Deutschland Cannabis Sachverhalt seit Legalisierung, bei Geruchsbelästigung?

Folgender Sachverhalt:

Person A baut gesetzlich legal in Deutschland Cannabis an 1-3 Pflanzen, die Pflanzen riechen stark.
Person B, der Nachbar ruft die Polizei wegen Geruchsbelästigung.

folgende Frage stellt sich mir:

1.) welche Rechte die Person A hat, wenn die Polizei vorbei kommt? Sprich da (falls) die Polizei nicht in die Wohnung darf… kann sie überhaupt was ausrichten?
Was ist die Polizei in der Lage legal zu tun?

Was kann Person A legal machen um möglichst keine Konsequenzen zu tragen? Dennoch weiterhin nix am Anbau verändern zu müssen?

und damit kommen wir zum zweiten Punkt:

2.) Welche Strafen ergeben sich aus dem Sachverhalt der Geruchsbelästigung? Mir ist es nicht ganz ersichtlich unter welchen Strafmaß sich das hält und wie dementsprechend, die Maßnahmen bzw. Schwere liegt und, dass wohl zum Punkt 1.) wie sehr das nachzuweisen wäre, was nötig wäre und ob dieser Tatbestand überhaupt durchgesetzt werden könnte.

einmal bitte möglichst Objekt den Sachverhalt juristisch aufklären.
Und dann aus Sicht der Person A schreiben wenn möglich, was also getan werden kann, das Person A nichts anzuhaben ist bzw. Wie diese damit quasi davon kommt. Und aus der Sicht von Person B bzw der Polizei wie dennoch was getan werden kann.

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Wie hoch ist hier juristisch die Prognose in Prozent (realistisch + ernstgemeint bitte bewerten)?

Wenn ein Schuldner vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wird und dann einen Tag nach diesem Termin der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger am 26.03 mitteilt, dass es nicht ausschließbar sei, dass der Brief mit der Ladung den Schuldner gar nicht erreicht hat, da eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt keine aktuelle Adresse ergeben hätte, wie hoch ist die Prognose in Prozent, dass der Brief mit der Ladung zur Vermögensauskunft den Schuldner doch erreicht hat und er (Anmerkung: Der Schuldner) - um Gelder dem Gläubigerzugriff unwiderruflich zu entziehen - am 30.03 sich hat ein Bauchtattoo über den ganzen Bauch stechen lassen?

Ansonsten hätte der Schuldner ja auch das Bauchtattoo stechen lassen, wenn er beispielsweise gar keine Schulden mehr hat oder zumindest zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abfrage durch den Gläubiger beim Einwohnermeldeamt am 02.04 ergab eine neue Adresse (eine andere, als diese, an welche die Ladung zugestellt wurde -> Es ist aber nachweisbar, dass der Schuldner hier zumindest zuletzt gewohnt hatte).

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Ist der unten geschilderte Sachverhalt juristisch zwingend?

Wenn man die schriftliche Äußerung des X gegenüber dem Y vom 29.06.2022 (im Rahmen der zweiten Kontaktphase (von Frühjahr / Sommer 2022 bis Frühjahr / Sommer 2023 andauernd) vom X getätigt) betrachtet, so ist es nicht nur möglich, sondern eben zwingend:

Der X wünscht in besagter Äußerung die Schriftform für eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm & dem Y, um im Ernst- bzw. Streitfall zweifelsfrei beweisen zu können, dass es einen Vertrag zwischen ihm & dem Y gibt und der Y dementsprechend nichts (mehr) ableugnen könnte.

Demzufolge muss auch eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person hier zwingend erkennen, dass der X weiß, dass Verträge ganz allgemein einzuhalten sind, denn ansonsten würde dieser ja auch nicht die Schriftform als Beweismittel von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm & Y wünschen.

Wenn man dann als unbefangene Person mit dieser Tatsache als Hintergrundwissen das Prozedere um den Abschluss des Untermietvertrages betrachtet, so gelangt man hierbei zwingend zu dem Schluss, dass der X hier die Vereinbarung, ab dem zweiten Monat im Untermietverhältnis sämtliche Kosten der Wohnung selbst zahlen zu wollen / können, nur getätigt haben kann, da er durch eine dem Y zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Sicherheit für ihn weiß, dass er diese Vereinbarung am Ende auch tatsächlich einhalten wird können und er ja weiß, dass Verträge immer einzuhalten sind.

Somit ist es dann also nicht nur möglich, dass der X aufgrund einer Sicherheit für ihn, den Untermietvertrag einhalten zu können, dies dem Y zugesichert hat, sondern zwingend.

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