Screenshot mit Name des Kommtierenden in Facebook-Beitrag veröffentlichen erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nicht erlaubt 67%
Erlaubt 33%

2 Antworten

Nicht erlaubt

Generell wenn ich einen Kommnentar schreibe, an eine öffentliche Seite, mache ich dies um meine Meinung zu hinterlassen auf der Seite.

Dies heisst aber nicht, dass mein Bild / Text irgendwo auf einer Fremdseite publiziert werden darf. Facebook holt zu dem Zweck in den AGB das Werberecht ein, wo ich mich abgemeldet habe.

Dies wiederum siehst du nicht und Du hast das Recht auch nicht eingeholt.

Nahem und Bild unkenntlich machen, oder auf den entsprechenden Beitrag verlinken.

Erlaubt

Das gilt aber nicht, wenn deine Inhalte von Facebook gelöscht wurde.