Selbstverteidigung bei einer schlägerei?
hi Leute ich wurde in der Schule angegriffen und hab sie zurück geschlagen um mich selbst zu verteidigen, sie hat’s mehr getroffen und hab ihr eine leicht Gehirnerschütterung verpasst jetzt möchte sie eine Anzeige gegen Körperverletzung machen, ist es richtig?
3 Antworten
Zeig sie zurück an, dann wird es wahrscheinlich fallen gelassen. Du hast im Rahmen der Notwehr gehandelt wenn du das mildeste Mittel benutzt hast was erforderlich war. Es gibt bei Notwehr KEINE Verhältnismässigkeit!
Du darfst dich natürlich verteidigen. Lass sie dich Anzeigen, da kommt nichts bei raus.
Wenn du dich gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff/gegenwaertigen Angriff verteidigst, wird dies als Notwehr bezeichnet. Das allerdings nur solange du die Angreifer nicht im Vorfeld provoziert hast.
Die Angreifer haben zwar die Moeglichkeit dich dafuer an zu zeigen, allerdings wird das fuer dich keine rechtlichen Konsequenzen haben, wenn du die Notwehr nicht ueberschritten hast.
Notwehr-/Nothilfeueberschreitung bedeutet, dass du nicht das mildeste Mittel welches notwendig ist um besagten Angriff zu unterbinden/beenden genutzt hast. Deine Notwehrmassnahmen muessen im Verhaeltniss zum Angriff stehen.
Hoffe ich konnte helfen.
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
Und wir singen im Chor: Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr!
Ansonsten stimmt das.