• Bauchnabelpiercing: An sich kein Problem, es sieht niemand und es könnte dir auch keiner in einer Stresssituation "dahingreifen", um dich zu verletzen.
  • Nasenpiercing: Das muss raus. Du kannst es nach der Arbeit wieder reinstecken, aber im Dienst muss das raus.
  • Natürlich darf man sich schminken.
  • Die Haare sollten zugebunden sein. Jedenfalls während der Ausbildung/Studium. Haare sind eine einfache Angriffsfläche. Auf den Dienststellen ist man da jedoch viel lockerer.
  • Mindestgrößen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern ist es so, solltest du die Mindestgröße nicht haben, musst du im Sporttest bei der Einstellung mindestens eine Note von 2.00 absolvieren.

Extrapunkte:

  • Sichtbare Tattoos sind ein Ausschlusskriterium.
  • Gleiches gilt für kunterbunte Haare.
  • gepflegtes Erscheinungsbild einfach (keine langen Fingernägel, normale Haarlänge etc.)
  • 55 kg sind natürlich ein Leichtgewicht. Die Ärzte aus der Kaserne werden dir sagen, dass du zunehmen musst, was auch passieren wird.
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Natürlich, der andere könnte genau das Gegenteil behaupten (wenn es sonst kein Unbeteiligter mitbekommen hat).

Wenn es nur ihr beide wart, dann können dir nur andere Beweise helfen (Verletzungen, Chatverläufe mit denen er dir gedroht hat etc.) Ansonsten ist die Anzeige für die Katz.

Gruß

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Ohne viele Erklärungen:

Mord: Sieh dir den Tatbestand an. Niedere Beweggründe, Mordlust etc. Hier kommt es insbesondere auf den subjektiven Tatbestand an.

Totschlag: Nichts anderes als Mord, ohne jedoch "Mörder" zu sein. (Ein Mord ist meistens geplant und mit purer Absicht, Totschlag eher im Affekt bzw. plözlich)

KV mit Todesfolge: Du bist auf dem Oktoberfest und ziehst einem dein Bierglas übers Hirn. Er stürzt und bekommt eine Hirnblutung. Wenig später stirbt er im Krankenhaus (Die Körperverletzung ist vorsätzlich, der Eintritt des Todes am anderen jedoch nie gewollt und damit fahrlässig)

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Die Bedrohung ist hier Auslegungssache - kann man bejahen, aber auch nicht. Ich tippe eher auf ein nein (er muss dir schon sagen, dass er dich "kalt" machen will). Was du anzeigen kannst, sind die Beleidigungen.

Die Handy Nummer reicht im Normalfall aus. Die Polizei bekommt so ziemlich zügig die Daten bzw. die Adresse des "Halters". Kann aber auch sein, dass es irgendwelche Fremdpersonalien sind. Macht aber auch nix, dann folgt man eben der Spur.

Eine Ortung wäre auch möglich. Die ist aber viel Aufwendiger und wird nur bei besonderen Lagen verwendet (zb Suizident der im Wald verschwinden).

Aber unabhängig davon - lass dich nicht von so einem Großmaul einschüchtern. Heiße Luft ist das, mehr nicht. Die Beweislage ist leider auch sehr dünn. Ein Gespräch zwischen euch - das kein anderer mitverfolgt hat oder irgendwo gespeichert ist.

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Wenn du einen Gerichtstermin hast, solltest du ihn wahrnehmen, insbesondere wenn du als Zeuge einen erheblichen Anteil zur Wahrheitsfindung beizutragen hast (va. bei größeren Straftaten).

Natürlich kannst du auch zu Hause bleiben. Dann holt dich aber die Polizei ab, wenn nötig.

Wenn du mit deiner Aussage einen Verwandten belasten würdest, kannst du deine Aussage verweigern. Ansonsten bist du zu Wahrheit verpflichtet. Unabhängig davon musst du deine Personalien zuerst angeben, sprich reden musst du so oder so.

Es kommt auch im Gericht vor, dass deine Vernehmung als Zeuge nicht mehr erforderlich ist. Dann rufen sie dich kurz rein und fragen ob du Auslagen hattest und dann darfst du wieder gehen.

Ich empfehle dir, wenn du hereingerufen wirst, und der Richter anfängt dich nach deinen Personalien zu befragen, ihm gleich zu sagen, dass du stotterst. Die verteufeln dich nicht, die reden ganz nett mit dir und verstehen das auch.

Gruß Alex

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Es gibt Bekleidungsvorschriften, die jedoch nicht zwangsmässig umgesetzt werden.

Auf den Dienststellen ist man da relativ locker. Kommt aber auch auf n Chef an.

Es gibt halt gewisse Dinge, die eben nicht funktionieren. Du kannst beispielsweise Einsatzanzüge mit einem Hemd nicht kombinieren.

Es wird gewünscht, dass im Außendienst man zumindest gleich ausschaut. In den Ausbildungskasernen und Hundertschaften sind die da ganz streng.

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Suizid wird selten in den Medien erwähnt, damit Personen dazu nicht „verleitet“ werden. Außer er ist extrem öffentlichkeitswirksam (zb in der U-Bahn). Das hat aber auch den Effekt, dass mit diesem

Suizidandrohungen und versuche sind eigentlich täglich Brot von Polizei und Krankenhaus. Die meisten davon werden nicht verwirklicht und symbolisieren einen Hilfeschrei der Betroffenen.

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Die Aktion mit dem Tierpfeffer (alles andere ist verboten) hätte nach Hinten ausgehen können. Durch die Belüftungsanlagen hätte sich das Zeug im ganzen Club verteilen können - und den Rest kannst du dir eventuell ausmalen.

Eine Anzeige im Nachhinein ist sinnlos. Selbst wenn die Beschuldigten ermittelt werden sollten - so kann sich keiner mehr daran erinnern. Keiner weiß von irgendwas. Keiner wurde geschlagen.

Bei solchen Raufereien, welche auch gemeinschaftlich begangen werden, sofort die Polizei rufen. Denn hier ist man bereits in einer gef. Körperverletzung, und das ist ein etwas gröberes Delikt, sodass hier auch ein paar Streifenwagen mehr anfahren - und die Täter in der Regel dann versuchen abzuhauen. Damit hast du den ersten Erfolg - du hast sie vom Leib. Deine Verletzungen können vor Ort dokumentiert werden und sind ebenfalls Beweismaterial.

Und wenn flüchtende Betrunkene im Rahmen der Fahndung gestellt werden, ergibt das zusammen ein Bild - und eine viel höhere Erfolgschance, dass du denen nicht mehr aus dem Weg gehen musst und auch noch Schmerzensgeld bekommst. Und die obendrauf noch eine satte Bestrafung

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  1. Wenn er sie dazu überredet und sie ihn streichelt, ist das erstmal freiwillig (so dumm es auch klingen mag). In der Regel wird aber hier die Ahnungslosigkeit und die Hilflosigkeit eines Minderjährigen ausgenutzt. Sodass wir bei Punkt 2 landen.
  2. Wenn sie ihn streicheln muss, obwohl sie nicht will, ist das eine Nötigung.
  3. Und dann steigert sich alles mit sämtlichen Konstellationen. Da kannst du dir sämtliche Paragrafen ab 184 StGB durchlesen.

Die Folgen sind ganz unterschiedlich. Da müsste man mit einem Opfer sprechen.

U14 ist aber sowieso schuldunfähig.

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Lügen ist nicht strafbar. Du kannst jedem erzählen, dass du Peter Pan heißt und aussiehst wie Brad Pit oder Rihanna.

Ob du dein Bild, mit dem du dich ausgegeben hast, als solches verwenden durftest, ist was anderes. Wenn es öffentlich war, dann ist es egal.

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Das ist strafrechtlich nichts. Es muss dabei ein Verbrechen, sprich ein Jahr Freiheitsstrafe und drüber, angedroht werden, zb. "ich bring dich um".

Hier kannst du den Sachverhalt der Polizei schildern, welche den Störer zur Rede stellt und ihm polizeiliche Konsequenzen aufzeigen kann im Sinne von Gewahrsam.

Wenn er dann in deinem Garten auf dich wartet, kannst du ihn höchsten wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Aber sonst nix. Sonst wären die Akten millionenfach voll bei den halbstarken Geschwätzen

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Das Personalien notieren, oder die Identitätsfeststellung, wird auch in Deutschland gemacht. Das hat einen Grund: Heraushebung aus der Anonymität. Solltest du nochmal laut sein, dann droht dir eine Anzeige. So hast du nichts zu befürchten.

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Hallo Nana,

also damit ich dich richtig verstehe, du möchtest zu deinem Verlobten ziehen und dort mit ihm in einer Wohnung leben. Dann solltest du dich bei der Stadt anmelden.

Du kannst aber genauso in beiden Städten gemeldet sein (Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz). Das bin ich nämlich auch.

Ärger bekommst du nur, wenn du dich nicht meldest. Weniger von der Stadt, sondern von der gierigen GEZ ;D

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Nein. Das reicht dir vorne und hinten nicht. Meine Arbeitskollegen vom Klinikum haben damals zu ihrer Azubi Zeit in einem Art "Seminar"-Gebäude gelebt, sprich die waren dort alle untergebracht und haben vielleicht 100 € dafür im Monat bezahlt.

Die Zimmer waren zwar alle ziemlich klein, es gab Gemeinschaftsbäder und Küchen. Es war jedoch eine lustige Zeit. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit dazu.

Aber 1000 € Brutto. Da bekommst du bestenfalls 500 - 700 € raus. Wohnung mit Warmkosten 500 - 600 €. 100 - 200 € zum Leben im Monat. Das wird eng.

Also ganz klares Nein. Nutz die Azubi Zeit und wohn zu Hause oder in einer Gemeinschaft (wie oben beschrieben). So kannst du wenigstens dein Geld sparen/anlegen und hast auch noch was vom Leben. Gruß Alex

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