Beleidigung von FDP-Politikerin Strack-Zimmermann?

Das Ergebnis basiert auf 42 Abstimmungen

Ja, das ist beleidigend. 71%
Nein, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. 29%

15 Antworten

Ja, das ist beleidigend.

Ja, ist beleidigend und der Strafbefehl vollkommen nachvollziehbar.

Philippus1990 
Fragesteller
 12.03.2024, 18:58

Das ist offenkundig keine Beleidigung. Im politischen Meinungskampf sind auch harte Bandagen zulässig. Wenn das Amtsgericht die Verurteilung nicht selbst aufhebt, wird es spätestens das Landgericht tun.

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Mork77  12.03.2024, 19:08
@Philippus1990

Das ziehe ich mal in Zweifel.

Im politischen Meinungskampf sind auch harte Bandagen zulässig. 

Wenn man aus der Gosse kommt vielleicht.

Bloss weil sich die Dummheit aufgehört hat zu schämen braucht man sie nicht zu hofieren. Insofern vollkommen richtig, dass dem Bodensatz der Gesellschaft mal Grenzen aufgezeigt werden.

Copy und paste kann ich auch. :)

Ach ja, lass mich das abkürzen. Du antwortest jetzt

Der Strafbefehl ist offenkundig rechtswidrig und wird keinen Bestand haben. Die Meinungsfreiheit umfasst auch überspitzte Äußerungen.

Und meine Antwort lautet

Wenn du das sagst... :)

:)

Auf das noch reichlich Strafbefehle folgen mögen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 12.03.2024, 19:18
@Mork77
Das ziehe ich mal in Zweifel.

Kannst Du ja tun. Aber spätestens das Landgericht wird das Urteil aufheben. Aber dann wirst Du die Sache längst wieder vergessen haben und Du trotzdem weiter Strafbefehle für von der Meinungsfreiheit umfasste Äußerungen fordern.

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Mork77  12.03.2024, 19:22
@Philippus1990

Wenn du das sagst...

Kannst dann ja klagen.

Und jetzt höre auf zu heulen.

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

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Philippus1990 
Fragesteller
 12.03.2024, 19:25
@Mork77

Toll, Du kannst aus dem Grundgesetz zitieren. Ich bin beeindruckt!

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 19:52
@FelixSchmelix
Ja, wieso soll das keine Beleidigung sein?

Weil es ein von der Meinungsfreiheit umfasstes Werturteil im politischen Meinungskampf ist. Und in diesem geht die Meinungsfreiheit besonders weit.

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FelixSchmelix  13.03.2024, 20:11
@Philippus1990

Dass Zimmermann nur Lobbyarbeit betreiben und Krieg-Hass schüren soll, was auch immer das sein soll, ist in der Tat eine Meinungsäußerung.

Dass sie in der Hölle schmoren soll, ist hingegen schon wieder kritisch zu verstehe. Dafür muss sie schließlich erst sterben. Ist das ein Aufruf, etwas Böses zu tun?

Und jmd als Anti-Christen und Satans Braut zu bezeichnen ist eine reine Beleidigung.

Das ist halt so die Sache mit den Putinkrichern, sie vermögen es nicht sich richtig auszudrücken. Es kommen immer nur Parolen heraus, ohne Inhalt, Substanz und Zusammenhang. Es kommt zu keinerlei Begründung, die diese Aussagen rechtfertigen würden. Und in diesem Zusammenhang ist das eine schlichte Beleidigung.

Ich finde es übrigens klasse, dass diese Vaterlandsverräter für solche Aussagen bestraft werden. Daumen hoch für die Justiz. 😄

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:20
@FelixSchmelix
Dass sie in der Hölle schmoren soll, ist hingegen schon wieder kritisch zu verstehe. Dafür muss sie schließlich erst sterben. Ist das ein Aufruf, etwas Böses zu tun?

Nein. Dafür fehlt es ja bereits an einem Aufruf.

Und jmd als Anti-Christen und Satans Braut zu bezeichnen ist eine reine Beleidigung.

Nein. Wenn es irgendeinen Sachbezug gibt (Vorwurf hier: Schüren eines Krieges durch Waffenlieferungen), sind auch ansonsten strafbare Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllen den Tatbestand der Beleidigung gerade nicht. Das war etwa bei der Bezeichnung von Robert Habeck als "Vollidiot" so, nachdem dieser geäußert hatte Unternehmen würden nicht insolvent, sondern nur aufhören zu verkaufen (siehe hier).

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FelixSchmelix  13.03.2024, 21:21
@Philippus1990

Was du alles in "diese Frau macht nut Lobby für Waffenlieferungen und Krieg-Hass" hineininterpretierst...

Waffenlieferungen werden von vielen Menschen als etwas Gutes angesehen. Insofern ist hier Lobbyismus doch genau richtig? Und ich erwähnte bereits, dass hier eine tolle Wortneuschöpfung stattgefunden hatte. Ich denke, Hass gegen Krieg ist ebenfalls etwas Gutes. Nicht wahr? Die Beleidigungen danach stehen insofern weiterhin in keinem Verhältnis.

Interessant, wie du dann versuchst letzteres so auszulegen, dass es passt und bei dem ersten Satz bleibst du korrekt.

Habeck hingegen hat eine Flachaussage getroffen. Die Beleidigung ist also zutreffend.

Ich weiß auch nicht, was dich das interessiert. Er wurde angezeigt. Und nun? Er ist nicht verurteilt worden. Wer sich abfällig gegenüber anderen äußert, muss immer mit einer Klage rechnen. Ob die dann von Erfolg gekrönt ist, steht auf einem anderen Papier.

Es liegt in seiner Verantwortung, sich sachlich auszudrücken. Wer dazu nicht fähig ist, sollte es sein lassen oder eben die Konsequenzen tragen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 22:08
@FelixSchmelix
Waffenlieferungen werden von vielen Menschen als etwas Gutes angesehen. Insofern ist hier Lobbyismus doch genau richtig?

Es spielt keine Rolle, ob ich oder Du das als richtig ansehen. Man kann diese als falsch ansehen und darf dies dann auch mit überspitzten Äußerungen kundtun, da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt.

Die Beleidigungen danach stehen insofern weiterhin in keinem Verhältnis.

Es sind keine Beleidigungen.

Ich weiß auch nicht, was dich das interessiert. Er wurde angezeigt. Und nun? Er ist nicht verurteilt worden. 

Doch. Ein Strafbefehl entspricht einer Verurteilung.

Es liegt in seiner Verantwortung, sich sachlich auszudrücken. 

Es gibt keine Pflicht sich sachlich zu äußern. Auch eine emotionalisierte Darstellung ist vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt (siehe dazu hier).

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FelixSchmelix  14.03.2024, 08:44
@Philippus1990

Die freie Meinungsfreiheit deckt NICHT jede Beleidigung. Das ist immer eine Abwägungssache. Und auch absolut nichts Einmaliges. Diese Tweet ist halt schlicht lächerlich. Und auch klar keine überspitze Äußerung. "Trottel" ist ansonsten auch nur die überspitze Formulierung für "kognitiv häufig überfordert", oder was? Um etwas überspitz zu formulieren, muss es auch erstmal eine Formulierung geben.

Das ist einfach nur Schmähkritik, die nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt wird. ("Als Schmähkritik wird eine kritische Äußerung gegenüber einer Person bezeichnet, bei der es nicht um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern in erster Linie um die Herabwürdigung und Diffamierung der Person geht.")

Das trifft hier zu 100% zu. Von daher wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht verlieren.

Es sind keine Beleidigungen.

Satans Braut und Anti-Christ nicht als Schmähung zu bezeichnen, halte ich für gewagt. Satanist?

Doch. Ein Strafbefehl entspricht einer Verurteilung.

Das stimmt nicht. Ein Strafbefehl ist zunächst eine behördliche Anordnung, die eine Person beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Das ist erstmal alles. Anschließend muss ein Richter dem zustimmen. Danach kann man jedoch immer noch Einspruch einlegen. Was hier offensichtlich getan wird, sodass es auch zu einer richtigen Verhandlung kommen wird. Bis dahin ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig und es liegt auch KEINE Verurteilung vor.

Es gibt keine Pflicht sich sachlich zu äußern

Das ist richtig. Ich sagte auch bereits, dass man nicht sachlich sein muss. Nur muss man eben auch die Konsequenzen dafür tragen.

emotionalisierte Darstellung

Das ist keine emotionalisierte Darstellung. In deinem verlinkten Artikel hättest du dir mal lieber den Fall durchlesen sollen. Dann hättest du ein Beispiel dafür gehabt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 10:20
@FelixSchmelix
"Trottel" ist ansonsten auch nur die überspitze Formulierung für "kognitiv häufig überfordert", oder was? 

Korrekt. Wenn man irgendwie an einen Sachinhalt anknüpft, ist eine entsprechende Formulierung im politischen Meinungskampf zulässig. Etwa wenn Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagt, Unternehmen würden nicht insolvent, sondern bloß aufhören zu produzieren und man ihn im Kontext dieser Aussage als "Vollidiot" bezeichnet (siehe hier).

Das ist einfach nur Schmähkritik, die nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt wird.

Der Begriff der Schmähkritik ist eng auszulegen, weil bei der Annahme von Schmähkritik keine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter mehr erfolgt, sondern die Aussage grundsätzlich unzulässig ist. Vorliegend knüpfte die Äußerung jedoch an die Befürwortung von Waffenlieferungen an. Der Äußernde hält Strack-Zimmermann wegen dieser für eine Komplizin des Bösen - also des Teufels. Schmähkritik liegt hier offenkundig nicht vor.

Von daher wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht verlieren.

Eventuell vor dem Amtsrichter, der diesen offenkundig rechtswidrigen Strafbefehl unterschrieben hat. Aber spätestens vor dem Landgericht wird er freigesprochen. Es liegt nicht einmal ein Anfangsverdacht geschweige denn ein hinreichender Tatverdacht für ein Beleidigungsdelikt vor.

Satans Braut und Anti-Christ nicht als Schmähung zu bezeichnen, halte ich für gewagt.

Der genaue Wortlaut war "Ich sehe an ihr den Anti-Christ.". Strack-Zimmermann wird also nicht als "Anti-Christ" bezeichnet, sondern ihr Handeln wird als von diesem geleitet bewertet.

Bis dahin ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig und es liegt auch KEINE Verurteilung vor.

Ein Strafbefehl stellt genau das dar: Eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung.

Das ist keine emotionalisierte Darstellung. 

Was denn sonst?

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FelixSchmelix  14.03.2024, 14:39
@Philippus1990

Du hast das Habeck Beispiel bereits genannt und ich hatte dich bereits darauf hingewiesen, dass hier der Vergleich hinkt. Der Zusammenhang ist entscheidend.

Vorliegend knüpfte die Äußerung jedoch an die Befürwortung von Waffenlieferungen an.

Ja, das behauptest du und darauf wird auch die Verteidigung plädieren. Ich sage, dass der vorangehende dahingerotzte Satz als Begründung nicht ausreicht.

Der genaue Wortlaut war "Ich sehe an ihr den Anti-Christ."

Na, zum Glück gingen dem Angeklagten im letzten Ausruf die Zeichen aus. Teufels Braut ist dann nämlich doch ziemlich eindeutig. Nett, dass dann hier die Klarstellung kam. Nur vom Bösen geleitet wird die Gattin des Teufels nämlich nicht.

Ein Strafbefehl stellt genau das dar: Eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung.

Ja, wenn der Strafbefehlsantrag vom Richter abgesegnet worden ist und kein Einspruch dagegen eingelegt wird. Nur dann ist das ganze Rechtskräftig. Aber, da der Wutbürger offensichtlich nicht damit einverstanden ist, wird er nun ganz normal seinen Gerichtstermin für die Hauptverhandlung erhalten. Der Angeklagte geht hier nicht in Revision oder Berufung. Es gibt keinen Grund, sich aufzuregen. Außer natürlich darüber, dass er erwischt worden und man seinem Hasskommentar nachgegangen ist - logisch.

In der Regel wird auch nur dann ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet, wenn es sich um Kleinigkeiten und offensichtliche Straftaten handelt - also so wie hier.

Was denn sonst?

Es gibt überhaupt kein Verhältnis?! Du hast mir doch den Fall von Kachelmann gegeben. Aber du hast wohl einfach nach Meinungsfreiheit - Beleidigung gegoogelt und mir dann irgendwelche Urteile zugesendet, oder?

"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht. Sie umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen. Dabei kann insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, ähnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert."

Das trifft nicht im geringste auf diesen Sachverhalt zu. Strack-Zimmermann hat niemanden angesprochen. Nicht mal indirekt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 14.03.2024, 14:58
@FelixSchmelix
Ich sage, dass der vorangehende dahingerotzte Satz als Begründung nicht ausreicht.

Es würde noch viel weniger als Begründung ausreichen - ggf. ist sogar keine Begründung notwendig.

Ja, wenn der Strafbefehlsantrag vom Richter abgesegnet worden ist und kein Einspruch dagegen eingelegt wird. Nur dann ist das ganze Rechtskräftig.

Auch ein nicht rechtskräftiges Urteil ist ein Urteil.

Das trifft nicht im geringste auf diesen Sachverhalt zu. Strack-Zimmermann hat niemanden angesprochen. 

Da steht nirgends, dass ein unmittelbar vorangegangener Angriff erforderlich sei.

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FelixSchmelix  15.03.2024, 00:16
@Philippus1990
Es würde noch viel weniger als Begründung ausreichen - ggf. ist sogar keine Begründung notwendig.

Nicht in diesem Fall, denn dann ist es eindeutig Schmähkritik.

Die Äußerungen dienen insofern nämlich eindeutig nicht der ohnehin nie vorhandenen Auseinandersetzung, sondern ausschließlich der Diffamierung von Strack-Zimmermann.

Aber wir drehen uns im Kreis.

Auch ein nicht rechtskräftiges Urteil ist ein Urteil.

Keines, über das man sich aufzuregen braucht. Und um genau, das geht es hier doch, oder? Er erhält seine Verhandlung. So wie jeder, der angezeigt wird. Aber klar, das Vertrauen in die Justiz, Medien und die Politik sind nun natürlich im Eimer. Fehlen noch Schulen, Ärzte sowie Merkel und alle die anderen, denen man die Schuld zuschieben möchte, jedoch rein gar nichts damit zu tun haben.

Da steht nirgends, dass ein unmittelbar vorangegangener Angriff erforderlich sei.

Natürlich tut es das. Aber bitte, dann erklär doch mal den Kachelmann Fall und setze diesen in Relation zu der Beleidigung hier. Inwiefern ist das Gleichzusetzen, weswegen handelt es sich hier um eine emotionalisierte Darstellung und inwiefern überwiegt dieser Aspekt die polemischen Äußerungen?

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 10:09
@FelixSchmelix
Keines, über das man sich aufzuregen braucht.

Doch, klar. Wenn jemand wegen einer offenkundig von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerung mit Ermittlungsverfahren überzogen und sogar verurteilt wird, ist das ein sehr guter Grund, sich aufzuregen.

Natürlich tut es das.

Im Beschluss steht:

Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist.

Weißt Du, was "insbesondere" bedeutet? Tipp: Es bedeutet nicht, dass dies nur in diesen Fällen gilt.

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FelixSchmelix  15.03.2024, 12:57
@Philippus1990
Wenn jemand wegen einer offenkundig von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerung mit Ermittlungsverfahren überzogen und sogar verurteilt wird, ist das ein sehr guter Grund, sich aufzuregen.

"Offenkundig" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist es auf keinen Fall, ansonsten wäre der Strafbefehlsantrag nicht unterschrieben worden.

Und wenn ich dich wegen einer Beleidigung anzeigen würde, dann würdest du vor dem gleichen Punkt stehen. Jemand hat geklagt und hat auch ein Recht darauf, erhört zu werden. Der Angeklagte wiederum kann sich nun verteidigen. Sollte dann auch schnell geklärt werden können, sofern du recht behalten solltest. Oder eben nicht...

Weißt Du, was "insbesondere" bedeutet

Ja, und in dem Beispiel war es genau so. Insbesondere dient hier zur Verstärkung der Thematik. Man möchte eben eine Hintertür offen halten.

Aber was viel wichtiger ist, du hast meine Fragen nicht beantwortet. Da du offenkundig der Ansicht bist, dass das hier zutrifft, erklär doch einfach den Kachelmann Fall und setze diesen in Relation zu der Beleidigung. Inwiefern ist das Gleichzusetzen, weswegen handelt es sich hier um eine emotionalisierte Darstellung und inwiefern überwiegt dieser Aspekt die polemischen Äußerungen?

Du wirst doch wohl deine eigene Behauptung begründen können, oder?

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 15:41
@FelixSchmelix
"Offenkundig" von der Meinungsfreiheit gedeckt ist es auf keinen Fall, ansonsten wäre der Strafbefehlsantrag nicht unterschrieben worden.

Weil Rechtswissenschaft ja eine objektive Wissenschaft ist und Juristen nie Fehler machen würden.

Jemand hat geklagt und hat auch ein Recht darauf, erhört zu werden. Der Angeklagte wiederum kann sich nun verteidigen. 

Wie Lieschen Müller sich das Justizsystem vorstellt.

Da du offenkundig der Ansicht bist, dass das hier zutrifft, erklär doch einfach den Kachelmann Fall und setze diesen in Relation zu der Beleidigung.

Es ging mir nicht um den Fall Kachelmann, sondern um den im Beschluss dargelegten Grundsatz, dass auch emotionale Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das hattest Du zuvor bestritten und sinngemäß geschrieben, Äußerungen müssten sachlich sein, um von der Meinungsfreiheit umfasst zu werden.

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FelixSchmelix  15.03.2024, 19:13
@Philippus1990
Weil Rechtswissenschaft ja eine objektive Wissenschaft ist und Juristen nie Fehler machen würden.

Das ist genau mein Humor :D

Erst alles als absolut ansehen und sinngemäß von einer 100%igen Fehlentscheidung sprechen und nun erwähnen, dass die Rechtswissenschaft auch immer eine Auslegungssache ist. Also genau das, wovon ich die ganze Zeit gesprochen hatte.

Wie Lieschen Müller sich das Justizsystem vorstellt.

... und sich anschließend daran erfreut, dass es auch bei Ihrer Bagatelle genau so abläuft.

Äußerungen müssten sachlich sein, um von der Meinungsfreiheit umfasst zu werden.

Das erhöht auf alle Fälle die Wahrscheinlichkeit einer Beanstandung standzuhalten. Aber stimmt, die ein oder andere Ausnahme gibt es hier natürlich. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Nur treffen diese Punkte hier nicht zu.

Aber lassen wir es gut sein. Wir wissen beide, dass wir hier zu keinem Ergebnis kommen werden. Das Gericht wird über diesen Fall entscheiden. Ich habe zumindest noch vollste Vertrauen in unsere Justiz. Und wenn er dann vor dem Landgericht freigesprochen werden soll, dann ist es so. So oder so, erhältst du dein Urteil sowie die genau Begründung für die Entscheidung.

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 20:10
@FelixSchmelix
Erst alles als absolut ansehen und sinngemäß von einer 100%igen Fehlentscheidung sprechen und nun erwähnen, dass die Rechtswissenschaft auch immer eine Auslegungssache ist.

Rechtswissenschaft ist keine objektive Wissenschaft. Aber es gibt eine Reihe an Positionen, die nicht vertretbar sind und mit denen man durch jede Klausur rasseln würde. So auch hier.

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FelixSchmelix  15.03.2024, 20:45
@Philippus1990

Das solltest du dem Richter und der Staatsanwaltschaft auch mal mitgeben. Die haben Ihre Staatsexamen wohl beim Mac abgeschlossen.

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Philippus1990 
Fragesteller
 15.03.2024, 21:05
@FelixSchmelix

Leider werden Durchsuchungsbeschlüsse und Strafbefehle in der Realität häufig ohne sorgfältige Prüfung erlassen. Sei es aus Überlastung oder Faulheit.

In den Jahren 2005 bis 2008 betrafen immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden eine Wohnungsdurchsuchung. Das waren zwanzig bis dreißig Beanstandungen pro Jahr. Seitdem ist der Anteil etwas zurückgegangen, vielleicht auch als Reaktion auf unsere Rechtsprechung. Aber die Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen ist immer noch bedenklich hoch.

https://taz.de/Verfassungsrichter-ueber-Durchsuchungen/!5108848/

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Ja, das ist beleidigend.

Aber es ist auch auf Twitter, was erwartest Du? Sachliche Kritik auf einer Seite, wo Zeichenbegrenzungen gelten? Natürlich wird da nur mal kurz die Meinung dargestellt... Und eben häufig nicht positiv.

bergsteiger4711  15.03.2024, 23:21

Das ist seine Meinung, warum soll das strafbar sein?

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HALLO78366  16.03.2024, 09:45
@bergsteiger4711

Das ist schön, dass man an Gott glaubt und Politik mit Gott in Verbindung setzt (die Kirche und der Staat haben ja schon bei der Hexenverbrennung eng miteinander gearbeitet und alles hat super funktioniert), dennoch ist Satans-Braut eine Beleidigung. Das heißt nicht, dass es keine Meinung sein kann, die ist es offensichtlich auch noch. Genauso wie Anti-Christ. Eine Meinung, keine konstruktive und rein beleidigend, weil nicht mal wahr. Jedenfalls wüsste ich jetzt nicht, dass sie der tatsächliche Antichrist wäre, das wäre mir jetzt neu...

Und da eine Beleidigung gegen eine Politikerin anders behandelt wird als eine gegen einen normalen Menschen, wurde das hier eben auch mit §188 StGB und nicht §185 StGB behandelt.

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HALLO78366  16.03.2024, 09:46
@bergsteiger4711

Also um es kurz zu machen, wenn Du jetzt zu mir Anti-Christ sagen würdest, würde ich deinen Kommentar melden. Wenn ich dich dann doch verklagen würde, hätte das Gericht die Klage abgelehnt, weil der Sachverhalt vermutlich zu klein wäre. Hab es aber auch noch nicht probiert.

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Von Experte OlliBjoern bestätigt
Ja, das ist beleidigend.

Natürlich ist das grob beleidigend. Für dich etwa nicht? Möchtest du so genannt werden?! Also das ist für mich gar keine Frage.

Eine völlig andere frage wäre, ob der Paragraph so richtig ist und welche Art von Meinungsäußerungen Politiker ertragen müssen. Ich würde das generell relativ großzügig sehen, aber selbst dann ist dieser Beitrag schon echt hart.

Also die Strafe ist gut und richtig, eher zu niedrig. Am besten wäre gemeinnützige Arbeit im Urlaub. Das würde sitzen.

Philippus1990 
Fragesteller
 12.03.2024, 18:31
Natürlich ist das grob beleidigend. Für dich etwa nicht?

Das ist offenkundig keine Beleidigung. Im politischen Meinungskampf sind auch harte Bandagen zulässig. Wenn Amtsgericht die Verurteilung nicht selbst aufhebt, wird es spätestens das Landgericht tun.

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Kajjo  12.03.2024, 18:37
@Philippus1990

Wenn dich jemand als Antichrist und Satansbraut bezeichnet, wäre das für dich in Ordnung? Keine Beleidigung?

Du hast echt seltsame Ansichten.

Wo ich zustimme, ist, dass das Rechtssystem leider unzuverlässig ist und es keine harten, klaren Maßstäbe dafür gibt, was nun beleidigend ist und was nicht.

Dennoch ist es gut, dass solchen Typen in Foren Grenzen gesetzt werden.

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Philippus1990 
Fragesteller
 12.03.2024, 18:56
@Kajjo
Wenn dich jemand als Antichrist und Satansbraut bezeichnet, wäre das für dich in Ordnung? Keine Beleidigung?

Es geht nicht darum, ob das für mich in Ordnung wäre, sondern ob es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und wenn ich ein bekannter Politiker wäre, der Waffenlieferungen an die Ukraine unterstützt und der Äußernde dies hiermit begründet, wäre es das. Case closed.

Du hast echt seltsame Ansichten.

Es steht Dir frei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als seltsam zu empfinden.

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OlliBjoern  12.03.2024, 21:17
@Philippus1990

Dann wende dich doch vertrauensvoll an das Amtsgericht Bonn und erklär ihnen das. Da weder ich noch Kajjo beim Amtsgericht Bonn arbeiten, können wir diesbezüglich nicht weiterhelfen. :)

Auf die Antwort von dort wäre ich aber gespannt.

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Kajjo  13.03.2024, 09:17
@Philippus1990
Es steht Dir frei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als seltsam zu empfinden.

Ja, das tue ich auch oft. Und viele Entscheidungen fallen ja auch nur extrem knapp. Da zweifeln selbst die BVerfdG-Kollegen.

Abgesehen davon wurde in diesem Fall ja aber gar keine Entscheidung des BVerfG getroffen. Insofern ist deine Anmerkung hier Null relevant.

Jemandem zu unterstellen, er sei eine Satansbraut oder der Antichrist, ist nach meinem Empfinden keine "Meinung" im engeren Sinne, denn ganz offensichtlich ist derjenige gar nicht dieser Meinung, sondern verwendet die Ausdrücke für Angriffe auf die Person. Als Beleidigung. Eben nicht als Meinung.

Genau da endet nämlich die Meinungsfreiheit richtigerweise: Was ist wirklich eine Meinung (auch wenn krass) und was ist einfach nur eine Beleidigung.

Da ich davon ausgehe, dass niemand so geistesschwach ist, wirklich an Antichristen und Satansbräute zu glauben, handelt es sich hier um eine Beleidigung und nicht um eine Meinungsäußerung.

Eigentlich ganz einfach. Unterscheide echte Meinungen von bloßen beleidigenden Formulierungen und schon hast du es.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 10:16
@Kajjo
Abgesehen davon wurde in diesem Fall ja aber gar keine Entscheidung des BVerfG getroffen. Insofern ist deine Anmerkung hier Null relevant.

Wenn man im vorliegenden Fall die Grundsätze des BVerfG zugrunde legt, ist der Strafbefehl offenkundig rechtswidrig. Die Grundsätze können etwa hier und hier nachgelesen werden.

Jemandem zu unterstellen, er sei eine Satansbraut oder der Antichrist, ist nach meinem Empfinden keine "Meinung" im engeren Sinne

Dann entspricht Dein persönliches Empfinden halt nicht der Rechtslage.

denn ganz offensichtlich ist derjenige gar nicht dieser Meinung, sondern verwendet die Ausdrücke für Angriffe auf die Person. Als Beleidigung.

Ich weiß nicht, wo Du hernimmst, dass derjenige "ganz offensichtlich" nicht dieser Meinung sei. Der Sachverhalt bietet für diese Interpretation keinerlei Anhaltspunkte.

Der Äußernde hält Waffenlieferungen für moralisch verwerflich und bezeichnet eine vehemente Verfechterin dieser als "Satans Braut" - also als Komplizin des Bösen. Diese Äußerung ist offenkundig von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.

Genau da endet nämlich die Meinungsfreiheit richtigerweise: Was ist wirklich eine Meinung (auch wenn krass) und was ist einfach nur eine Beleidigung.

Das ist Quatschjura.

Da ich davon ausgehe, dass niemand so geistesschwach ist, wirklich an Antichristen und Satansbräute zu glauben, handelt es sich hier um eine Beleidigung und nicht um eine Meinungsäußerung.

Weißt Du was eine Metapher ist?

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Kajjo  13.03.2024, 10:54
@Philippus1990
offenkundig 

Immerhin haben bereits Gerichte das anders gesehen. So "offenkundig" ist es also nicht. Vorsicht mit solchen Ausdrücken!

Du hast hier gefragt und eine Antwort bekommen. Für mich ist es eine Beleidigung und keine Meinung.

Wäre es offenkundig, hättest du ja auch nicht zu fragen brauchen. Es ist eben strittig und gerade wenn du so auf Meinungsfreiheit pochst, dann solltest du anständigerweise auch anerkennen, dass man auch hier anderer Meinung sein kann.

Also bitte friedlich und höflich bleiben!

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 13:45
@Kajjo
Immerhin haben bereits Gerichte das anders gesehen.

Das ist falsch. Nicht "Gerichte" haben das anders gesehen - ein Amtsrichter hat das so gesehen. In einem Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Also auf der niedrigst möglichen Ebene.

Wäre es offenkundig, hättest du ja auch nicht zu fragen brauchen.

Doch. Um zu gucken, wie viele Leute wissen, dass diese Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Es ist eben strittig und gerade wenn du so auf Meinungsfreiheit pochst, dann solltest du anständigerweise auch anerkennen, dass man auch hier anderer Meinung sein kann.

Juristisch gibt es hier keine zwei Meinungen. Mit so einer Falllösung wäre der Richter durch die Klausur gerasselt.

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Kajjo  13.03.2024, 13:49
@Philippus1990
Juristisch gibt es hier keine zwei Meinungen

Der Richter ist Jurist. Also gibt es offensichtlich zwei Meinungen dazu. Nun bleib doch mal bei den Tatsachen!

Um zu gucken, wie viele Leute wissen, dass diese Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Deine beiden Links oben sind nicht einschlägig. Jeder Fall ist anders. Die Grenze zur Beleidigung halt nicht immer klar zu ziehen (was eine Schwäche des Gesetzes ist).

Nicht "Gerichte" haben das anders gesehen - ein Amtsrichter hat das so gesehen.

Du kennst dich echt nicht aus. Genau so nennt man das nämlich. Der Richter entscheidet immer für das Gericht. Gewöhne dich an den Sprachgebrauch, sowie du auf Krawall gebürstet bist, wirst du noch viel damit zu tun haben.

Findest du es denn wirklich gut, dass man andere Menschen persönlich so dermaßen krass angreift und beleidigt? Was soll das nützen?

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 14:05
@Kajjo
Der Richter ist Jurist. Also gibt es offensichtlich zwei Meinungen dazu. 

Es geht um juristische vertretbare Meinungen. Der Strafbefehl wird aufgehoben werden. Verfolg den Fall einfach weiter. Wir können auch gerne eine Wette abschließen.

Deine beiden Links oben sind nicht einschlägig. 

Es geht um die dort dargelegten Maßstäbe, nicht um die Fälle.

Du kennst dich echt nicht aus. Genau so nennt man das nämlich. Der Richter entscheidet immer für das Gericht.

Es ging mir darum, dass nicht Gerichte (Mehrzahl) entschieden haben, sondern ein Gericht (Einzahl).

Findest du es denn wirklich gut, dass man andere Menschen persönlich so dermaßen krass angreift und beleidigt?

Es ist ja gerade keine Beleidigung, sondern eine überspitzte Äußerung im politischen Meinungskampf. Und ja: Ich finde es gut, dass die Meinungsfreiheit auch zugespitzte Äußerungen umfasst. Ansonsten könnte man ja gar keine lebhaften Diskussionen führen.

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Ja, das ist beleidigend.
Haltet Ihr eine Geldstrafe für diese Äußerung für angemessen?

Natürlich, eine Freiheitsstrafe wäre völlig übertrieben.

Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 13:46

Gar keine Strafe wäre die Alternative.

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john4711  13.03.2024, 18:54
@Philippus1990
Gar keine Strafe wäre die Alternative.

Ich nehme an, dass sich die Staatsanwaltschaft bei Straftaten mit einer gewissen Öffentlichkeit und klarer Beweislage schwertut, ein Verfahren einzustellen, wenn sie genauso gut einen Strafbefehl beantragen kann.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 19:53
@john4711

Bruder, es gibt hier offenkundig keine wie auch immer geartete Straftat. Die Äußerung ist zu 100 Prozent von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 19:54
@wickedsick05
Kommt darauf an ob die Staatsanwaltschaft unabhängig ist dann geht das schon

Alle Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden und damit nicht unabhängig. Chef ist der jeweilige Justizminister.

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john4711  13.03.2024, 19:56
@Philippus1990
Bruder, es gibt hier offenkundig keine wie auch immer geartete Straftat.

Allein aus der Tatsache, dass das Amtsgericht Bonn einen Strafbefehl erlassen hat, lässt sich doch ableiten, dass die Legalität der in Rede stehenden Behauptung so offensichtlich nun gar nicht sein kann.

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john4711  13.03.2024, 19:58
@wickedsick05
Kommt darauf an ob die Staatsanwaltschaft unabhängig ist dann geht das schon

Ich habe auch nicht behauptet, dass es nicht gehe.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:03
@john4711
Allein aus der Tatsache, dass das Amtsgericht Bonn einen Strafbefehl erlassen hat, lässt sich doch ableiten, dass die Legalität der in Rede stehenden Behauptung so offensichtlich nun gar nicht sein kann.

Amtsgerichte erlassen reihenweise Durchsuchungsbeschlüsse, die sich später als offenkundig rechtswidrig herausstellen. Bei Urteilen im Strafbefehlsverfahren sieht es nicht viel besser aus (siehe z. B. hier).

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john4711  13.03.2024, 20:06
@Philippus1990
Amtsgerichte erlassen reihenweise Durchsuchungsbeschlüsse, die sich später als offenkundig rechtswidrig herausstellen.

Ein Beleg dafür würde mich ernsthaft interessieren. (Mir geht es nur um die Offenkundigkeit. Dass sich viele Durchsuchungsbeschlüsse als rechtswidrig herausstellen, bestreite ich gar nicht.)

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:26
@john4711

Ob etwas offenkundig ist oder nicht, ist natürlich ein Werturteil. Und zwar in diesem Fall von mir. Ein Gericht stellt nicht fest, dass ein Beschluss "offenkundig" rechtswidrig ist - sondern bloß, dass er dies ist.

Wenn man aber wegen eines Beleidigungsdelikts, bei dem die Beweise bereits gesichert worden sind, eine Anwaltskanzlei durchsucht, springt einen die Offenkundigkeit bereits förmlich an.

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john4711  13.03.2024, 20:39
@Philippus1990
Ob etwas offenkundig ist oder nicht, ist natürlich ein Werturteil. Und zwar in diesem Fall von mir.

Ja, aber Offenkundigkeit impliziert ja schon begrifflich, dass das geradezu „jeder“ sehen müsste. Sonst wäre es ja nicht offenkundig. Darum finde ich diese Behauptung in Fällen schwierig (nicht unbedingt falsch!), in denen ein Gericht bereits anders entschieden hat.

Wenn Du dann behauptest, dass Gerichte reihenweise (!) rechtswidrige Beschlüsse erlassen, meine ich schon, dass es da einer etwas substantiierteren Begründung statt einiger Einzelbeispiele bedarf.

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Philippus1990 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:44
@john4711
Ja, aber Offenkundigkeit impliziert ja schon begrifflich, dass das geradezu „jeder“ sehen müsste.

In diesem Fall: Jeder Jurist.

Darum finde ich diese Behauptung in Fällen schwierig (nicht unbedingt falsch!), in denen ein Gericht bereits anders entschieden hat.

Es gibt regelmäßig hanebüchene Gerichtsentscheidungen, die niemand anders als der urteilende Richter nachvollziehen kann.

Wenn Du dann behauptest, dass Gerichte reihenweise rechtswidrige Beschlüsse erlassen, meine ich schon, dass es da einer etwas substantiierteren Begründung statt einiger Einzelbeispiele bedarf.

Reicht Dir die Aussage eines Verfassungsrichters, der regelmäßig über solche Durchsuchungen zu urteilen hatte?

In den Jahren 2005 bis 2008 betrafen immerhin 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden eine Wohnungsdurchsuchung. Das waren zwanzig bis dreißig Beanstandungen pro Jahr. Seitdem ist der Anteil etwas zurückgegangen, vielleicht auch als Reaktion auf unsere Rechtsprechung. Aber die Zahl verfassungswidriger Durchsuchungen ist immer noch bedenklich hoch.

https://taz.de/Verfassungsrichter-ueber-Durchsuchungen/!5108848/

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Ja, das ist beleidigend.

... schon etwas über´s Ziel hinausgeschossen.
Man(n) sollte sich schon im Griff haben.

bergsteiger4711  15.03.2024, 23:22

Das ist seine Meinung, warum soll das strafbar sein?

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blackbarefoot  15.03.2024, 23:33
@bergsteiger4711

Bestimmte Äußerungen gegenüber anderen Personen sind nun mal
strafbewehrt. Beleidigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.
Und DIESE "Meinung" ist schwer beleidigend.

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