutter bringen oder so, was soll er da noch sagen?

Dichterseele  11.11.2016, 01:19
@BellAnna89

Diesen 'Freund' würde ich postwendend rausschmeißen!
Und natürlich kann er fremdes Eigentum nicht verkaufen, das ist Betrug. Er muss das Geld zurückgeben und dem getäuschten Käufer die Fahrtkosten ersetzen! Am besten, die Sache richtigstellen, damit er garnicht erst kommt.