Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolgen Unterschiede?
Könnt ihr sie mit Beispielen erklären?
3 Antworten
Der Tatbestand des Mordes (strafbar gemäß §211 StGB) liegt vor wenn der Täter u.a. heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen handelt. Heimtückisch erklärt sich von selber, niedrige Beweggründe können z.B. sein, ein anderes Verbrechen zu verheimlichen. Mord wird in jedem Fall mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.
Das Strafmaß bei Totschlag (strafbar gemäß §212 Abs. 1 StGB) beläuft sich auf mindestens 5 Jahre. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn man einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein, also die Tatmerkmale des Mordes zu erfüllen. Ein Merkmal des Totschlags ist auch, dass der Getötete damit rechnen konnte, umgebracht zu werden, ihm beispielsweise vom Täter gedroht wurde.
Der besonders schwere Fall des Totschlags (strafbar gemäß §212 Abs. 2 StGB) wird wie Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Weiteres ist im StGB nicht erläutert.
Der minderschwere Fall des Totschlags (strafbar gemäß §213 StGB) liegt vor wenn man selbst ohne eigene Schuld handelt, oder ein naher Angehöriger von dem Getöteten mißbraucht, schwer beleidigt oder zu der Tat hingerissen worden ist. Das Strafmaß beläuft sich hier auf 1-10 Jahre.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG, GBF
Ohne viele Erklärungen:
Mord: Sieh dir den Tatbestand an. Niedere Beweggründe, Mordlust etc. Hier kommt es insbesondere auf den subjektiven Tatbestand an.
Totschlag: Nichts anderes als Mord, ohne jedoch "Mörder" zu sein. (Ein Mord ist meistens geplant und mit purer Absicht, Totschlag eher im Affekt bzw. plözlich)
KV mit Todesfolge: Du bist auf dem Oktoberfest und ziehst einem dein Bierglas übers Hirn. Er stürzt und bekommt eine Hirnblutung. Wenig später stirbt er im Krankenhaus (Die Körperverletzung ist vorsätzlich, der Eintritt des Todes am anderen jedoch nie gewollt und damit fahrlässig)
Richtig, bis auf die Planung. Ein Totschlag kann auch geplant sein. Und er muss vorsätzlich sein. Wenn jemand stirbt, ohne dass ich die Absicht hatte ihn zu töten, so ist es kein Totschlag.
Mord
Vorsätzliche Tötung. Ich verletze jemanden also mit dem Ziel, ihn zu töten. Außerdem ist ein Mordmerkmal erfüllt, z.B. will ich mich rächen oder ein Verbrechen vertuschen.
Totschlag
Vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmal.
Körperverletzung mit Todesfolge
Ich verletze jemanden, der später an seinen Verletzungen erliegt. Mir kann keine Tötungsabsicht, also kein Vorsatz, nachgewiesen werden.
Ein Mord kann übrigens auch spontan geschehen. Ich verscharre gerade die Leiche von meinem letzten Mord als ein Fußgänger vorbeikommt. Ich kann keine Zeugen gebrauchen und ziehe ihm spontan die Schaufel über den Schädel. Mord.