Ist dies eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne?

6 Antworten

Hallo!

Die Aussage "Ich schlage dich und deine Familie ins Krankenhaus" ist eine Drohung. Es wird ein künftiges Übel in Aussicht gestellt (= so massive Schläge, dass man im Krankenhaus landet), auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt (="Ich" werde dich [und deine Familie] so schlagen). Aber: Nicht jede Drohung ist eine Bedrohung iSv § 241 StGB, denn dafür müsste man mit einem Verbrechen drohen. Und genau das ist hier nicht passiert.

Ist eine solche Aussage nun straffrei? Nun, das kommt darauf an in welchem Kontext sie gesagt wurde. Denn eine Drohung ist Teil von mehreren Tatbeständen, nicht nur vom § 241 StGB.

In welchem Kontext wurde dir denn so gedroht? Was ist zeitlich vor der Drohung passiert? In welchem Verhältnis stehst du zum Drohenden?

Für eine Bedrohung nach § 241 StGB ist die Androhung eines Verbrechens, also einer Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr notwendig. Diese liegt bei Körperverletzungsdelikten nur bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB vor, die besondere Merkmale aufweist, mit denen die Person vorliegend nicht gedroht hat. Also eher keine Bedrohung - aber womöglich eine Beleidigung nach § 185 StGB.


Artus01  22.09.2019, 19:16
aber womöglich eine Beleidigung nach § 185 StGB.

Nö.

0
Grinzz  23.09.2019, 00:08
@Philippus1990

Puh, darin eine Beleidigung zu sehen würde ich eher als kreativ denn als realistisch bezeichnen ;-)

In den Worten liegt zwar eine Geringschätzung. Aber eine Miss-/Nichtachtung erkenne ich darin noch lange nicht.

0
Philippus1990  23.09.2019, 00:20
@Grinzz

Wie kann man jemanden mehr missachten, als zu postulieren, dass er Schläge verdient hat?

0
Grinzz  23.09.2019, 00:34
@Philippus1990

Das frag am besten mal Berufsboxer, die ihre Verrichtung bereits Monate im Voraus ankündigen ;-)

Ich verstehe was du meinst. Dennoch ist es in meinen Augen kein Angriff auf die Ehre. Sicherlich melde ich meinem Gegenüber: Du hast es verdient einen über die Mütze zu kriegen. Und die damit zweifelsfrei verbundene Herabstufung auf ein Level unter dem Aussagenden ("Ich stehe über dir, da ich dich zu maßregeln habe") bestreite ich auch nicht. Dennoch erreicht die kein Maß einer völligen Nichtachtung. Derartige "Machtverhältnisse" gibt es und gab es im menschlichen Sozialgefüge schon immer. Und auch das Prahlen mit einer (angeblich) besseren Stellung ist nicht neu. Aber wenn bereits dies als Miss-/Nichtachtung zu werten wäre, dann gäbe es wohl kaum noch kritische menschliche Interaktion.

Deswegen meine ich, dass die geäußerte Geringschätzung und Abwertung für eine Nichtachtung nicht ausreicht und darüber hinaus auch keine Ehrverletzung darstellt, weil die tatsächlich geäußerte soziale Herabstufung des "Bedrohten" kein ehrverletzendes Maß erreicht.

0

Das ist strafrechtlich nichts. Es muss dabei ein Verbrechen, sprich ein Jahr Freiheitsstrafe und drüber, angedroht werden, zb. "ich bring dich um".

Hier kannst du den Sachverhalt der Polizei schildern, welche den Störer zur Rede stellt und ihm polizeiliche Konsequenzen aufzeigen kann im Sinne von Gewahrsam.

Wenn er dann in deinem Garten auf dich wartet, kannst du ihn höchsten wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Aber sonst nix. Sonst wären die Akten millionenfach voll bei den halbstarken Geschwätzen

Das ist eine Bedrohung. Blöd für dich wird es, wenn sie jetzt zusammengeschlagen werden und den Täter nicht gesehen haben. Dann bist du der Hauptverdächtige. Wie wahrscheinlich das ist, wissen wir alle, aber das war eine Bedrohung und du kannst glücklich sein, wenn nichts passiert


KeinName26 
Fragesteller
 22.09.2019, 18:58

Ähm um Missverständnisse zu vermeiden nicht ich habe beleidigt ich wurde beleidigt.

1
lucat16  22.09.2019, 19:14
@KeinName26

Ah, okay. Tut mir leid, dann hab ich das falsch verstanden

0

Ja, das ist Bedrohung.