Metzelder 10 Monate Bewährung Kinderpornografie - zu niedrige Strafe?

Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen

Enttäuschende Justiz. 59%
Ist gerecht 41%
Paulchenoo9  04.05.2021, 18:59

Warum nur 2 Möglichkeiten ? ja nein ?

Anon99999 
Fragesteller
 04.05.2021, 19:06

so wie die Geschlechter

6 Antworten

Ist gerecht

Zum einen finde ich es total anmaßend, wenn Leute, die über solch Fall nicht mehr wissen als die Schlagzeilen aus der Presse, sich anmaßen, das Urteil des Gerichts besser einschätzen zu können als der Richter, der sich monatelang mit dem Fall beschäftigt und alle Seiten gehört hat. Selbst der Staatsanwalt hat sich ja mit dem Strafmaß zufriedengegeben.

Zum anderen denke ich auch, dass man vom Strafmaß her deutlich unterscheiden muss zwischen jemand, der solche Videos herstellt und für Geld verkauft und jemandem, der sie sich nur herunterlädt, anschaut und vielleicht noch einem Kumpel weitergibt. Letzteres ist auch nicht ok, aber mit Ersterem nicht mal annähernd zu vergleichen (auch wenn ich genau weiß, dass hier jetzt wieder jemand geifernd einwenden wird, dass letzere erstere finanzieren). Und die in der Frage schon genannten strafmildernden Faktoren sind ergänzend auch nicht von der Hand zu weisen.

Eine Bestrafung vor einem Gericht hat auf Grundlage der geltenden Gesetze zu erfolgen. Das ist bei dem hier angesprochenen Urteil zweifelsohne der Fall. (Straf-) Gerichte sind nicht dafür da ein eingebildetes Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung zu bedienen, sondern dem geltenden Recht genüge zu tun. Erst recht verbietet sich hier ein "Entäuschend" Gefühl.

Für mich passt daher keine der beiden Antworten, es fehlt "Entspricht der Gesetzeslage".

Metzelder hatte dem Amtsgericht zufolge 2019 insgesamt 29 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt an die Frauen verschickt. Zudem hatte er den Angaben zufolge unterschiedliche Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Mobiltelefon besessen, das Gericht ging für September 2019 von 18 Dateien aus. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-kinderpornografie-urteil-ist-rechtskraeftig-a-356c5403-e706-4ff5-a58e-f77cb76db500

Von 200 Dateien wußte das Gericht offenbar nichts du hättest deine Erkenntnisse vor dem Urteil der Staatsanwaltschaft zukommen lassen können.

Enttäuschende Justiz.

Bei DIESER Anzahl von Dateien ist das doch keine Strafe. Andere bekommen schon wegen 3 Bildern über 2 Jahre Bewährung und noch 250 Sozialstunden dazu. Seit 1. Juli '21 ist sogar mind. 1 Jahr Knast vorgeschrieben. Therapien sind auch nicht unbedingt erfolgversprechend. Knast aber auch nicht. Eher noch weniger, weil dort hilft einem keiner und nach der Entlassung bleibt man mit seinem Problem allein. Da muß man sich selbst um Therapie kümmern, sofern Bereitschaft vorhanden sich helfen zu lassen.

Ist gerecht

Finde ich nicht.

Strafmildernde Faktoren dürfen nicht vergessen werden, er hat eine Therapie angefangen und ist Ersttäter. Fernab dessen hat er so weit ich weiß auch kein Kind selbst Sexuell belästigt. Natürlich macht es das nicht besser aber ich finde es darf nicht vergessen werden, das er auch selbst eine Therapie angefangen hat, bevor es dazu gekommen ist.

Sowas muss in das Urteil mit einfließen.

Werner45  05.10.2021, 08:11

Bis es wozu gekommen ist?

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