Screenshot mit Name des Kommtierenden in Facebook-Beitrag veröffentlichen erlaubt?
Hallo liebe Community,
ich habe auf Facebook ein paar Screenshots von Kommentaren, welche unter einem uneingeschränkt-öffentlichen Beitrag waren, gemacht. Meine Frage wäre nun: Darf ich diese Screenshots von den einzelnen Kommentaren mit samt Namen der Kommentierenden in einem eigenem Beitrag veröffentlichen? Oder muss ich die Namen zwingend unkenntlich machen? Da diese Kommentare ja eh öffentlich sind, wäre ersteres ja plausibeler. Wie ist da die Rechtslage und was sagen die AGB's dazu?
✌🏼️
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
2 Antworten
Generell wenn ich einen Kommnentar schreibe, an eine öffentliche Seite, mache ich dies um meine Meinung zu hinterlassen auf der Seite.
Dies heisst aber nicht, dass mein Bild / Text irgendwo auf einer Fremdseite publiziert werden darf. Facebook holt zu dem Zweck in den AGB das Werberecht ein, wo ich mich abgemeldet habe.
Dies wiederum siehst du nicht und Du hast das Recht auch nicht eingeholt.
Nahem und Bild unkenntlich machen, oder auf den entsprechenden Beitrag verlinken.
Das gilt aber nicht, wenn deine Inhalte von Facebook gelöscht wurde.