Ist es erlaubt für Familienmitglieder oder nahe stehenden vor der Polizei zu lügen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei hat - mit Ausnahme der Personalien - gar kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Aussage. Das gibt es erst vor Gericht.

Dort gibt es den s. g. Aussagenotstand. Dessen Logik ist aber umgekehrt. Eine Falschaussage ist strafbar, aber das Gericht darf dann von einer Strafe absehen.

https://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/aussagenotstand-157-stgb/#

Ja, du darfst dem Familienmitglied nur keine Straftaten anhängen.

Die Polizei darf man anlügen. Sie haben keinen Anspruch auf wahre Angaben.

Du hast als Familienangehöriger ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das selbe gilt vor Gericht.

Du darfst die Aussage verweigern.

Vor Gericht lügen dürfen nur Angeklagte

Aequitas49  09.04.2022, 17:22

Auch der darf nicht lügen. Es hat lediglich keine strafrechtlichen Folgen.

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Stoffel977  09.04.2022, 17:42
@Aequitas49

Der Angeklagte kann lügen. Das stimmt schon. Das sagt sogar in der Regel der Richter zu Beginn des Strafverfahrens. Aber wenn er einmal der Lüge überführt ist, dann glaubt ihm im weiteren Strafverfahren keiner mehr. Es wirkt sich auch nicht positiv auf das zu erwartende Urteil aus.

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Aequitas49  09.04.2022, 17:58
@Stoffel977
Das sagt sogar in der Regel der Richter zu Beginn des Strafverfahren

Nö. Er weist auf das Aussageverweigerungsrecht hin. Ein "Recht zur Lüge" (vgl. BGH, Urteil vom 10.2.2015 – 1 StR 488/14) besteht nicht.

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Stoffel977  09.04.2022, 18:48
@Aequitas49

Wer spricht denn von Recht. Ich habe oben "kann" benutzt. Es kann nicht verboten werden, beim Angeklagten.

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