Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Totschlag?
ein Bekannter ist Profiboxer, und einer wollte ihn ausrauben, und hat ihn mit dem Messer bedroht.
Er hat ihn aber entwaffnet und dann fast ins Koma geschlagen , und als er am Boden lag immer weiter gegen seinen Kopf getreten, gewürgt etc. Er hat erst von ihn abgelassen, als die Polizei kam ( von Passanten gerufen ).
Und was ist jetzt Deine Frage an uns? Was genau willst Du von uns wissen?
Wie hoch die Strafe ausfällt
12 Antworten
Ja scheiße gelaufen für den den typ und dein kollegen er hat mehrmals zugeschlagen auch wo es nicht mehr sein musste. Für die polizei ist das schon lange keine affekte Handlung
wie alt ist dein Kollege? Ich kannte jemand hab ihn 3 jahre nicht gesehen und dann zufällig wieder gesehen ich dachte er wäre abgeschoben aber er saß im knast wegen totschlags er war aber erst 15 zu der tat als erwachsener kann das urteil anders aussehen aber in der regel auch 5 Jahre denk ich mal
Ja, zum glück entscheidet das auch die Staatsanwaltschaft bzw. letzten Endes ein Richter.
abwarten was die Staatsanwaltschaft anbietet und wofür sich der Richter entscheidet. Sein anwalt kann ihm die Strafe eventuell mindern indem er für ihn einspricht immerhin wäre es nicht zu der tat gekommen wenn der typ ihn nicht ausgeraubt hätte. Ist dein kollege momentan in uhaft sind die Ermittlungen abgeschlossen?
Ja, die Polizei ist nun einmal Ermittlungsbehörde und exekutive, nicht der entscheidungsträger in solch einem Strafverfahren.
mein ich ja für das gericht ist es keine Affekt Handlung mehr. Dennoch ist wichtig wie die Ermittlungen ausgegangen sind falls nicht beweisen werden kann das er ausgeraubt wurde sieht es noch schlimmer aus für ihn als es ist. Genau das ist entscheidend was passiert ist
Bei corona zeiten eher weniger als sonst. Aber freigesprochen wird er glaub ich nicht wie viel geld soll ein schuldiger für ein Leben den Blechen. Man muss seine zeit für dumme Entscheidungen immer absitzen
Ach versuchter totschlag Ich dachte totschlag. Ja dann ach komm hat der andere verdient man was geht begeht der dann auch räuberische Erpressung. Wird bestimmt nur eine fette geldsumme als Denkzettel das er nicht wieder so hart zuschlägt
Der versuchte Totschlag ist stets strafbar. Die Strafe kann jedoch im Ergebnis abgemildert werden. Die zu erwartende Strafe ist in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Laut StGB beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. ... Die Strafe für gefährliche Körperverletzung kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ein minder schwerer Fall besteht. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist nicht zwingend notwendig.
Welche Strafe droht für gefährliche Körperverletzung?(Nach Ergänzung der Frage.)
Wie hoch die Strafe ausfällt
Das entscheidet das Gericht. Das wissen wir im Vorfeld nicht.
eine anzeige ist gewiss.
naja, als profiboxer wüssste er eigentlich wissen was er darf und was nicht.
kein guter boxer.
Er hat ihn aber entwaffnet
Das wäre durch den Notwehr-Paragrafen gedeckt.
und dann fast ins Koma geschlagen , und als er am Boden lag immer weiter gegen seinen Kopf getreten, gewürgt etc.
Das hingegen nicht.
Dein Freund darf sich also darauf gefasst machen, wegen der genannten Delikte vor Gericht zu landen und möglicherweise anschließend einige Zeit auf Staatskosten zu logieren.
Erwachsenenstrafrecht