Diebstahl am Arbeitsplatz, wer haftet?
Bei uns auf der Arbeit gibt es 5 verschiedene abschließbare Kassen, welche in einem abschließbaren Kassenschrank stehen.
Nun fehlen aus 4 Kassen jeweils glatt 100 Euro also insgesamt 400 Euro.
Eingang und Ausgang werden immer mit Quittung belegt und unterschrieben vom entsprechenden Mitarbeitern.
Zugang zu den Kassen haben immer nur 2 Mitarbeiter, welche jeweils einen Kassenschlüssel haben.
Der Arbeitgeber hat den Diebstahl nicht zur Anzeige gebracht und möchte nun, dass die Mitarbeiter jeweils anteilig das Geld bezahlen. Begründen tut er dies damit, dass die Kassenschränke hin und wieder mal auf sind.
Jedoch auch wenn der Schrank auf ist, haben nur beschränkte Mitarbeiter einen Zugang zu dem Raum der Schränke und wieder nur beschränkte Mitarbeiter zu den Kassen die wiederum IMMER abgeschlossen sind. Und einen Zufall, dass 4 Kassen gleichzeitig offen sind kann man so gut wie ausschließen.
Also meine Frage, ist es rein vom Recht und Gesetz her erlaubt, dass wir Mitarbeiter für den Schaden haften müssen ?
2 Antworten
Wenn der Schaden nicht dem/der VerursacherIn zugeordnet werden kann (was ja hier der Fall ist) ist es das Pech des Unternehmens.
eine gemeinschaftliche Haftung sehe ich hier nicht.
https://www.wer-weiss-was.de/t/bargeld-aus-kasse-verschwunden-wer-haftet/5186561
Wenn das offen stehen bleibt, ist das schon fahrlässig von AG Seite