Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?
Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.
Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.
Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.
Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.
Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.
Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.
Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?
Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen
14 Antworten
Losgelöst von der Thematik halte ich Geldstrafen in beinahe allen Fällen außer Terrorismus und wenigen weiteren für besser. Denn wenn das Opfer/Angehörige das Geld erhalten, bekommen sie vom Täter nach etwas Schlechtem etwas Gutes getan. Niemandem bringt es hingegen etwas, wenn der Täter auf Steuerzahlerkosten und damit auch die des Opfers im Gefängnis sitzt.
Das Problem, dass manche gar kein Geld haben, hatte ich jetzt so nicht bedacht. Was den zusätzlichen Schadensersatzanspruch angeht, kann ich dann aber nicht verstehen, warum man jemanden sowohl verknackt als auch blechen lässt. Dann würde ich - so derjenige eben betucht genug ist - lieber allein eine Geldstrafe verhängen und diese dafür höher ansetzen.
Das Verknacken ist die Strafe für die Handlung. Das Volk zieht den Täter für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft und nimmt ihm Rechte weg, i.d.R. die Freiheit (manchmal auch den Führerschein, das Recht der Berufsausübung, etc.).
Geldstrafen orientieren sich immer am Nettoeinkommen eines Täters.
Beim Schadenersatz geht es um Zivilrecht und hat nichts mit der Strafe zu tun. Schadenersatz wird auch geschuldet, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Sie soll den Geschädigten (finanziell) so stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Denn wenn das Opfer/Angehörige das Geld erhalten, bekommen sie vom Täter nach etwas Schlechtem etwas Gutes getan.
Eine Geldstrafe fällt aber der Staatskasse zu.
Nur die Herstellung und der Vertrieb sollten bestraft werden können...alles andere führt zu Willkür
. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.
nein ein Gericht muss nicht verurteilen.
Gerichte sind in Deutschland unabhängig, wenn ein Gericht Zweifel hat ob jemand eine ihm vorgeworfene Tat begangen hat muss ein Gericht den Angeklagten freisprechen
zudem sind auch Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen durch das Gericht möglich. z.b dann wenn nur wenige Bilder/ Videos vorhanden sind
wenige Dateien ist eine Auslegung Sache, aber bei unter 10 Bilder/ Videos dürfte bei einem bisher nicht vorbestraften Angeklagten wohl noch Einstellung möglich sein
Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?
auch Geldstrafen sollten als Bestrafung möglich sein
letztlich kommt es auf die Umstände des Falls drauf an
wie viele Dateien gibt es, und welche Qualität und was genau ist darauf zu sehen?
jemand der z.b Nacktbilder oder ein Video hat wo sich ne 14 jährige selbst befriedigt ist einfach anders zu bestrafen, als jemand der ein Video hat wo eine 4 jährige vergewaltigt wird
im ersten Fall wäre ne Geldstrafe in Ordnung
dafür jemanden 1 Jahr in den Knast zu stecken sehe ich als übertrieben an
Ich denke, dass die Gerichte ja die Aufgabe haben, den genauen Tatbestand zu prüfen. Und das garantiert, dass nicht die Falschen in den "Genuss" einer zu milden Strafe kommen.
Die Gesetzesänderung wurde von Richtern und Anwälten angestoßen, da die keine Lust hatten ständig Eltern, Omas oder Lehrer ins Gefängnis zu stecken. Da hat die alte Regierung wohl nicht zu Ende gedacht.
Straftäter, mit einer Vielzahl an Daten, die erkennbar das suchen, sammeln, verbreiten usw. werden weiterhin bestraft, wie es gehört. Es geht um die Oma, die ein Bild vom Strandurlaub mit ihrem nackten Enkel an die Tante schickt - die macht sich im Moment strafbar und MUSS ! ein Jahr in Gefängnis - das Gesetz lässt nichts anderes zu!
Gut erklärt in diesem Podcast, als Gast der Bundesjustizminister (sind zwei Folgen).
Es geht um die Oma, die ein Bild vom Strandurlaub mit ihrem nackten Enkel an die Tante schickt - die macht sich im Moment strafbar und MUSS ! ein Jahr in Gefängnis - das Gesetz lässt nichts anderes zu!
Falsch. Fotos von nackten Kindern stellen keine Kinderpornografie dar. Dafür müssen zur Nacktheit sexuelle Handlungen oder eine unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung dazu kommen.
Eine Geldstrafe kommt niemals dem Opfer zu Gute!
Und ein Anspruch auf Schadenersatz, ggf. Schmerzensgeld besteht ungeachtet der strafrechtlichen Ahndung beinahe immer.
Auch läuft das Thema Geldstrafe bei mittellosen Tätern ins Leere.