Geklaut und nur ein ersttäter was passiert?

5 Antworten

Im Führungszeugnis steht es nicht. Die Strafe wurde vom Haus ausgesprochen. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen was aber aussichtslos ist.

Nein, da kommt sicher gar nichts mehr.

Ob die 100 Euro gerechtfertigt sind, weiß ich nicht.

Im Führungszeugnis steht es nicht. Du schreibst Strafe - eine polizeilich/gerichtlich verhängte Strafe oder eine "Bearbeitungs-/Fanggebühr" des Ladens? Im ersteren Fall kann man dem Strafbefehl widersprechen, im zweiten Fall scheint mir die Pauschale zu hoch angesetzt, da gibt es auch gesetzliche Grenzen.

Schau bitte mal hier:

https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/ladendiebstahl/


Alina824 
Fragesteller
 11.08.2020, 18:02

Das wurde uns vom laden mitgeteilt das wir ihnen 100€ zahlen müssen

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Rutscherlebnis  11.08.2020, 18:15
@Alina824

Ja.Es sei denn,Du nimmst einen Anwalt,der Dir mit hohem Honorar einen Erlass auf 50,- Standardsatz aushandelt.Als Retourkutsche gibts dann wegen Uneinsichtigkeit,bzw.ohne Begründung ein mindestens dreijähriges,oder auch ein unbefristetes Hausverbot.Bitte einfach zahlen.Vor allem wenn keine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde,ist das wirklich die günstigste Gelegenheit,die Sache zu bereinigen.

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Es ist eine Vertragsstrafe des Ladens.Mit dem Diebstahl haben die Jugendlichen gegen den Vertrag mit dem Kaufladen verstoßen.Dies ist möglich ,unabhängig von einer Strafmündigkeit oder dem JGG,oder überhaupt einer Anzeige bei der Polizei.

Das hat nichts mit einer nur möglichen Verurteilung zu Sozialstunden,bzw.einer gerichtlichen Verwarnung zu tun.Hier kann es keine Geldstrafe geben.

Nein,Vertragsstrafen werden nie ins Führungszeugnis aufgenommen.

Nur bestimmte gerichtliche Strafen.

cool down, das kommt nicht ins Bundeszentralregister