Ich wurde angezeigt, wieso?

18 Antworten

Du irrst, das ist nichts weiter als Sachbeschädigung, und außerdem solltest du mal einen Blick in den zweiten Absatz von Artikel 5 Grundgesetz werfen:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Wahlplakate zu zerstören gilt als Sachbeschädigung. Deshalb auch die Anzeige.

Wird aber nicht viel dabei rum kommen. Sind geringe Eurobeträge um die es hier geht. Sicher musst du den Schaden begleichen und den Grünen den Schaden ersetzen. Außerdem wirst du sicher noch eine kleine Geldstrafe oben drauf bekommen.

Basstom  11.11.2022, 09:51

Bei der Einstellung des Fragestellers wäre eine nicht so kleine Geldstrafe angebrachter. ;-)

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peace87  11.11.2022, 09:56
@Basstom

Ja mag vielleicht sein. Wobei mir da die Afd lieber ist als damals die NPD. Das waren richtige Faschos! Die sind zum Glück komplett in der Versenkung verschwunden. Die Afd ist da deutlich weniger extrem und für mich mehr Rechtskonservativ als Rechtsextrem.

Das Strafmaß sollte nicht von der politischen Einstellung abhängen. Das wäre Antidemokratisch!

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Basstom  11.11.2022, 10:02
@peace87

Ich meinte auch nicht seine politische Einstellung, sondern seine Einstellung zu anderer Leute Eigentum gepaart mit einem gewissen Unwillen einzusehen, dass seine Einstellung nicht okay ist. Dazu noch die Beleidigung eines anderen Users in diesem Thread. Der Typ ist einfach nur ein Troll.

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peace87  11.11.2022, 10:11
@Basstom

Ich würde es angemessen finden wenn er die doppelte Anzahl an Plakaten auf eigene Kosten aufhängen müsste. Dann hängen zwar noch mehr Plakate dieser Heuchler. Aber sowas wäre fair und dem Vergehen angemessen.

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adabei  11.11.2022, 10:25
@peace87

Die sind deshalb weniger geworden, weil sich frühere NPDler jetzt in der AfD tummeln.

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peace87  11.11.2022, 10:27
@adabei

Mag sein. Trotzdem sind sie deutlich gemäßigter als die NPD.

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Irrtum!

Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Wer sie beschädigt, zum Beispiel bemalt oder zerschneidet, macht sich daher der Sachbeschädigung strafbar. Laut dem Artikel 303 des Strafgesetzbuchs droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Kommisches Weltbild was Meinungsfreiheit betrifft. Bekomme ich mal wider ein Schleudertrauma vor Lauter Kopfschütteln.

Zur Meinungsfreiheit gehört auch das ich die Aussagen und Meinungen der anderen Ertragen kann, ohne sie daran hintern zu wollen und wenn es "nur" Wahlplakate sind. Mal eine Frage, woher leitest du das Recht her welche Aussagen gut sind und welche Verboten gehören? Hast du das Recht von Gott bekommen oder was? Ich bin kein Fan der Grünen, kann aber mit der Meinung der anderen Leben, das macht eine Gesellschaft aus!

Ganz ehrlich, du beschwerst dich noch darüber und machst dich zum Opfer und willst offensichtlich keine Verantwortung dafür übernehmen. Das Verhalten und der Gedankengang von dir ist absolut auf dem Niveau eines Kindes!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dr. oec. publ. (Volkswirtschaft)

Ich würde es eher unter Sachbeschädigung zählen, denn unter "Meinungsfreiheit" :)

Eventuell kommen noch andere Straftaten hinzu.