Wieso darf man die Polizei nicht filmen, schützt § 201 StGB Polizisten, die Polizeigewalt ausüben?

8 Antworten

Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt.

1) sollte man tatsächlich dabei auf Tonaufnahmen verzichten. Da das mitschneiden von Gesprächen laut § 201 StGB; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sein kann

2) Sollte man keine betrunkenen oder hilflosen Personen filmen: § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

3) Sollte man auf die Veröffentlichung verzichten und dem Polizisten das auch klar machen (sonst könnte das Handy/die Kamera konfisziert werden)

4) und als letzter und wichtigster Punkt. Störe/Gefährde niemals einen Polizeieinsatz durch die Aufnahme des Vorgehens

Du hättest dir diese ganzen umständlichen Ausführungen sparen können. Da sie falsch sind.

Die Meinung von Polizisten ist nicht Gesetz.

Vertraulichkeit des Wortes gilt nicht, wo keine vertrauliche Situation ist. Eine Amtshandlung in der Öffentlichkeit ist nicht vertraulich.

Ausserdem haben Journalisten noch Privilegien, da das Interesse der Öffentlichkeit an Information höherwertig sein kann als Privatinteressen.

Die Polizei hat es grds. nicht gerne, wenn sie beobachtet wird. Sie kommt mit Repressionen dagegen aber selten durch. Eine Anzeige gegen Journalisten kommt i.d.R. nicht mal zur Anklage. Das ist alles nur lächerliche Drohgebärde.

AbbyDi 
Fragesteller
 10.10.2021, 00:44

"Es gibt dazu bislang kein juristisch klares So oder So. Denn ob das Filmen erlaubt ist oder nicht, müssen Gerichte klären. Ein Grundsatzurteil hierzu ist lange überfällig." Das Bedeutet, es gab sogar Gerichte, die Personen bestraften, die Polizeiaufnahmen während Kontrollen gemacht haben.

Du kannst daraus aber nicht pauschal sagen, ob die Aufnahme legitim ist oder nicht. Viele Gerichten können die Legalität der Aufnahme unterschiedlich entscheiden. Vor allem haben Privatpersonen hierbei weniger Rechte.

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Polizeigewalt-Filmen-verboten,polizeigewalt246.html

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DocPsychopath  10.10.2021, 00:48
@AbbyDi

Die erwähnten Urteile sind gegen die Polizei. Was ein "Grundsatzurteil" sein soll, von wem das "Grundsatzurteil" kommen soll und warum es angeblich "überfällig ist", verrät dieser Artikel von Haltungsjournalisten nicht.

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Was soll das Video beweisen ? Da fehlt alles vorher und nachher ... da kann vorher auch schon was passiert sein

Aber der Trick mit der Ohnmacht ist gut kann sich nun neu absprechen

AbbyDi 
Fragesteller
 10.10.2021, 22:45

Was hat das damit zu tun? Er hat sich überhaupt nicht gewehrt und so zu agieren, ist nicht erlaubt!

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Nikki8141  11.10.2021, 00:38
@AbbyDi

was er getan hat sieht man überhaupt nicht

Also klar er ist jetzt nicht wie son Beserker auf dem beamten los gegangen das hätte man wohl gesehen ..... aber sonst hat man den Reporter nicht gesehen in der Szene.

Will hier kein in Schutz nehmen weder Seite A noch B

Aber solche Videos können oft ein Problem darstellen es gab schon öfters Fälle wo ein 2. seperates Video die Szene komplett anderes dargestellt hat und aus Opfer Täter wurden.

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Deine Überschrift/Frage hat doch gar nichts mit dem Video zu tun. Nicht mit einem Wort wird dort das (auch heimliche) Filmen als strafbar bezeichnet.

Ein bißchen Sympathie mit dem Vorgehen des Beamten (nicht mit dem Lügen!) habe ich aber schon: "Sie werden doch wohl wissen, wie heißen?" ist echt provokant.

AbbyDi 
Fragesteller
 10.10.2021, 22:44

Die Überschrift hat selbstverständlich einen sehr großen Bezug auf die Frage. Hättest du die Frage dir genau durchgelesen und das Video angeschaut, dann käme es nicht zu dieser mangelhaften Antwort. Die Reporter mussten versteckt filmen, da die Beweisaufnahme von vielen Polizisten verwehrt wird oder das Aufnahmeinstrument gesichert oder gar zerstört wird. Journalisten haben mehr Rechte und dürfen zwar Polizisten filmen, solange dies dem öffentliche Interesse dient. Aber Privatpersonen dürfen dies leider nicht unbedingt, zumindest wird es von vielen Gerichten aufgrund des Paragrafen verwehrt bzw. nicht akzeptiert.

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Still  11.10.2021, 06:18
@AbbyDi

Es geht hier aber um einen Journalisten und das heimliche Filmen spielte in dem gesamten Beitrag überhaupt keine Rolle! Ferner ist es zu Recht verboten, sämtliche Personen, heimlich zu filmen und das ist auch gut so!

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Versteh ich auch nicht. Auch die Kennzeichnung von Polizist:innen finde ich sehr wichtig, um sie nach Großereginissen identifizieren zu können.

Es lässt den Verdacht im Raum, dass dort eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Viele Skandale und wenig Unternehmungen seitens des Staates. Das ist problematisch.