Mit 11 anzeige wegen Körperverletzung?

5 Antworten

Zur Anzeige bringen kann man alles, was einem strafwürdig erscheint. Es kann sinnvoll sein, wenn man nicht genau weiß, wie alt ein Schläger wirklich ist und ob er schon strafmündig ist. Oft stellt sich das erst im Zuge der Ermittlung der Personalien heraus. Wenn im Zuge der Ermittlungen allerdings deutlich wird, dass die beiden Teilnehmer an der Schlägerei wirklich 11 sind, wird das Verfahren eingestellt und es dürfen auch keine Daten gespeichert werden. Es ist dann also strafrechtlich irrelevant. Trotzdem hat es eine abschreckende Wirkung. Und das ist, bei allem Ärger, vielleicht nicht immer schlecht. Andererseits ist es ein ziemlich normaler Vorgang, wenn zwei Jungs in dem Alter mal kloppen und wenn nicht gerade brutale Gewalt im Spiel ist, ist es vielleicht pädagogisch sinnvoller, mit den Beteiligten ein ruhiges und klärendes Gespräch zu führen als so ein Drama draus zu machen.

Woher ich das weiß:Recherche

Strafrechlich passiert nichts, da nicht strafmündig.

Zivilrechtlich können Schadenersatzforderungen gestellt werden (Schmerzensgeld, Krankenversicherung kann Regress für Behandlungskosten fordern), da Kinder ab 7 bedingt deliktfähig sind. Ob er wirklich haftet muss dann zur Not ein Gericht klären, wenn es wirklich darauf angelegt wird hier Forderungen durchzusetzen.

Nix. Sind beide nicht strafmündig.

Das geht nicht vor Gericht da beide nicht strafmündig sind,aber es kann ein unter Umständen ein Schadensersatz vom Verursacher der Schlägerei gefordert werden

Nach § 823 BGB ist der, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig z.B. an der Gesundheit oder dem Körper widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet. Da Ihr Sohn grundlos geschlagen wurde, ist von einer widerrechtlichen Körperverletzung auszugehen.

Nach § 828 BGB sind auch Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, für einen Schaden, den sie einem anderen zugefügt haben, verantwortlich. 

Diese Veranwortlichkeit entfällt nur, wenn das Kind bei Begehung der schädlichen Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. 

Diese individuelle Einsichtsfähigkeit des individuellen Täters liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Täter entsprechend seiner geistigen Entwicklung das Vorliegen einer allgemeinen Gefahr und eines allgemeinen Schadens erkennen kann. 

Quelle:frag- einen-anwalt.de

Mit 11 passiert gar nichts, da du nicht strafmündig bist