Kann man jemand sagen, dass man etwas zu spät beantragt hat,wenn man zu spät darauf antwortet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eingang des Antrags - 6 Wochen vor Termin= rechtzeitig.

Ob der Empfänger des Antrags eine Frist hat mit welcher über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags zu entscheiden ist - kommt drauf an worum es geht.

Um daraus einen Rückzug von Seiten des Antragstellers aus dem ursprünglichen Antrag zu begründen.. wieder anderes Thema.

Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 17:05

Und wenn der Antrag rechtzeitig eingeht kann man nicht sagen, dass er nicht rechtzeitig war, nur weil man zu spät darauf geantwortet hat, oder?

Das ist hier die Frage.

0
kabbes69  30.10.2022, 17:14
@Clemony

Offensichtlich gab es zu deinem Antrag eine Nachfrage... Wenn dein ursprünglicher Antrag nicht komplett falsch war .. ändert dies in der Regel nichts an der Rechtzeitigkeit des Eingangs.

Aber manchmal hilft es einfach den Telefonhörer in die Hand zu nehmen. E Mails geraten gerne in Vergessenheit.

0
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 20:20
@kabbes69

Ja, also ist er angekommen.

Heisst also, man kann ihn nicht mit dem Grund ablehnen, dass er zu spät war, nur weil man spät antwortet.

Einen solchen Antrag muss man schriftlich stellen, das geht telefonisch/mündlich nicht.

0

wenn die Frist von 6 Wochen eingehalten wurde , ist es nicht zu spät. Dafür gibt es Eingangsstempel

Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 16:34

Der Antrag war rechtzeitig da, es gab eben noch keine Antwort - kann man, wenn die Antwort zu spät kommt der Person vorwerfen, sie hätte nicht rechtzeitig beantragt?

Selbst wenn es keinen Stempel gibt, z.B bei digitalen Anträgen, sieht man das Datum ja.

0
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 16:38
@Leisewolke

Und nochmal : der Antrag war rechtzeitig, die Antwort zu spät.

0

Der Antrag muss 6 Wochen vorher sein, laut Datum auf dem Antrag. Also schriftlich gestellt sein. Und alles muss auch richtig ausgefüllt sein in dem Antrag.

Danach ist es zu spät.

Was meinst du mit Antwort?

Wenn die Frist sechs Wochen beträgt, sind zwei Wochen vorher zu spät. Hat man erst zu spät angefragt, hat man trotzdem Pech.

Die Frist gilt ab Eingang eines Antrags. Dort, wo es drauf ankommt, ist es sehr sinnvoll, wenn der Einreichende die Einhaltung dieser Frist nachweisen kann, über Zeugen oder über andere Dokumentationen, wann der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.

Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 16:39

Der Antrag wurde mindestens 6 Wochen vorher gestellt, die Antwort auf den Antrag kam 2 Wochen vorher - dies ist nur ein Beispiel.

Die wichtige Frage ist, ob man den Antrag der Person ablehnen kann, nur weil man ihn zu spät gesehen und zu spät darauf geantwortet hat!

0
HappyMe1984  30.10.2022, 16:41
@Clemony

Das kommt auf die genauen Umstände, die Art des Antrags und die dazugehörigen Regelungen an. Und auch darauf, wie der Antrag gestellt wurde und ob die antragstellende Person im Zweifel nachweisen kann, dass der Antrag rechtzeitig "im Machtbereich des Empfängers" angekommen ist, was die Definition von "Zugang" in diesem Sinne ist.

1
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 16:42
@HappyMe1984

Kannst du bitte einfach pauschal die Frage beantworten, ob man jemandem sagen kann, dass er etwas zu spät gemacht hat, wenn man zu spät darauf reagiert?

von diesen Details mal abgesehen, nur auf die Frage reduziert!

0
HappyMe1984  30.10.2022, 16:44
@Clemony

Eine so unspezifische Frage KANN man nicht pauschal beantworten!

2
Kanimose  30.10.2022, 16:56
@Clemony

Der richtig ausgefüllte Antrag muss 6 Wochen vorher sein, mit Datum.

Danach ist alles zu spät.

0
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 17:01
@HappyMe1984

Eben weil sie unspezifisch ist, soll sie pauschal beantwortet werden.

Ich kann dir gerne den Link zur genauen Frage schicken, die hatte ich nämlich mit allen Details schon mal hier gestellt, aber sie wurde nicht wirklich beantwortet, deswegen dachte ich, ich versuche es so nochmal.

Leider kann man es wohl niemandem recht machen

0
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 17:04
@Kanimose

Das ist der Fall - aber wenn die Person, die den Antrag genehmigen soll, zu spät darauf antwortet, kann man der Person, die den Antrag gestellt hat nicht sagen, dass sie ihn zu spät gestellt hat, oder?

Ist die Frage zu schwer?

0
HappyMe1984  30.10.2022, 17:14
@Clemony

Hättest du die Frage direkt noch mal verlinkt, hätte ich sie dir durchaus beantworten können. Im Rahmen eines FSJ hast du Anspruch auf diese Freistellung zum Besuch solcher Infoveranstaltungen. Eine Frist zur Beantragung von sechs Wochen ist da allenfalls eine interne Regelung des Trägers oder der Einsatzstelle. Da dieser Anspruch auf Frestellung im Gesetz zum Freiwilligendienst verankert ist, würde ich selbst bei Nichteinhalten der Frist hier davon ausgehen, dass du dennoch einen Anspruch auf diese Freistellung hast.

Bevor man die Gesetzeskeule rausholt, sollte man es im Arbeitsleben aber IMMER mit dem Dialog versuchen! Wenn du so einen Tag planst und kurz vorher noch keine Antwort bekommen hast, dann frag nach! Und das am besten telefonisch oder persönlich, nicht per Mail.

1
Kanimose  30.10.2022, 17:21
@Clemony

Ich hab es dir doch geschrieben.

Was sie sagt ist egal.

Wenn sie den Antrag von vor 6 Wochen ablehnt, musst du eine Beschwerde einreichen. Am besten an höherer Stelle.

Verstehst DU das jetzt? 😉

1
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 19:55
@Kanimose

Okay, langsam kommen wir der Sache näher. Du sagst also, eine Person kann dir nicht sagen dass du den Antrag zu spät geschickt hast und ihn deswegen ablehnen, nur weil sie zu spät darauf geantwortet hat?

0
Clemony 
Fragesteller
 30.10.2022, 20:18
@HappyMe1984

Das habe ich mit Absicht nicht getan!! Es hat ja Gründe wieso man mir die andere Frage nicht beantworten konnte und außerdem sieht es Gutefrage nicht gern, wenn man fragen doppelt stellt.

Noch dazu kommt, dass du die Frage immer noch nicht beantwortet hast, von daher ist es ja offensichtlich egal, ob ich sie detailliert stelle oder nicht.

Hier gibt es keine Frist, man muss den Urlaub nur „rechtzeitig“ beantragen! Die Frist von 6 Wochen habe ich für das Beispiel genannt, sie hat nichts mit dem realen Fall zu tun. Ich habe keinen zwingenden Anspruch auf den Sonderurlaub, er kann genehmigt werden, muss er aber nicht.

Leider beantwortet mir das die Frage, ob man mir vorwerfen kann mich zu spät gemeldet zu haben, obwohl man zu spät antwortet nicht.

0
HappyMe1984  30.10.2022, 20:50
@Clemony

Die Frage wurde dir wieder und wieder und wieder beantwortet! Nämlich damit, dass bei der Einhaltung von Fristen der Zugang entscheidet, ob sie eingehalten wurde oder nicht. Bist du zu diesem bisschen Transferleistung nicht in der Lage? Denn DAS ist die "pauschale Antwort" auf deine "pauschale Frage", himmelnochmal...

1
Kanimose  31.10.2022, 02:38
@HappyMe1984

Dein "Himmelnochmal" und mein "HEILiger Strohsack" 😂 PASST!!! 🤣.

😉😊💛🍀.

0
Kanimose  31.10.2022, 02:50
@Clemony

Wo ist denn dein Problem?? ?

Auf dieser buckligen Welt irrt sich jeder nach oben bis zur Erleuchtung. Was wir aber schon früh gelernt haben sollten, ist, dass wir immer höflich!!! bleiben sollten.

Die Angestellte hat DIR als Information: ZU SPÄT, aus Höflichkeit, mitgeteilt, dass du dich

1. nicht an die geschriebenen Vorschriften gehalten hast.

2. Du dir deshalb den zu späten Antrag hättest sparen können.

3. Dass sie dich auf deinen Fehler hinweisen darf.

4. Dass du in Zukunft dich an geschrienene Vorschriften halten solltest um

4a damit Erfolg zu haben,

4b dir und anderen unnötige Arbeit zu ersparen.

0
Clemony 
Fragesteller
 31.10.2022, 09:01
@Kanimose

Ja, dass du mein Problem noch nicht verstanden hast merke ich ganz deutlich.

Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Es ist wirklich lächerlich, dass der Fall offensichtlich nicht verstanden wurde, aber du hier mit aussagen wie „Heiliger Strohsack“ versuchst, mich zu denunzieren.

Ich habe den Antrag rechtzeitig abgeschickt! Die Angestellte hat mir aus Höflichkeit überhaupt nichts mitgeteilt. Sie meldet sich nicht mehr und genau das ist ja hier das Problem, was du nicht verstehst.

Ich habe keinen Fehler gemacht auf den ich hätte hingewiesen werden können, dass ich keinen Erfolg habe liegt an einer fehlenden Rückmeldung und ich mache niemandem unnötige Arbeit.

Nochmal ganz von vorne, obwohl ich langsam aufgebe , hier noch eine Antwort zu erhalten : Ich habe den Antrag rechtzeitig abgeschickt. Ich bekam eine Rückfrage zum Antrag, was der Beweis ist, dass der Antrag ankam. Es kam aber keine Antwort dazu, ob der Antrag durchgeht, oder nicht. Diese Anträge müssen rechtzeitig abgeschickt werden, das habe ich getan. Aber die Frage ist, ob man mir sagen kann dass ich das nicht getan habe und den Antrag ablehnen kann, nur weil man selbst zu spät darauf ANTWORTET!! Die RÜCKMELDUNG kommt in diesem Fall spät, NICHT der ANTRAG.

diese Frage scheint wirklich sehr schwer zu sein!

0
HappyMe1984  31.10.2022, 10:32
@Clemony

Und woran genau scheiterst du gerade beim Verständnis, dass bei Anträgen der Zugang zählt?

0
Kanimose  31.10.2022, 11:26
@Clemony

Aha, jetzt hast du ENDLICH darauf geantwortet, was ANTWORT in der Frage bedeutet. Was ich dich IN MEINER ANTWORT schon fragte.

Wie ich bereits schrieb: Leg eine schriftliche Beschwerde bei HÖHERER Stelle ein und erkläre darin den Sachverhalt.

0