Schlägerei Körperverletzung?
Am letzten Freitag war ich mit meinen Freunden im Club. Ein Kumpel von mir wurde von einem anderen geschlagen, weil er ihn angerempelt hat. Und das nicht mal extra. Er war einfach auf Stress aus.
Daraufhin diskutierten wir mit seiner Gruppe, was das sollte. Er fing direkt an meinen besten Freund zu schlagen.
Ich bin dann dazwischen gegangen und hab den Schläger weggeschubst. Natürlich war ich dann dran. Ich hab 3 Fäuste ins Gesicht bekommen und hab jetzt ein blaues Auge.
Bin dann weggelaufen und lief zum Besitzer des Clubs (Ist der Onkel von meinem besten Freund, der geschlagen wurde.)
Ich sollte ihm den Schläger zeigen, was ich auch tat. Auf einmal kam von einem anderen aus der Gruppe ein Schlag in mein Bauch.
Naja hab dann die Polizei gerufen, die hat die dann rausgeholt und Anzeige erstattet. Einer von denen hat sich mit der Polizei noch angelegt. Der kam erstmal in die Zelle.
Ein RTW kam und ich wurde ins Krankenhaus gefahren. Dort wurde alles dokumentiert.
Wie ist das jetzt rechtlich? Ist das schon eine gefährliche Körperverletzung?
Und muss ich mir Sorgen machen, weil ich den Schläger geschubst habe, weil er meinen Kollegen geschlagen hat?
4 Antworten
Ist das schon eine gefährliche Körperverletzung?
Ich denke nicht. Wird nicht ganz klar, ob die das nun als Gruppe gemacht haben.
Und muss ich mir Sorgen machen, weil ich den Schläger geschubst habe, weil er meinen Kollegen geschlagen hat?
Nein.
Freu dich, dass es so gut ausgegangen ist.
Die Staatsanwaltschaft wird Anzeige gegen die Täter einlegen. Du wirst vermutlich als Zeuge vorgeladen.
Bei dem Sachverhalt wird das Schupsen höchstwahrscheinlich als Notwehr durchgehen. Mach dir da keine Sorgen.
Du kannst jetzt auch Klage gegen die Täter einreichen und Schmerzensgeld fordern. Wenn die Täter zahlungsfähig sind, kann da einiges dabei rauskommen.
Wenn diese kein Geld haben, hast du ne Forderung die du alle paar Jahre neu einfordern kannst.
Das Schubsen war Notwehr bzw. Nothilfe. Du wolltest damit verhindern, dass er Deinen Kumpel verkloppt.
Was für Sorgen ?
Du kannst Anzeige erstatten. Schmerzensgeld einklagen.
Es wird ein Ermittlungsverfahren geben und womöglich eine Gerichtsverhandlung.