Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Totschlag?

Waldmensch70  07.05.2020, 15:37

Und was ist jetzt Deine Frage an uns? Was genau willst Du von uns wissen?

Beate199Uhse 
Fragesteller
 07.05.2020, 15:38

Wie hoch die Strafe ausfällt

12 Antworten

Ja scheiße gelaufen für den den typ und dein kollegen er hat mehrmals zugeschlagen auch wo es nicht mehr sein musste. Für die polizei ist das schon lange keine affekte Handlung

wie alt ist dein Kollege? Ich kannte jemand hab ihn 3 jahre nicht gesehen und dann zufällig wieder gesehen ich dachte er wäre abgeschoben aber er saß im knast wegen totschlags er war aber erst 15 zu der tat als erwachsener kann das urteil anders aussehen aber in der regel auch 5 Jahre denk ich mal

Wambo2597  07.05.2020, 15:37

Ja, zum glück entscheidet das auch die Staatsanwaltschaft bzw. letzten Endes ein Richter.

1
Beate199Uhse 
Fragesteller
 07.05.2020, 15:39

Erwachsenenstrafrecht

0
AmMal  07.05.2020, 15:42
@Beate199Uhse

abwarten was die Staatsanwaltschaft anbietet und wofür sich der Richter entscheidet. Sein anwalt kann ihm die Strafe eventuell mindern indem er für ihn einspricht immerhin wäre es nicht zu der tat gekommen wenn der typ ihn nicht ausgeraubt hätte. Ist dein kollege momentan in uhaft sind die Ermittlungen abgeschlossen?

0
Wambo2597  07.05.2020, 15:43
@Beate199Uhse

Ja, die Polizei ist nun einmal Ermittlungsbehörde und exekutive, nicht der entscheidungsträger in solch einem Strafverfahren.

0
Wambo2597  07.05.2020, 15:45
@AmMal

Ich könnte mir sogar einen freispruch bzw eine geldbuße vorstellen. Kenne leider auch nicht den ganzen sachverhalt, ob dein kollege noch angestachelt hat etc.

0
AmMal  07.05.2020, 15:46
@Wambo2597

mein ich ja für das gericht ist es keine Affekt Handlung mehr. Dennoch ist wichtig wie die Ermittlungen ausgegangen sind falls nicht beweisen werden kann das er ausgeraubt wurde sieht es noch schlimmer aus für ihn als es ist. Genau das ist entscheidend was passiert ist

0
AmMal  07.05.2020, 15:48
@Wambo2597

Bei corona zeiten eher weniger als sonst. Aber freigesprochen wird er glaub ich nicht wie viel geld soll ein schuldiger für ein Leben den Blechen. Man muss seine zeit für dumme Entscheidungen immer absitzen

0
AmMal  07.05.2020, 15:54
@Wambo2597

Ach versuchter totschlag Ich dachte totschlag. Ja dann ach komm hat der andere verdient man was geht begeht der dann auch räuberische Erpressung. Wird bestimmt nur eine fette geldsumme als Denkzettel das er nicht wieder so hart zuschlägt

0

Der versuchte Totschlag ist stets strafbar. Die Strafe kann jedoch im Ergebnis abgemildert werden. Die zu erwartende Strafe ist in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

https://www.juraforum.de/lexikon/versuchter-totschlag

Mamue1968  07.05.2020, 15:39

Laut StGB beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. ... Die Strafe für gefährliche Körperverletzung kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ein minder schwerer Fall besteht. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist nicht zwingend notwendig.

Welche Strafe droht für gefährliche Körperverletzung?
0

(Nach Ergänzung der Frage.)

Wie hoch die Strafe ausfällt

Das entscheidet das Gericht. Das wissen wir im Vorfeld nicht.

eine anzeige ist gewiss.

naja, als profiboxer wüssste er eigentlich wissen was er darf und was nicht.

kein guter boxer.

Er hat ihn aber entwaffnet

Das wäre durch den Notwehr-Paragrafen gedeckt.

und dann fast ins Koma geschlagen , und als er am Boden lag immer weiter gegen seinen Kopf getreten, gewürgt etc.

Das hingegen nicht.

Dein Freund darf sich also darauf gefasst machen, wegen der genannten Delikte vor Gericht zu landen und möglicherweise anschließend einige Zeit auf Staatskosten zu logieren.