Schlägerei Körperverletzung?

4 Antworten

Ist das schon eine gefährliche Körperverletzung?

Ich denke nicht. Wird nicht ganz klar, ob die das nun als Gruppe gemacht haben.

Und muss ich mir Sorgen machen, weil ich den Schläger geschubst habe, weil er meinen Kollegen geschlagen hat?

Nein.

Freu dich, dass es so gut ausgegangen ist.

Die Staatsanwaltschaft wird Anzeige gegen die Täter einlegen. Du wirst vermutlich als Zeuge vorgeladen.

Bei dem Sachverhalt wird das Schupsen höchstwahrscheinlich als Notwehr durchgehen. Mach dir da keine Sorgen.

Du kannst jetzt auch Klage gegen die Täter einreichen und Schmerzensgeld fordern. Wenn die Täter zahlungsfähig sind, kann da einiges dabei rauskommen.
Wenn diese kein Geld haben, hast du ne Forderung die du alle paar Jahre neu einfordern kannst.

Das Schubsen war Notwehr bzw. Nothilfe. Du wolltest damit verhindern, dass er Deinen Kumpel verkloppt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was für Sorgen ?

Du kannst Anzeige erstatten. Schmerzensgeld einklagen.

Es wird ein Ermittlungsverfahren geben und womöglich eine Gerichtsverhandlung.