Welche Art von Kinderpornografie wurde konsumiert, wenn die Strafe bei einem Ersttäter auf 9 Monate (auf 2 Jahre Bewährung) & 100 Arbeitsstunden ausfällt?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines ausgesprochenen Urteils. Einer meiner näheren Verwandten wurde wegen dem Besitz von Kinderpornografie zu einer Strafe von 9 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahren Bewährung und 100 Arbeitsstunden verurteilt. Er war vorher nie straffällig geworden. Ich wüsste jetzt gerne ungefähr wie schwer bzw. um welche Art von Kinderpornografie es sich wahrscheinlich gehandelt hat. Er relativiert das Ganze und spielt es sehr herunter. Da die Strafe jedoch meiner Meinung nach eher „hoch“ ausgefallen ist, wüsste ich gerne wie ich seine Tat einordnen kann. Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
An sich Kinderpornografie ist schon abstoßend.
Ich frage mich immer wieder wie jemand darauf wixxen kann... Wenn ich nackte Kinder sehe dann denke ich, gerade im Sommer, eher daran das die gut eingecremt sind und keinen Sonnenbrand bekommen.
Man sollte alles was die würde oder den Körper des Kindes verletzt viel härter bestrafen.
Keine Bewährung sondern schon für Bilder und Videos mindestens 5 Jahre, für sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung mindestens 10 Jahre. Dazu nicht mehr diesen Kindergarten „wir bestrafen die schlimmste Tat“ sondern wie in Amerika „jeder Tatbestand wird einzeln geurteilt und am Ende kommt die Gesamtstrafe und das OHNE Aussicht auf frühere Entlassung.
Ich denke das ist nicht ganz deine Sache.
Wenn er es offensichtlich nicht sagen will was genau er gemacht hat, finde dich damit zurecht. Ist eher Privatsache.
kann alles gewesen sein, die Mindeststrafe ist 3 Monate, lies mal 184b StGB