Wieso darf man die Polizei nicht filmen, schützt § 201 StGB Polizisten, die Polizeigewalt ausüben?
Hallo,
https://www.youtube.com/watch?v=9xLD6nK23E8
ich beziehe mich auf das Video, in dem bei einem Journalisten grundlos Polizeigewalt angewendet wurde und er dies nur durch eine heimliche Aufnahme bestätigen konnte.
Die Polizei darf man grundsätzlich nur mit Bildaufnahmen filmen, solange man diese nicht verbreitet. die Aufnahme mit Ton ist aber bei engen Personenkreisen etc. also z.B. während einer Kontrolle nicht erlaubt. Selbst die Versuchung ist strafbar
§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - dejure.org.
In diesem Fall konnte man sehr gut erkennen, dass nachdem der Journalist Anzeige gegen die zwei Beamten eingereicht hatte, er selbst eine Anzeige von der Polizei wegen " Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erhielt, obwohl er sich nicht einmal gewehrt hatte.
Das bedeutet, ohne eine Videoaufnahme der Polizei , die leider in Deutschland illegal ist, hätte der Journalist nicht nur körperlich leiden müssen sondern auch rechtlich, da hierbei die Glaubhaftigkeit fehlen würde.
In dem Video kommt es auch zur Falschaussage der Polizei, das bedeutet, sie wenden nicht nur grundlos Gewalt an, sondern lügen auch noch und behaupten der Journalist hätte sie angegriffen, was aber nicht der Wahrheit entspricht.
Ich finde es dreist und auch gegen jegliche Vorstellungen des Gerechtigkeitsprinzips und der Demokratie, zur Bewahrung unsere Rechte. Wäre dies kein Journalist gewesen sondern ein normaler Bürger, hätte er noch eine Strafanzeige wegen § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erhalten.
Leider ist die Dunkelziffer aufgrund der erschwerten Beweisführung durch § 201 StGB und der schlechten Identifikation von Polizeibeamten sehr hoch.
Wieso sind Beamte, die im Auftrag des Staates agieren und eigentlich nichts zu befürchten haben, durch solch ein Gesetz geschützt? Das Recht an der eigenen Person sollte doch auch ihre Grenzen kennen, sobald man andere in ihren Rechten aufgrund der Autorität und der exekutiven Gewalt einschränkt und man jegliche Handlungen auch beweisen können sollte, auf beiden Seiten selbstverständlich.
Leider entspricht dieses Gesetz jeglicher Logik und meiner Meinung auch sogar gegen das Demokratieprinzip.
Es sollte erlaubt sein, rechtswidrigen Gewaltakte filmen, dokumentieren und beweisen zu dürfen und das von Anfang an, was dann nicht nur von einigen Gerichten akzeptiert wird sondern von allen.
In diesem Video z.B. kann man erkennen, dass selbst die Staatsanwaltschaft darin verwickelt ist, Opfer von Polizeigewalt in Täter bewusst zu diffamieren, um kriminelle Polizeibeamte in Schutz zu nehmen. Das ist totaler Unfug und solche Beamte sowie Staatsanwälte, die dies bewusst machen oder solche Verfahren einstellen, gehören ebenso vom Verfassungsschutz verfolgt und beobachtet.
Laut Studie: 12.000 Fälle illegaler Polizeigewalt in Deutschland (forschung-und-wissen.de)
Polizeigewalt: Wenn Polizisten brutal werden · Dlf Nova (deutschlandfunknova.de)
8 Antworten
Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt.
1) sollte man tatsächlich dabei auf Tonaufnahmen verzichten. Da das mitschneiden von Gesprächen laut § 201 StGB; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sein kann
2) Sollte man keine betrunkenen oder hilflosen Personen filmen: § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.
3) Sollte man auf die Veröffentlichung verzichten und dem Polizisten das auch klar machen (sonst könnte das Handy/die Kamera konfisziert werden)
4) und als letzter und wichtigster Punkt. Störe/Gefährde niemals einen Polizeieinsatz durch die Aufnahme des Vorgehens
Du hättest dir diese ganzen umständlichen Ausführungen sparen können. Da sie falsch sind.
Die Meinung von Polizisten ist nicht Gesetz.
Vertraulichkeit des Wortes gilt nicht, wo keine vertrauliche Situation ist. Eine Amtshandlung in der Öffentlichkeit ist nicht vertraulich.
Ausserdem haben Journalisten noch Privilegien, da das Interesse der Öffentlichkeit an Information höherwertig sein kann als Privatinteressen.
Die Polizei hat es grds. nicht gerne, wenn sie beobachtet wird. Sie kommt mit Repressionen dagegen aber selten durch. Eine Anzeige gegen Journalisten kommt i.d.R. nicht mal zur Anklage. Das ist alles nur lächerliche Drohgebärde.
Die erwähnten Urteile sind gegen die Polizei. Was ein "Grundsatzurteil" sein soll, von wem das "Grundsatzurteil" kommen soll und warum es angeblich "überfällig ist", verrät dieser Artikel von Haltungsjournalisten nicht.
Was soll das Video beweisen ? Da fehlt alles vorher und nachher ... da kann vorher auch schon was passiert sein
Aber der Trick mit der Ohnmacht ist gut kann sich nun neu absprechen
Was hat das damit zu tun? Er hat sich überhaupt nicht gewehrt und so zu agieren, ist nicht erlaubt!
was er getan hat sieht man überhaupt nicht
Also klar er ist jetzt nicht wie son Beserker auf dem beamten los gegangen das hätte man wohl gesehen ..... aber sonst hat man den Reporter nicht gesehen in der Szene.
Will hier kein in Schutz nehmen weder Seite A noch B
Aber solche Videos können oft ein Problem darstellen es gab schon öfters Fälle wo ein 2. seperates Video die Szene komplett anderes dargestellt hat und aus Opfer Täter wurden.
Deine Überschrift/Frage hat doch gar nichts mit dem Video zu tun. Nicht mit einem Wort wird dort das (auch heimliche) Filmen als strafbar bezeichnet.
Ein bißchen Sympathie mit dem Vorgehen des Beamten (nicht mit dem Lügen!) habe ich aber schon: "Sie werden doch wohl wissen, wie heißen?" ist echt provokant.
Die Überschrift hat selbstverständlich einen sehr großen Bezug auf die Frage. Hättest du die Frage dir genau durchgelesen und das Video angeschaut, dann käme es nicht zu dieser mangelhaften Antwort. Die Reporter mussten versteckt filmen, da die Beweisaufnahme von vielen Polizisten verwehrt wird oder das Aufnahmeinstrument gesichert oder gar zerstört wird. Journalisten haben mehr Rechte und dürfen zwar Polizisten filmen, solange dies dem öffentliche Interesse dient. Aber Privatpersonen dürfen dies leider nicht unbedingt, zumindest wird es von vielen Gerichten aufgrund des Paragrafen verwehrt bzw. nicht akzeptiert.
Versteh ich auch nicht. Auch die Kennzeichnung von Polizist:innen finde ich sehr wichtig, um sie nach Großereginissen identifizieren zu können.
Es lässt den Verdacht im Raum, dass dort eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Viele Skandale und wenig Unternehmungen seitens des Staates. Das ist problematisch.
"Es gibt dazu bislang kein juristisch klares So oder So. Denn ob das Filmen erlaubt ist oder nicht, müssen Gerichte klären. Ein Grundsatzurteil hierzu ist lange überfällig." Das Bedeutet, es gab sogar Gerichte, die Personen bestraften, die Polizeiaufnahmen während Kontrollen gemacht haben.
Du kannst daraus aber nicht pauschal sagen, ob die Aufnahme legitim ist oder nicht. Viele Gerichten können die Legalität der Aufnahme unterschiedlich entscheiden. Vor allem haben Privatpersonen hierbei weniger Rechte.
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Polizeigewalt-Filmen-verboten,polizeigewalt246.html