Könnte ich wegen Körperverletzung angezeigt werden, wenn jemand mich als erst geschlagen hat und ich mich verteidigen wollte?

11 Antworten

Ja, Du darfst bei der Notwehr immer nur das mildeste Mittel anwenden. Beispiel: Wenn Dir jemand eine Ohrfeige gab, und Du schlägst die Person dann zusammen, ist das nicht verhältnismäßig.

ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 15:08

Jedes mal erzählt irgendjemand das Märchen von der Verhältnismäßigkeit. Es ist das mildeste erforderliche Mittel zu wählen. Das hat rein gar nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Da du selbst unwillig bist wenigstens 30 Sekunden Google zu benutzen bevor du antwortest ein paar Links sammt der relevanten Zitate.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5

"Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess."

Fischer ist Übrigens der Autor der Kommentierten StGB Version "Strafgesetzbuch-StGB mit Nebengesetzen" welches DAS Standardwerk zum Strafgesetzbuch ist. Meinst du es wirklich besser zu wissen als dieser Mann? Er gilt als Koryphäe bezüglich des StGBs...

https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/

"Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter. Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden. Diese Abwägung wird als Verhältnismäßigkeit bezeichnet.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr und Nothilfe jedoch gerade keine Anwendung."

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

"Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden."

https://www.anwalt.org/notwehr/#Notwehr_Verhaeltnismaessigkeit_ist_nicht_erforderlich

"Anders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an

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Natürlich, der andere könnte genau das Gegenteil behaupten (wenn es sonst kein Unbeteiligter mitbekommen hat).

Wenn es nur ihr beide wart, dann können dir nur andere Beweise helfen (Verletzungen, Chatverläufe mit denen er dir gedroht hat etc.) Ansonsten ist die Anzeige für die Katz.

Gruß

Du kannst immer angezeigt werden. Die Frage ist halt ob die Anzeige stand hält.

Man darf sich angemessen verteidigen; das ist nicht strafbar.

Sirius66  20.10.2019, 21:27
Man darf sich angemessen verteidigen; 

Ich werde dafür gerade sowas von nieder gemacht.

Es gibt wohl kein angemessen ....

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Auf jeden Fall. Jeder Fall von Notwehr muss bewertet werden. Dazu ist ein Strafverfahren notwendig und dazu eine Anklage.

Das heißt nicht, dass du schuldig bist.

solange das verteidigung mit angemessenen mitteln ist ,hast du wohl nichts zu befürchten.

gibt dir aber jemand ne ohrfeige und du trümmerst ihn dann mit nem baseballschläger zusammen, dann steht dir ärger ins haus

Alex2019  20.10.2019, 01:37

Das stimmt. Jedoch muss man dazusagen, dass man in einer Notwehrlage nicht erwarten kann, dass der Angegriffene das erforderliche Maß an Verteidigung zum Vorschein bringt. So kann es auch zur Notwehrüberschreitung kommen, welche sogar den Tod des Angreifers verursachen kann, und trotzdem einen Schuldausschliesungsgrund wie die Notwehr bildet. Das ist aber eine Extremsituation.

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Sirius66  20.10.2019, 08:57
@Alex2019

So sehe ich diesen Fall. Ein Schlag ins Gesicht. Dumm, der andere kontert. Die Antwort fällt etwas härter aus. Er steckt nur noch ein. Über das Maß. KEINE Notwehr.

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ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 15:18
@Sirius66

Wieso keine Notwehr? Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Jemand schlägt dir ins Gesicht und wird wohl auch weiter machen? Du darfst tun was erforderlich ist um das zu unterbinden. Du musst nicht Abwegen ob das was erforderlich ist im Verhältnis zum Angriff angemessen ist.

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Sirius66  20.10.2019, 20:03
@ThisIsJustMeHH

Es ist aber keine Notwehr, wenn ich den Angriff nicht abwehre, sondern mich einfach prügele. Hätte er eine Eisenstange hochgehalten, um den Schlaf abzuwehren und der andere hätte sich die Hand gebrochen und danach wäre Schluss .... DAS ist Notwehr.

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ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 20:18
@Sirius66

Natürlich ist es Notwehr jemanden der einen angreift seinerseits mit Schlägen daran zu hindern. Glaubst du ernsthaft man dürfe nur Schläge abwehren? Bitte höre einfach auf zu diskutieren wenn du offensichtlich keinerlei ahnung von der Rechtslage hast.

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Sirius66  20.10.2019, 21:04
@ThisIsJustMeHH

Ich kann aber nach EINEM Schlag schauen, ob der Angriff erfolgreich abgewehrt wurde.

Wenn nicht, wehre ich weiter ab.

War aber hier nicht so. Der FS wurde 1x geschlafen und hat mehrfach zurück geschlagen.

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ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 21:06
@Sirius66

"ich kann aber nach EINEM Schlag schauen, ob der Angriff erfolgreich abgewehrt wurde.

Wenn nicht, wehre ich weiter ab."

Glaubst du das ernsthaft? Bitte höre auf in deiner Gnadenlosen Selbstüberschätzung über Dinge zu reden von denen du keine Ahnung hast. JEDER Ausbilder/Trainer/sonstwas im Bereich Selbstverteidigung/Kampfsport/Zugriffstechniken wird dir etwas anderes sagen.

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ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 21:14
@Sirius66

Es ging darum dir ein Gefühl dafür zu geben dass das was du da vorschlägst nicht funktioniert. Es führt im Zweifelsfall dazu dass du kassierst. Das muss du in einer Notwehr Situation nicht riskieren. Deswegen ist es vollkommen legitim erst auf zu hören wenn der Kampf/Angriff sicher beendet ist. Niemand muss zwischen drin mal aufhören und schauen ob der andere noch weiter macht. Wenn der Angreifer es sich schon anders überlegt hat ist das dumm gelaufen aber das Persönliche Lebensrisiko eines Angreifers.

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Sirius66  20.10.2019, 21:16
@ThisIsJustMeHH
Ich hoffe das hast du nicht so gesagt.

Komisch, dass du dem FS selbst schreibst, dass er das hoffentlich nicht so gesagt hat, weil das dann ggf SO gar keine Notwehr ist, wenn sie NICHT dazu diente, weitere Angriffe abzuwehren.

Armselig. Es ist nur dein Neid.

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ThisIsJustMeHH  20.10.2019, 21:20
@Sirius66

"Armselig. Es ist nur dein Neid." Neid auf dich? Sry aber warum sollte ich neidisch auf dein Unwissen sein?

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Sirius66  20.10.2019, 21:20
@ThisIsJustMeHH

Ja klar, schlagen wir alle tot .... Dein Ernst? Ist das wirklich dein Ernst? Wo arbeitest du? Du bist ja untragbar.

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