Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist in der Pflicht, den Schaden über seine Wohngebäudeversicherung zu regeln. Ansonsten braucht er wegen etwaiger Schadensersatzforderungen gar nicht erst bei Euch anzutreten.

Es ist zu 99 % sicher, dass es eine solche Versicherung gibt, da damit normalerweise auch Feuer, Sturmschäden und ggf. nun auch Elementarschäden gedeckt sind. Normaler Bestandteil einer solchen Police ist immer auch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist und damit einen Schaden verursacht hat.

Tritt Leitungswasser aus dem Duschkopf aus und findet über den Abfluss nicht den richtigen Weg ins Abwassersystem, ist das ein solcher Versicherungsfall.

Es ist dann Sache der Versicherung allen Aufwand zur Beseitigung der Folgen zu übernehmen. U. a. auch die Trocknung von Bauteilen, um Schimmel zu vermeiden.

Die Versicherung wird sich dann natürlich auch um die Schadensursache und ggf. die Verursacher kümmern. Sie muss versuchen, heraus zu finden, ob es wirklich nur an dieser Schraube lag oder ob noch eine andere Undichtheit vorliegt, denn sonst wären weitere Schäden und noch höhere Folgekosten zu erwarten.

Wenn also das Abflussrohr dicht ist und der Hausmeister die Dichtung wieder richtig platziert und gut zugeschraubt hat, dürfte es auf der Hand liegen, dass tatsächlich dieses Teil die Ursache war.

Bleibt aber immer noch offen, wer von Euch da rumgeschraubt hat. Das müsste die Versicherung beweisen können, um überhaupt Regressforderungen stellen zu können. Somit habt Ihr zwei Möglichkeiten:

  1. Weiter mauern und niemand war es
  2. Einer von Euch, der vielleicht noch bei den Eltern mitversichert ist, erklärt sich verantwortlich. Am besten der, der es auch wirklich war, um nicht auch noch Versicherungsbetrug zu begehen.

Sollte der Vermieter ohne Einschalten der Versicherung nochmal auf Euch zu kommen, weist ihn darauf hin, dass er das über diese regeln muss und wenn die Wohngebäudeversicherung Regress fordern will, soll sie das tun, aber nicht Euer Vermieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Moritzw07 
Fragesteller
 25.10.2019, 09:07

Vielen Dank für die Antwort! Dann werden wir ihn drauf ansprechen!

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Moritzw07 
Fragesteller
 25.10.2019, 09:22

Ich denke, dass es auch durchaus möglich ist, dass die Vormieter sowas gemacht haben. Wir wohnen erst seit einem Jahr hier.

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bwhoch2  25.10.2019, 10:36
@Moritzw07

Dann wäre aber der Schaden nicht erst 1 - 2 Tage unentdeckt gewesen und dann könnte man sicher auch nicht mehr von einem kleinen Wasserschaden sprechen, denn dann wären schon Unmengen an Wasser in den Boden unter der Dusche eingesickert und vermutlich auch schon viel früher in der Etage darunter an der Decke sichtbar geworden.

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Moritzw07 
Fragesteller
 25.10.2019, 23:34
@bwhoch2

Der Schaden wurde ja direkt von uns gemeldet. Der Vermieter sagte ja, dass so etwas kommen kann, indem das Abflusssieb ab und wieder angeschraubt wurde, die dichtung sich dabei verschob und sich dadurch nach und nach die Schraube löste. Ich kann nicht wirklich einschätzen über welchen Zeitraum sowas passieren kann. Falls es denn so war.

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bwhoch2  26.10.2019, 15:34
@Moritzw07

Es ist auch gar nicht Deine Aufgabe, irgend etwas abzuschätzen. Dafür gibt es Spezialisten, die automatisch von der Versicherung geschickt werden, wenn der Vorfall nun endlich gemeldet wird. Ihr habt Anspruch darauf. Setze diesen durch.

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Solche schrauben gehen nun mal mit der zeit kaputt. Da kann keiner was dazu. Das ist wie bei silikonfugen. Die gehen auch kaputt und Wasser läuft durch. Das ist Eigentümer sache und das kann er als Versicherungsschaden melden.


bwhoch2  24.10.2019, 20:44
Solche schrauben gehen nun mal mit der zeit kaputt.

So ein Unsinn. Die Dusche wurde erst vor kurzer Zeit eingebaut. Unsere Schrauben halten schon jahrzehntelang.

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struga13  24.10.2019, 22:43
@bwhoch2

Was heißt hier unsinn, die schrauben können von z.b. zu starken Reinigungsmittel zersetzt werden. Sollte sie vor kurzem eingebaut worden sein sollte es natürlich nicht passieren. Kann aber auch ein Mangel bei der montage vorliegen. Die Dichtung kann von Anfang an nicht richtig gesetzt worden sein oder die schrauben nicht richtig angezogen. Kann auch sein das die dichtung an der verschraubung am sifon abgang nicht richtig saß oder alles unter Spannung eingebaut wurde und sich gelöst hat. Hat der Installateur die Wanne geprüft ob sie dicht ist? Will keinem was unterstellen aber so ein rohr fällt nicht einfach so mal ab. Bilder von dem ganzen wären ganz interessant zu sehen um sich ein genaueres Bild zu machen. Ich mach das schon seit 25 Jahren und hab da schon einiges gesehen und natürlich ist bei mir auch schon mal was schief gelaufen.

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struga13  24.10.2019, 22:56
@struga13

Wie schon öfter gesagt wurde hier ist dafür trotz allem die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Bei einem größeren schaden wird diese dann wahrscheinlich einen Gutachter schicken der sich ein bild von dem ganzen macht.

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bwhoch2  25.10.2019, 10:34
@struga13
Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand.

Würdest Du mir unter diesen Umständen zustimmen, dass der Ablauf somit 3 Tage vor Entdeckung noch dicht war?

Im Übrigen glaube ich, dass hier eine Fehleinschätzung vorliegen könnte, wenn hier nur von einem kleinen Wasserschaden die Rede ist. Wieviel Wasser sich nicht in Richtung Badfußboden ergoss, sondern in die Decke einsickerte, kann wohl keiner der Bewohner beurteilen.

Aufgrund eigener Erfahrung halte ich das mit der Schraube, die von einem der Bewohner gelöst wurde, um besser an den Abfluss ran zu kommen, der möglicherweise durch viele Haare verstopft war, halte ich doch für ziemlich wahrscheinlich. Es ist doch ziemlich verlockend, so eine Schraube mal eben aufzumachen, aber das wieder korrekt zu montieren, ohne dass man weiß, worauf es dabei ankommt, ist reine Glückssache.

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struga13  25.10.2019, 11:24
@bwhoch2

Kann zustimmen teilweise. Aber kann sein das es auch schon länger tropft. Es ist ha nicht so das es direkt zu sehen ist wenn's undicht wird. Kann auch schon seit Tagen oder wochen tropfen. Das Wasser verteilt sich ja und ist dann irgendwann irgendwo zu sehen. Es hätte beispielsweise in der Wohnung unten auch in einem anderen Zimmer raus kommen können. Es läuft ja von oben auf den den einfachsten weg bis es irgendwo zu sehen ist. Hatte schon fälle da war die Leitung im 2. Og defekt und das Wasser ist im eg erst gesehen worden da es über den Boden in den schacht gelaufen ist. Also ich kann das genau so wie du nicht beurteilen wie lange und welche mengen gelaufen sind. Eventuell ein Gutachter der das messen tut. Das mit der schraube raus drehen, kann auch sein aber das muss auch bewiesen werden genau wie alles andere

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bwhoch2  25.10.2019, 11:45
@struga13

Ich glaube tatsächlich, dass letztlich nur ein Schadensgutachter der Versicherung feststellen wird, was die Ursache war. Letztendlich müssen die auch feststellen, ob die Leitung absolut dicht ist. Ansonsten machen irgendwelche Trocknungsarbeiten keinen Sinn.

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imager761  25.10.2019, 12:49
@struga13

ROTFL - wenn Reinigungsmittel Schrauben zersetzen könnten, dürfte niemand sein Auto durch eine Waschanlage fahren :-O

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struga13  25.10.2019, 12:55
@imager761

Natürlich zersetzen die es. Ist ja Säurehaltig. Hab auch schon unzählige armaturen ausgetauscht die in schulen beispielsweise montiert wurden und dann durch Reinigungsmittel der chrom gelöst wurde.

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imager761  26.10.2019, 07:34
@struga13

Das sich elektrolytische Verchromungen von 0,2 µm (!) entfernen lassen, spricht nun nicht für die Zersetzung einer Schraube.

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Die Argumentation ist aus meiner handwerklichen Sicht absolut schlüssig. Und die Beweislast läge bei euch, denn wenn der VM dafür eure Kaution in Anspruch nähme müßte man vermeidlich ungerechtfertigte Bereicherung gegenteilig vortragen können.

Ich finde es dreist von dem Bewohner, seinen Reinigungsversuch nicht zuzugeben. Geradezu grob fahrlässig, auf eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluß von Mietschäden, die keine 5 EUR/Monat kostet, zu verzichten.


Moritzw07 
Fragesteller
 25.10.2019, 23:31

Wie ich jetzt schon mehrfach sagte sind wir alle erst seit kurzem aus dem Elternhaus raus und waren uns über das Thema mit der Haftpflicht nicht bewusst. Das hilft uns jetzt nicht mehr, aber erwähnt haben möchte ich es trotzdem nochmal. Einer schuld bin ich mir übrigens auch nicht bewusst. Wie ich schon sagte: Das hier ist eine reine was-wäre-wenn-Diskussion.

Ich verstehe nicht, woher diese Anschuldigungen grade kommen. Und ohne die nötigen Informationen für eine solche Feststellung dann andere als dreist zu betiteln, finde ich selbst persönlich ganz schön dreist.

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Hallo Moritz,

ich arbeite in einem Sanitärbetrieb und muss dir leider sagen, dass genau dieses

"Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt."

nahezu immer der Gründ dafür ist, dass sich die Funktionseinheit eines Duschablaufs löst und nicht mehr verbunden ist.

Aber ich frage mich: Hat euer Vermieter keine Gebäudeversicherung? Die deckt doch normalerweise solche Wasserschäden ab!?


Moritzw07 
Fragesteller
 24.10.2019, 15:26

Vielen Dank für die Antwort!

Ich weiß nun leider nicht, ob so etwas passiert ist. Ich gehe eigentlich nicht davon aus.

Ist es denn anhand der vom Hausmeister gemachten Fotos wirklich nachweisbar, dass so etwas passiert ist? Könnte es nicht genausogut auch falsch verarbeitet worden sein, vor rund einem Jahr von den Vormietern gemacht oder durch Hitze/Kälte oder so passiert sein?

Das mit der Gebäudeversicherung weiß ich leider nicht. Muss ich noch rausfinden.

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Patilla9  24.10.2019, 15:34
@Moritzw07

Natürlich ist das nicht zu 100 % sicher dass es so ist wie vom Hausmeister beschrieben. Ein Installationsfehler kann natürlich auch vorliegen. Wie ist denn der Wasserschaden bemerkt worden?

Die Theorie mit Hitze und Kälte ist eher unwahrscheinlich da die Schraube, wenn angezogen, die Funktionseinheit an das Fertigset zieht und eine Dichtung dazwischen ist. Dadurch hast du immer eine Spannung zwischen auf zwischen den Bauteilen, ähnlich einer spannscheibe, damit es sich nicht löst.

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Moritzw07 
Fragesteller
 24.10.2019, 16:04
@Patilla9

Damit die Kommentarfunktion auch wirkt. Habe im falschen Feld geantwortet.

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Moritzw07 
Fragesteller
 24.10.2019, 15:44

Aufgefallen ist es durch Wasser vor der Dusch-"Stufe" (weiß nicht, wie ich das sonst nennen soll. Die Dusche ist nicht ebenerdig sondern auf einer Erhebung, wie ein Plateau oder so), einer Beule im Küchenboden nebenan (ganz altes Pakett) und etwas Wasser, was von den Nachbarn unter uns an der Decke austrat.

Ich frage mich jetzt halt, ob wir das überhaupt abstreiten können oder der Fall so klar ist, dass wir sowieso schon verloren haben.

Wie gesagt: ich kann leider nicht zu 100% sicher sein, ob nicht tatsächlich sowas passiert ist. Und wenn es dann, falls es so gewesen ist, mit den Fotos vom Hausmeister eindeutig nachweisbar ist, bleibt uns als Wohngemeinschaft wohl wenig anderes übrig.

Und nochmals vielen Dank für die Hilfe!

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.... das wäre mir egal, ob sein Handwerker schnell oder nicht so schnell oder gar nicht seine Rechnung bezahlt bekommt.

Und zurückschicken mit Hinweis "Irrläufer" ist ja auch heute noch möglich, falls die bei Euch landet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Moritzw07 
Fragesteller
 25.10.2019, 09:05

Danke für den Hinweis!

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