Wie vereinbarst du, Corinna, mit deinem Gewissen, dass durch deine Arbeit Studierende zu Straftätern werden (können)?

Corinna, du hast es gut - deine Kunden (Auftraggeber) aber nicht!

Der juristische Grund:

  • Du machst dich durch deine Tätigkeit nicht strafbar. "Akademisches Ghostwriting" ist laut Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 2009 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • Strafbar machen sich aber Studierende, die dich bezahlen, DEINE Arbeit als EIGENE Arbeit ausgeben und sie der Universität mit der obligatorischen "Eidesstattlichen Erklärung" vorlegen:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe, dass ich sie zuvor an keiner anderen Hochschule und in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung eingereicht habe und dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderweitigen fremden Äußerungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.
Ort/Datum/eigenhändige Unterschrift
  • Wer also DEINE Arbeit abgibt, sie als EIGENE Arbeit ausgibt und die zwingend vorgeschriebene "Eidesstattliche Erklärung" unterzeichnet, macht sich gemäß § 156 StGB strafbar. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

  • Zusätzlich drohen: (I) Zwangsexmatrikulation an der Universität und (II) Geldbußen bis zu 500.000 € - abhängig von der jeweiligen Universität und deren Hochschulordnung.

Mit anderen Worten:

Du, Corinna, sitzt zwar juristisch im Trockenen.

Aber deine Auftraggeber, die dich bezahlen, riskieren Kopf und Kragen: Geldstrafe oder Gefängnis, zusätzlich Zwangsexmatrikulation und Geldbuße in schwindelerregender Höhe - ruinöser kann eine Zukunft nicht sein.

Wie vereinbarst du das mit deinem Gewissen, Corinna?

Studium, ghostwriting, Recht und Gesetz, Strafrecht, Universität, Zwangsexmatrikulation
Busfahrer wirft Mutter mit Kinderwagen aus dem Bus um den Platz für einen zusteigenden Rollstuhlfahrer frei zu machen. Welche Tatbestände?

Hallo, meine Frau fuhr gestern, gemeinsam mit unserer 14 Monate alten Tochter aus dem Umland in unsere Landeshsuptstadt. (Ca. 30 Min Fahrzeit) Oder besser gesagt: sie wollte dort hin fahren....

An einer Haltestelle halben Weges wollte ein Herr im Rollstuhl zusteigen.

Der Busfahrer ging zur hinteren Türe um die Rampe zu adjustieren, erkannte dass aber für Kinderwagen UND Rollstuhl zu wenig Platz ist und sagte:

So, Kinderwagen jetzt aussteigen!

Meine Frau ganz perplex tat wie ihr geheißen und verließ mitsamt dem Kinderwagen den Bus.

Nun stand sie in einem ihr fremden Ort in dem sie nichts zu tun hat und musste eine Stunde bei Kälte auf den nächsten Bus warten.

Da sie das Ticket vorher beim Fahrer kaufte, wusste der auch ganz genau dass sie bis zur Endstation wollte.

Da Busfahrer für die Sicherheit ihrer Passagiere verantwortlich sind, ist dies meiner Meinung nach kriminell.

Noch am Rande: Meine Frau ist optisch deutlich als Ausländern zu erkennen. Niemals hätte er sich das bei einer deutschen Mutter getraut.

Und nochetwas. Eine nette Passagierin rief und fuchtelte Richtung Busfahrer, dass die Passagierin mit Kind noch draußen wäre und wollte das dieser anhält. Vergebens :(

Wie sollen wir uns nun verhalten?

An welche Stellen kann man sich wenden? Direkt an die Verkehrsbetriebe will ich nicht herantreten. Da gibt es ein kurzes DUDU zum Busfahrer und abgehackt.

Bus, Jura, ÖPNV, Recht und Gesetz, Strafrecht, Ticket
Ist extreme Halloween Deko weit vor dem Termin am Haus eigentlich erlaubt?

Mein Nachbar ist stadtweit bekannt für seinen Halloween-Spleen mit eigener Website, blutbespritztem Auto und riesen Event. Jedes Jahr schmückt er sein Haus von oben bis unten mit entsprechender Deko. Okay, Geschmackssache. Ich hab nie was gesagt, aber jetzt geht er meines Erachtens zu weit.

Gestern, am 29. August, hat er mit seiner umfangreichen Deko angefangen. Halloween ist in 2 Monaten!

Und ich und alle anderen Nachbarn müssen jetzt täglich wieder auf diese Deko schauen. Ich bin psychisch angeschlagen und habe eine schwere Spinnenphobie - für mich ist Halloween eh schon der Horror, im wahrsten Sinn des Wortes, und ich gehe wegen dieses Events vor meiner Tür immer schon in den Urlaub - aber nun bin ich dem schon im Sommer ausgesetzt.

Hat jemand einen Rat? Was kann ich tun?

Es bringt nichts mit ihm zu reden - wir sind darüber so gegensätzlicher Auffassung, dass wir zu keiner Einigung kommen würden.

Kann ich mich irgendwo hin wenden? Gibt es dafür einen rechtlichen Rahmen?

Weihnachtsdeko ist vor Totensonntag zum Beispiel in vielen Gegenden nicht gestattet. (Seine Weihnachtsdeko übertrifft übrigens auch alles bisher erlebte: vielleicht kennt ihr den riesengroß, durch ein Gebläse ständig aufgefüllten Weihnachtsmannkopf mit ausgebreiteten Händen, die normalerweise über Tankstellen schweben. So einer bläst hier über seinem Haus an Weihnachten. Da haben Nachbarn durchgesetzt, dass er das wenigstens nachts abstellen muss)

Über konkrete Hilfe würde ich mich freuen ! (Und bitte spart euch die "jetzt-sei-halt-nicht-so-spießig" Kommentare, danke)

Haus, Dekoration, Halloween, Deutschland, Recht, Gesetz, Nachbarn, Recht und Gesetz

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